Die Gesundheitsversorgung steht vor einem Wandel
Krankenhausreform im Fokus: Chancen und Herausforderungen für den Kreis Neuwied
Linz. Im Rahmen eines intensiven Austauschs sprachen Ellen Demuth, Mitglied des Bundestages und Detlef Nonnen, Mitglied des Kreistages mit Geschäftsführer Thomas Werner heute über die möglichen Auswirkungen der bundesweit viel diskutierten Krankenhausreform und der aktuellen Gesetzesvorhaben für die Bürgerinnen und Bürger in der Verbandsgemeinde Linz und die gesamte Krankenhauslandschaft.
Die Krankenhausreform, die eine stärkere Spezialisierung und Zentralisierung von Krankenhausleistungen vorsieht, könnte in den kommenden Jahren spürbare Veränderungen in der regionalen Gesundheitsversorgung mit sich bringen. Für ländlich geprägte Regionen wie den Kreis Neuwied bedeutet dies jedoch auch, dass einzelne Standorte möglicherweise ihr Leistungsangebot anpassen oder sich stärker auf bestimmte Fachbereiche konzentrieren müssen. Welche Leistungen in welcher Fallzahl durch die Landesregierung dem Krankenhaus in Linz zugewiesen werden Klarheit bringen, wie sich die Reform konkret auf die Verbandsgemeinde Linz auswirkt. Klar ist jedoch schon jetzt: Die Gesundheitsversorgung steht vor einem Wandel, der gemeinsames Handeln und neue Denkansätze erfordert.
Über den Entwurf eines "Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherungen" wurde ebenfalls diskutiert. Die Kombination aus der Krankenhausreform und den nun neu vorgelegten Sparmaßnahmen stellt die stationäre und ambulante Versorgung vor eine Belastungsprobe. Unser Geschäftsführer kritisierte die überraschend schnelle Zeitachse bei der Einführung des Gesetzes (das Gesetzgebungsverfahren soll noch vor der Sommerpause abgeschlossen sein) und sieht strukturelle Versorgungslücken, längere Wege, verzögerte Behandlungen und eine Überlastung der verbleibenden Strukturen als mögliche Folgen an.
Obwohl der Anteil der Kosten für Krankenhausbehandlungen an den GKV Leistungsausgaben in den letzten 15 Jahren um 3% gesunken ist, sollen den Krankenhäusern durch vielfältige Maßnahmen im Jahr 2027 Finanzmittel in Höhe von 5,1 Milliarden Euro entzogen werden, bis zum Jahr 2030 aufsummiert auf eine Summe von 12,8 Milliarden Euro. Von den vielen Punkten, die die Kliniken zusätzlich belasten werden, sieht Werner als besonders an:
* Obergrenze der Anpassung der Vergütung durch die Landesbasisfallwerte soll zukünftig der niedrigere Wert von Veränderungsrate und Orientierungswert sein.
Dieser Veränderungswert wird für die Jahre 2027 bis2029 zusätzlich um 1 % reduziert.
* Ersatzlose Streichung der Regelung zur Berücksichtigung von Tariferhöhungen in den Entgelten für Krankenhäuser.
Damit werden Tarifsteigerungen oberhalb des Veränderungswertes nicht mehr refinanziert.
* Aufhebung des Selbstkostendeckungsprinzips im Pflegebereich.
Ausgangsgrundlage ist zukünftig das Vorjahresbudget mit Deckelung durch den Veränderungswert.
* Streichung der pauschalen Finanzierung von pflegeentlastenden Maßnahmen.
* Erhöhung der Prüfquoten durch den Medizinischen Dienst.
75% der Kliniken schrieben 2024 laut einer Roland Berger Studie ein defizitäres Jahresergebnis und aktuell haben 15% eine Insolvenzgefahr.
Durch das geplante Gesetz wird sich dieser Anteil erhöhen, ist sich Werner sicher. Besonders verzerrend ist, dass kommunale Krankenhäuser ihre Defizite über Steuergelder ausgeglichen bekommen, die anderen Krankenhäuser nicht. Damit sind die kirchlichen und freigemeinnützigen Krankenhäuser als erste bedroht. Das sind 48% der Krankenhäuser in Rheinland Pfalz.
Die Wahlkreisabgeordnete Ellen Demuth wird sich im weiteren parlamentarischen Verfahren im Bundestag dafür einsetzen, dass die Auswirkungen für die Krankenhäuser sorgfältig geprüft und, wo erforderlich, Verbesserungen und Abfederungen erreicht werden.
Pressemitteilung Franziskus Krankenhaus Linz
Gespräche vor Ort. Foto: privat
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