Info-Veranstaltung zum Windpark Asberg verlief äußerst friedlich
Nicht nur Karsten Fehr ist überzeugt: Naturschutz und Windenergie-Nutzung stehen sich am Asberg nicht widerstreitend gegenüber
Erpel. „Nach den Klimaschutzzielen des Landes Rheinland-Pfalz soll die Stromerzeugung aus Windkraft bis 2020 auf zwei Prozent der Landesflächen verfünffacht werden. Nur zehn Jahre später will Mainz nur noch Strom aus erneuerbaren Energien einsetzen, um in den Folgejahren zum Strom-Exporteur zu werden.“ Mit diesen Informationen begrüßte VG-Bürgermeister Karsten Fehr zusammen mit seinen Bürgermeister-Kollegen aus der VG, darunter natürlich auch Hausherrin Cilly Adenauer am Dienstagabend zahlreich interessierte Zuhörer im Erpeler Bürgersaal zu einem Informationsgespräch über den geplanten „Windpark Asberg“. Sein besonderer Willkommensgruß galt dem EVM-Prokuristen Christian Schröder, von dem Energieversorger, mit dem am Vormittag der Kooperationsvertrag unterzeichnet worden war, dem Planer Rolf Weber, dem Projektentwickler „Windkraft Onshore“, Hannes Mörtel, und dem Prokuristen der Umsetzungsgesellschaft „Enova“ Dirk Warneke. „Die Leiterin des Unkeler Bauamts wird Ihnen nun den Stand der Dinge vortragen“, erklärte Karsten Fehr den interessierten Bürgern und übergab Sonja Klewitz das Wort. Diese erinnerte daran, dass der VG-Rat in der Sitzung Anfang Oktober 2011 die Teiländerung des Flächennutzungsplans (Fnp) beschlossen hatte, der im Dezember 2012 freigegeben wurde und der zur Zeit noch im Verwaltungsgebäude zur Einsicht ausliegt. Grund für die Änderung: „Seit der Windkraft-Potenzialstudie 2002 haben sich nicht nur die politischen, sondern auch die fachlich-rechtlichen Rahmenbedingungen stark verändert. So können Windparks inzwischen im Wald errichtet werden und selbst in Flora-Fauna-Habitat (FFH) Schutzgebiet sind nach dem neuesten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms IV, wenn auch nur in Ausnahmefälle, Windkraftanlagen erlaubt“, erklärte sie. Anders ließe sich das Ziel des Landkreises Neuwied auch nicht erreichen, bis 2010 den CO2-Ausstoß um 40 Prozent zu reduzieren im Vergleich zu 1995.
„Für den Asberg als FFH-Gebiet benötigen wir eine Befreiung, das heißt, die dort in den Feuchtgebieten lebende Gelbbauchunke darf durch den Windpark ‚nicht erheblich beeinträchtigt‘ werden“, erklärte Sonja Klewitz. Nach Ende der ersten Offenlegung des Fnp am 6. März würden die Anregungen und Bedenken von Privatpersonen wie öffentlicher Belange von 130 Behörden und Stellen berücksichtigt, so dass die 2. Offenlegung im 2. Quartal oder Frühherbst erfolgen könnte. „Spätestens im September liegt dann auch das Fledermaus-Gutachten vor. Im Spätherbst könnte der VG-Rat den Fnp nach der Würdigung der Anregungen und Bedenken somit beschließen, um ihn dem Kreis zur Genehmigung mit dem Bauantrag vorzulegen“, so die Bauamtsleiterin zu der Planung, die sie als ambitioniert, aber keineswegs als unrealistisch bezeichnete.
Völlig unrealistisch wäre es dagegen, davon auszugehen, dass die gesamte Potenzialfläche von derzeit 336 Hektar genehmigt würde. „Wir haben bewusst die weitestgehend denkbare Fläche zur Bewertung aufgezeigt und uns dabei an den Abstandsnormen orientiert“, erklärte Rolf Weber vom Planungsbüro West. Zugrunde gelegt wurden dabei 750 Meter Abstand zu Mischgebieten und 1000 Meter zu Wohngebieten. Damit widerlegte der Planer die Befürchtungen des Asbacher Bauamtsleiters Michael Christ, dass nach einer neuen Windenergie-Verordnung des Landes Windräder bis auf 500 Meter an das Mischgebiet in Schweifeld herabgebaut würden.
„Wir haben diese Konzentrationsflächen wegen einer notwendigen Standortsteuerung ausgewiesen, um so Anlagen zu schaffen, die von Gesetzgeber präferiert werden. Denn wenn die Kommunen nicht planen, entstehen Windräder dort , wo Sie sie nicht wollen“, wandte sich Rolf Weber an die Zuhörer. Für den Fall, dass nämlich keine Anlagen vorliegen, könnten Einzelanträge gestellt und genehmigt werden. Einer Verspargelung der Landschaft wäre damit Tür und Tor geöffnet. Auf das Landschaftsbild ging ein Zuhörer ein, der nach einer Visualisierung des Windparks fragte, ohne welche man sich diesen nicht vorstellen könne. „Eine solche Landschaftsbildanalyse vom Rolandsbogen und Drachenfels sowie vom Apollinarisberg aus haben wir zwar beantragt, allerdings hat uns Petrus in den zurückliegenden Wochen mit dem neblig-diesigen Wetter einen Strich durch die Rechnung gemacht. Sobald der Himmel klar ist, wird dies erfolgen“, versprach Sonja Klewitz. Eins steht zumindest fest. Die Rhein-Gemeinden der VG werden von dem Windpark absolut nichts sehen, wohl aber die Bruchhausener. Ob Schweifeld und Rederscheid Sichtkontakt haben werden, hängt von den genehmigten Flächen ab. Hören, so die Fachleute, werde man die Rotoren in den Windhagener Ortsteilen auf keinen Fall. Und auch hinsichtlich des Problems der Beschattung sowie des Disco-Effekts, versuchten sie die Zuhörer zu beruhigen. „Falls eine Windanlage Schatten werfen sollte, würde sie genau für die Zeit automatisch ausgeschaltet“, versicherte Christian Schröder. Wirklich betroffen wären die östlich des Windparks gelegenen Ortsteile Schweifelder und Rederscheider vom Schattenwurf eh nicht. Unzweifelhaft ist dagegen, dass pro Fundament rund 1000 Lastwagen Beton benötigt werden. Und natürlich verändern Windräder auch das Landschaftsbild. Das muss man in Kauf nehmen, wenn man mit der Energiewende ernst machen will.
Während die Bürgerversammlung in ausgesprochen sachlicher Atmosphäre verlief, protestierten BUND und NABU vehement. Die Naturschutzverbände seien nicht in das Planungsverfahren für den Windpark am Asberg eingebunden gewesen und der Windpark gefährde das dortige Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet, so ihre Kritik, der Karsten Fehr als nicht nachvollziehbar entschieden widersprach. „Es gab mit dem NABU sowie mit der Oberen und Unteren Naturschutzbehörde, der Ortsgemeinde Erpel und der VG-Verwaltung mehrere Ortstermine im FFH-Gebiet Asberg. Allein der NABU war bei vier Terminen vor Ort dabei und hat sich sehr konstruktiv eingebracht“, erinnerte er. Alle Beteiligten hätten dabei einhellig festgestellt, dass die geschützte Gelbbauchunke, wegen der das Gebiet als FFH-Gebiet ausgewiesen ist, am Asberg akut gefährdet sei, weil die dortigen Tümpel versanden würden. „Da seitens des Naturschutzes nicht ausreichend finanzielle Mittel für eine nachhaltige Sicherung des Lebensraums der Gelbbauchunke zur Verfügung stehen, waren sich die Teilnehmer einig, dass die notwendigen Sanierungsarbeiten im Rahmen der bei der Realisierung des Windparks erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz der Natur durchgeführt werden sollen“, so Karsten Fehr.
Richtig sei entsprechend: Der geplante Windpark ist keine Gefahr für die Gelbbauchunken und das FFH-Gebiet Asberg, sondern kann ihren dauerhaften Bestand sichern. Naturschutz und Windenergie-Nutzung stehen sich am Asberg gerade nicht widerstreitend gegenüber, sondern können durch eine abgestimmte konkrete Planung der einzelnen Windenergieanlagen und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen zum Wohle beider Belange in Einklang gebracht werden.
„Auf der Bürgerversammlung ist klar zum Ausdruck gekommen, dass nach den Vorgaben von EU, Bund und dem Land Rheinland-Pfalz ein FFH-Gebiet kein Ausschlussgrund für Windenergie-Anlagen ist. Die Naturschutzbelange müssen im Einzelfall abgewogen werden und das werden wir sorgfältig vorbereitet, bevor der VG-Rat eine Entscheidung fällt“, betonte der Verwaltungschef. Letztendlich würden dann die zuständigen Genehmigungsbehörden darüber befinden. Neben den bereits durchgeführten Ortsbesichtigungen und Besprechungen würden die Naturschutzverbände auch über den Naturschutzbeirat des Landkreises Neuwied in das Flächennutzungsplanverfahren einbezogen. Ein Termin dafür wurde bereits vor Wochen für April vereinbart. Abschließend stellte Karsten Fehr ausdrücklich klar, dass die vier Gemeinden durch das Projekt kein Kostenrisiko eingehen würden. „Es ist vertraglich vereinbart, dass die EVM sämtliche Kosten des Projekts trägt. Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass sich der Windpark nicht realisieren lässt“, hob er hervor.
