November-Trauertage 2014
Veranstaltungs- und Tanzverbot
Koblenz. Das Ordnungsamt der Stadt Koblenz weist darauf hin, dass am 01. November (Allerheiligen) von 13 bis 20 Uhr, am 16. November (Volkstrauertag) von 4 bis 24 Uhr und am 23. November (Totensonntag) von 4 bis 24 Uhr alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter der Feiertage entsprechen, verboten sind. Dazu gehören auch Preisskat, Preiskegeln, das Betreiben von Spielhallen und Musikveranstaltungen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Musik von einem Tonträger wiedergegeben, oder mit Hilfe von Instrumenten reproduziert wird, da in beiden Fällen Musik dargeboten wird. Öffentliche Tanzveranstaltungen sind an den Feiertagen in der Zeit von 4 bis 24 Uhr und öffentliche Sportveranstaltungen bis 13 Uhr verboten. Festgestellte Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden.
Pressemitteilung
der Stadt Koblenz
