Politik | 01.07.2015

VG-Chef und vier Bürgermeister beraten die Zukunft des Unkeler Freibadgeländes

Hauptvarianten einer zukünftigen Geländenutzung ausgearbeitet

Wolfgang Plöger kündigte in der jüngsten Sitzung des VG-Rates eine Regressklage im Falle einer Nicht-Rücküberweisung des Grundstücks an

Unkel. In der jüngsten Sitzung des VG-Rates erinnerte der Unkeler Verbandsbürgermeister Karsten Fehr: „Am 21. Mai hat hier eine Einwohnerversammlung zum Thema ‚künftige Nutzung des Freibadgeländes‘ stattgefunden, in der etliche Vorschläge formuliert wurden. Außerdem konnten Bürger bis Anfang dieses Monats ihre Vorschläge bei der Verwaltung einreichen.“ Es sei zudem angeregt worden, eine Projektgruppe einzurichten, die über die eingegangenen Vorschläge beraten und das entsprechende Ergebnis den politischen Gremien vorstellen soll. Neben Verbandsgemeindechef, Stadtbürgermeister Gerhard Hausen und Katja Lorenzini sollten diesem Gremium Vertreter der VG und der Stadt Unkel, des Vereins Touristik & Gewerbe sowie der Stadtentwicklungsagentur angehören und Vertreter der Anwohner sowie der Sportvereine. „Drei Hauptvarianten einer zukünftigen Geländenutzung wurden in der Einwohnerversammlung herausgearbeitet“, erläuterte Karsten Fehr: Neben einer Rückübertragung des Grundstücks an die Stadt Unkel seien dies ein Bürgerpark mit teilweise gewerblicher Nutzung und eine komplette Vermarktung des Geländes gewesen. Für eine solche Vermarktung liege der VG inzwischen die Anfrage eines Investors vor, der vorhabe, auf dem Gelände ein Freizeitzentrum auf Stelen zu errichten, in dem etwa ein Kino, eine Bowling- oder eine Eislaufbahn Platz finden könnten. Der Hauptausschuss habe sich zwar für eine solch wirtschaftliche Vermarktung ausgesprochen, die Entscheidung aber ohne Empfehlungsbeschluss an die Fraktionen überwiesen. „Das Freibad-Gelände ist ein Kapital, das die VG unbedingt nutzen sollte. Wunschträume einer Projektgruppe bringen uns hier aber nicht weiter“, erklärte Edgar Neustein für die CDU-Fraktion. Ein solches Gremium könne nicht sinnvoll arbeiten. So habe die Projektgruppe etwa für ihre Nutzungsvarianten keine Finanzierungsvorschläge vorgelegt. Zudem stünden Verhandlungen mit einem Investor an, die eine Projektgruppe unmöglich mit der nötigen Vertraulichkeit führen könnte, argumentierte der Christdemokrat. Deshalb stelle seine Fraktion den Antrag, der VG-Bürgermeister solle im Benehmen mit der Stadt Unkel die wirtschaftlichen und rechtlichen Möglichkeiten einer Nutzung des Geländes eruieren und dem VG-Rat das Ergebnis zeitnah vorlegen. „Für eine neue Nutzung ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes von Seiten der Verwaltung erforderlich, sodass diese per se in Aktion treten muss. Unabdingbar ist aber auch die Einbeziehung der Stadt Unkel, weil diese ihren Bebauungsplan entsprechend anpassen muss“, erklärte er. Dagegen forderte Susanne Haller (Bündnis 90/Die Grünen), dass man der Projektgruppe die Möglichkeit geben müsse, Ideen weiterzuführen. „Zum einen sind in diesem Gremium Vertreter der Verwaltung, andererseits hat man im Vorfeld die Bürger schließlich aufgefordert, bei der Nutzungsplanung mitzumachen. Da darf man sie doch jetzt nicht verschaukeln“, warnte die Grüne. Zustimmung erfuhr sie von Ralf Hillen (SPD). „Man muss die Projektgruppe ernst nehmen und darf sie nicht so behandeln, wie den Förderverein Freibad“, mahnte er zunächst. Andererseits hatte der Hinweis von Edgar Neustein auf das Freibadgelände als „Kapital“ ganz offensichtlich Begehrlichkeiten bei dem Rheinbreitbacher geweckt. „Alle Kommunen der VG haben über Jahre hinweg die Defizite des Freibads mitgetragen, deshalb stelle ich den Antrag, dass nicht nur der Stadtbürgermeister in die Planungen der Verwaltung mit einbezogen wird, sondern auch die drei Ortschefs von Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach“, forderte Ralf Hillen.

Regressklage angekündigt

Mit sichtlicher Verwunderung hatte Wolfgang Plöger /Bündnis 90/Die Grünen) die Debatte über die zukünftige Nutzung des Freibadgeländes verfolgt. „Als Erster Beigeordneter von Unkel werde ich dem Stadtrat vorschlagen, gegenüber der Verbandsgemeinde Regressansprüche einzuklagen, wenn das Grundstück nicht an die Stadt rückübertragen wird“, kündigte er an. Ausschlaggebend für die Übertragung an die VG am 21. Oktober 1974 als Raum für eine „zentrale Sportstätte“ sei eine Landesverordnung gewesen, eine Funktion, die wegen des Negativ-Beschlusses hinsichtlich der Sanierungspläne des Fördervereins seitens des VG-Rates nun nicht mehr bestehe. Außerdem habe die VG vor ein bis zwei Jahren weitere Flächen zur Arrondierung des Geländes kostenlos von der Stadt erhalten, erinnerte Wolfgang Plöger. „Die Verhältnisse sollten jetzt wieder gerade gerückt werden“, so der Stadtbeigeordnete, der sich zudem höchst erstaunt über die plötzliche Wertsteigerung des Geländes zeigte. „Jetzt ist von einem Kapital die Rede, das die VG laut CDU-Fraktion unbedingt nutzen soll, während dieselben Ratsmitglieder noch vor wenigen Monaten permanent behauptet hatten, das Gelände sei keinen Pfifferling wert, sodass es nicht zur Absicherung der Bürgschaft für die zugesicherten Landesmittel eingesetzt werden könne“, erinnert er. Trotzdem stimmte der VG-Rat dem erweiterten Antrag von Ralf Hillen bei nur vier Enthaltungen mehrheitlich zu.

Freizeitpark nach „Asbacher Vorbild“?

„Es bleibt der fade Beigeschmack, dass die eigentliche Nutzung des Geländes schon klar ist, man nur die Bürger nicht vor vollendete Tatsachen stellen kann“, hatte ein Erpeler schon nach Bürgerversammlung gemutmaßt. Nun werde ein „Masterplan“ verwirklicht. Und von dem sollen alle vier Kommunen finanziell profitieren. Ob der Investor und seine Pläne möglicherweise nicht sogar schon vor der Ablehnung der Konsortiums-Bürgerschaft für die Landesmittel Ratsmitglieder bekannt war, wird inzwischen in der VG Unkel hinter vorgehaltener Hand gemunkelt. Lebhaft diskutiert wird zudem die Frage, ob ein kommerzieller Freizeitpark etwa nach Asbacher Vorbild wirklich ein „Vorteil“ für die Region wäre.

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