Präsident der SGD Nord übergibt Bewilligungsbescheid Zweckverband an Abwasserbeseitigung Linz-Asbach
588.000 Euro zur Verbesserung der Regenrückhaltung in Vettelschoß-Kalenborn
Linz. Dr. Ulrich Kleemann, Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, überreichte im Auftrag von Umweltministerin Ulrike Höfken dem Zweckverband Abwasserbeseitigung Linz-Asbach einen Bewilligungsbescheid in Höhe von 588.410 Euro. „Jetzt kann der Umbau des bestehenden Regenüberlaufbeckens mit einer Gesamtsumme von etwa 980.700 Euro beginnen und damit ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Abwasserbeseitigung und Gewässerbewirtschaftung in Kalenborn geleistet werden“, so Kleemann während der Übergabe des Bescheids an den Vorsitzenden des Abwasserzweckverbandes Linz-Asbach, den Linzer Verbandsbürgermeister Hans-Günter Fischer. Insgesamt fördert das Land Rheinland-Pfalz in diesem Jahr rund 520 wasserwirtschaftliche Maßnahmen mit insgesamt 110 Millionen Euro.
Anpassung an neue Anforderungen
„Als das Kanalnetz der Ortsgemeinde Vettelschoß-Kalenborn überprüft wurde, zeigte sich, dass das in Kalenborn unterhalb des Oberwillscheider Wegs gebaute Regenüberlaufbecken nicht ausreichend ist. Jetzt können wir mit dem stattlichen Betrag des Landes in die Umsetzungsphase für die Anpassung an die neuen Anforderungen eintreten“, freut sich Bürgermeister Hans-Günter Fischer.
Aufgabe eines Regenrückhaltebeckens ist es, die bei Starkniederschlägen auftretenden Wassermassen, aufzufangen und anschließend wieder kontrolliert verzögert abzulassen. Durch das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) und die Abwasserverordnung (AbwV) werden Anforderungen an die Anlagen definiert und Ablaufgrenzwerte für Einleitungen aus Kläranlagen in Abhängigkeit der jeweiligen Ausbaugröße der Anlage festgelegt. Zur Einhaltung dieser Grenzwerte müssen bestehende Anlagen in einer angemessenen Frist angepasst bzw. neu errichtet werden.
Erste Baustufe war nur bis 2007 befristet
In Kalenborn wurde 1987 nur die erste Baustufe einer Maßnahme zum Bau eines Regenrückhaltebeckens umgesetzt. Die wasserrechtliche Erlaubnis war befristet bis 2007 und sah eine Einleitungsmenge von 2.795 Liter pro Sekunde in den Erpeler Bach basierend auf der damals erwarteten Entwicklung vor. Die tatsächliche Einleitungsmenge lag jedoch deutlich darüber, sodass die bestehende Regenrückhaltung nicht mehr den aus Sicht des Gewässerschutzes notwendigen aktuellen Anforderungen entsprach.
Mehrere Gespräche waren vorangegangen
Zur Lösung des Problems fanden verschiedene Gespräche mit der SGD Nord statt. Vereinbart wurde eine komplett neue Planung unter Einbeziehung des vorhandenen Regenüberlaufbeckens. Für eine reduzierte Einleitung des Abschlagswassers aus dem Regenüberlauf ist nun ein zentrales Regenrückhaltebecken vorgesehen. Umgesetzt wird ein offenes Erdbecken über dem vorhandenen unterirdischen Bauwerk unterhalb der Ortslage Kalenborn, mit einem Volumen von 5.540 Kubikmetern und einer Einleitungsmenge von 1.650 Liter pro Sekunde.
Pressemitteilung der
SGD Nord
Der Umbau kann beginnen (v. l.): Dr. Thomas Lenhart von der SGD Nord, die Werkleiterin „Abwasser“ Linz Dagmar Stirba, der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Linz Hans-Günter Fischer, der Präsident der SGD Nord Dr. Ulrich Kleemann, der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Asbach Lothar Röser, der Ortsbürgermeister Vettelschoß Heinrich Freidel und der Werkleiter „Abwasser“ Asbach Andreas Fulda. Foto: privat
