Allgemeine Berichte | 07.08.2014

Kommunaler Servicebetrieb Koblenz

Überwuchs in öffentlichen Verkehrsraum

Besitzer von Privatgrundstücken zu Beseitigung verpflichtet

Koblenz. Die Witterung der letzten Wochen lässt die Pflanzenwelt besonders sprießen. In der Folge sind in vielen Straßen die Verkehrsräume für Fußgänger und Fahrzeuge durch hineinwachsende Pflanzen eingeengt. Besonders für Fußgänger, die deswegen auf die Fahrbahn ausweichen müssen, können hierdurch Gefahren entstehen. Der Kommunale Servicebetrieb Koblenz bittet daher alle Anlieger öffentlicher Straßen darauf zu achten, dass von ihrem Grundstück keine Bäume, Büsche, Hecken oder Ähnliches in den öffentlichen Straßenraum hineinwachsen; dazu sind die Anlieger sogar gesetzlich verpflichtet.

Freizuhalten ist der Verkehrsraum über Gehwegen bis zu einer Höhe von 2,50 m und über Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,50 m in voller Breite. Sollten Anlieger ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, kann die Stadt Koblenz auch auf Kosten der jeweiligen Anlieger die Beseitigung des überhängenden oder herausragenden Bewuchses veranlassen.

Pressemitteilung

Stadt Koblenz

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