Allgemeine Berichte | 10.12.2013

Straßenaktion gegen häusliche Gewalt in Linz

Gewalt kommt uns nicht in die Tüte

Machten aufmerksam auf die verschiedenen Formen der häuslichen Gewalt (v.l.): Heinz Schwarzkopf (Der Weiße Ring e.V.), Astrid Thol (Gleichstellungsbeauftragte der VG Linz und Unkel), Mitglieder der Frauenbegenungsstätte Utamara e.V., Eckhart Heck (Polizeiinspektion Linz).privat

Linz. Auch in diesem Jahr gab es anlässlich des internationalen Tages gegen Gewalt wieder eine gemeinsame Aktion verschiedener Institutionen in der Fußgängerzone in Linz. An diesem Tag informierten die Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinden Linz und Unkel, die Interventionsstelle Neuwied, die Polizeiinspektion Linz, der Weiße Ring e.V. und die Frauenbegegnungsstätte Utamara über Formen und Folgen der häuslichen Gewalt sowie entsprechende Beratungs- und Hilfsangebote für Betroffene im Kreis Neuwied. Viele Passanten zeigten sich überrascht, dass Gewalt gegen Frauen in engen sozialen Beziehungen in Deutschland noch immer präsent ist. Nach der 2004 veröffentlichten repräsentativen Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ haben rund 25 Prozent aller Frauen im Alter von 16 bis 85 Jahren körperliche oder sexuelle Gewalt - oder auch beides - durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner mindestens ein- oder auch mehrmals erlebt. Eine erschreckende Zahl. Neben den unmittelbar betroffenen, in der Mehrzahl weiblichen aber durchaus auch männlichen Opfern häuslicher Gewalt, sind es vor allem die gemeinsamen Kinder, die unter einer solchen Situation leiden. Das erst 2002 in Deutschland eingeführte Gewaltschutzgesetz (GewSchG) bringt eine Verbesserung für den Schutz der Opfer und der Kinder, in dem es die Rechtsgrundlage für Gewaltschutzverfügungen und eine mögliche Strafverfolgung des Täters bildet. Dazu kann das Familiengericht dem Täter das Betreten der gemeinsamen Wohnung verbieten. Auch kann jede Annäherung an das Opfer sowie die Kontaktaufnahme per Telefon, Brief oder E-Mail verboten werden. Es kann auch angeordnet werden, dass der Täter - unabhängig von den Besitzverhältnissen - die Wohnung bis zu einem halben Jahr (plus Erweiterung um ein weiteres halbes Jahr) ganz dem Opfer zu überlassen hat. Hält er sich nicht an die gerichtlichen Auflagen, macht er sich strafbar. Insbesondere durch die Änderung dieser Rechtslage hat eine gesellschaftliche Umbewertung von häuslicher Gewalt stattgefunden. Gewalt an Frauen wird damit endlich öffentlich als Unrecht anerkannt und geächtet. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg gegen Gewalt.

Ein Faltblatt mit den wichtigsten Telefonnummern der örtlichen Beratungsstellen liegt im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Linz aus und ist darüber hinaus bei den oben genannten Institutionen erhältlich.

Machten aufmerksam auf die verschiedenen Formen der häuslichen Gewalt (v.l.): Heinz Schwarzkopf (Der Weiße Ring e.V.), Astrid Thol (Gleichstellungsbeauftragte der VG Linz und Unkel), Mitglieder der Frauenbegenungsstätte Utamara e.V., Eckhart Heck (Polizeiinspektion Linz).Foto: privat

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