Verbandsgemeinde Linz
Kommunale Vertreter sehen sich im Nachteil
Linz. „Unsere gemeindlichen Planungsmöglichkeiten werden weiter eingeschränkt und damit auch die Entwicklungschancen unserer Region“: So lautet das einhellige Fazit der Bürgermeister in der Verbandsgemeinde Linz zu den Zielsetzungen der anstehenden Fortschreibung des Landesentwicklungsplans IV der rheinland-pfälzischen Landesregierung. Vor allem im Wettbewerb mit den benachbarten Kommunen in Nordrhein-Westfalen sehen sich die kommunalen Vertreter im Nachteil. Die neuen Rahmenbedingungen würden die ländliche Region weiter schwächen. Die Folge wäre eine Abwanderung junger Familien in die Ballungszentren.
Deshalb muss eine gute Versorgungsinfrastruktur in den verbandsangehörigen Gemeinden dauerhaft gewährleistet sein, fordern die Bürgermeister der Verbandsgemeinde, der Stadt und der Ortsgemeinden in ihrer Stellungnahme an die Ministerin für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung.
Die zweite Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV (LEP IV) befindet sich derzeit in der Beteiligungsphase. So sollen vor einer Neuausweisung von Wohnbauflächen zukünftig einzelne Baulücken, die kleiner als 2000 Quadratmeter sind und somit im Regelfall nach dem LEP IV nicht zur Verfügung stehen, nicht zu den Flächenpotenzialen des bebauten Innenbereichs herangezogen werden. Dies bedeutet neben dem Eingriff in die Planungshoheit der Gemeinde einen erheblichen bürokratischen Aufwand, da eine Verwertbarkeit der Flächen im Einzelfall geprüft werden muss. Die zweite Einschränkung ist bei der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit bis zu 1600 Quadratmetern Verkaufsfläche zu sehen, die im ländlichen Raum mit den übergeordneten Zielen des LEP als nicht vereinbar angesehen wird.
Die Verbandsgemeinde Linz am Rhein sieht sich wegen ihrer Nähe zum benachbarten Bundesland Nordrhein-Westfalen potenziell betroffen. Es sei aber gerade die Aufgabe der verbandsangehörigen Gemeinden, dieser Entwicklung durch eine zielgerichtete und bedarfsorientierte Bauleitplanung entgegenzuwirken. Neben dem Leerstand von Gebäuden durch den demografischen Wandel dürfe nicht noch ein weiterer negativer Effekt durch die Wegzugsbewegung junger Familien entstehen.
Pressemitteilung der
Verbandsgemeinde Linz
