Politik | 29.04.2013

Sitzung des VG-Rates Linz

Nachtragshaushalt verabschiedet

Linz. Einstimmig verabschiedete der Verbandsgemeinderat Linz Mitte voriger Woche den ersten Nachtragshaushalt 2013.Danach erhöht sich der Ergebnishaushalt um rund 88.000 Euro auf rund 7,74 Millionen Euro und der Finanzhaushalt um gut 100.000 Euro auf acht Millionen Euro. Wesentlicher Punkt für die Kommunen: Die Hebesatz der VG-Umlage sinkt, auch wenn davon hinsichtlich der absoluten Zahlen nicht alle Gemeinden profitieren. So muss Leubsdorf rund 15.000 Euro mehr zahlen, während die Stadt Linz mit 1,24 Millionen knapp 67.000 Euro mehr in die VG-Kasse einzahlt. Dafür erhalten bei Kommunen Schlüsselzuweisungen, Linz in Höhe von knapp 456.000 Euro, Leubsdorf knapp 126.000 Euro, so dass beide finanziell besser wegkommen als geplant..

„Wir haben die Herrichtung eines Sozialraumes im Dachgeschoss des Verwaltungsgebäudes in das nächste Jahr geschoben, so dass wir zunächst 40.000 Euro einsparen. Dafür erhöhen sich die Personalkosten durch eine zusätzliche Halbtagsstelle für die Kasse“, rechnete Hans-Günter Fischer vor. Diese sei durch erheblichen Mehraufwand bedingt. So verzeichne die VG etwa bei den Mahnungen eine Steigerung von 27,6 Prozent, die Zahl der Amtshilfen sei von 75 auf 93 angestiegen. Ein weiterer Grund für die Personalaufstockung sei die Doppik, wobei der Personalschlüssel der Linzer Verwaltung nach den Werten des Gemeindeprüfungsamtes, die noch auf den Zahlen der 90er Jahren basieren, 0,85 unter dem Schnitt liegen.

Zusätzliche Ausgaben ergeben sich aufgrund der Beschaffung eines Fahrzeugs für „Essen auf Rädern“, während 5.000 Euro für Büromaterial gestrichen wurden. „Dafür müssen wir aber wegen Bandscheibenschäden einiger Mitarbeiter eine geeignete Bestuhlung anschaffen, wobei wir versuchen werden, diese Mehrkosten durch Verschiebung aus dem Posten EDV-Hardware aufzufangen“, schloss der VFG-Chef seine Ausführungen. Voller Genugtuung hatte Franz-Albert Nonnen (CDU) diese aufgenommen. „Alles bewegt sich in die richtige Richtung. Das Haushaltsvolumen steigert sich um 1,4 Prozent auf 7,7 Millionen Euro, die Schulden sinken um 2,9 Prozent und die Umlage-Hebesätze werden um 0,5 Prozent reduziert, auch wenn einige Kommunen wegen Verschiebungen hinsichtlich der Steuerkraft mehr zahlen müssen als vorgesehen“, resümierte er. Hochzufrieden war er auch mit deutlichen plus bei den Steuerkraftmesszahlen, die von knapp 18,1 in 2012 auf 20,76 Millionen Euro steigen. Als erfreulich bewertete auch Hans-Joachim Schwedthelm (SPD) die Verringerung der Umlage-Hebesätze. „Auch das Sparen durch Verschieben in kommende Jahre sowie innerhalb der Verwaltungsbereiche ist der richtige Weg“, lobte er, während Ludwig Stolz von Bündnis 90/Die Grünen die Personalaufstockung gut hieß. „Wenn die Arbeit dadurch ordentlich gemacht werden kann, ist der Anstieg der Personalkosten durchaus sinnvoll“, betonte er.

Bei einer Enthaltung durch Leo Burghard, der durch die Neuregelung im Bereich „IN der Hohl“ eine Einschränkung des landwirtschaftlichen Betriebs in Dattenberg sah, wurde die 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Linz verabschiedet. Einstimmig segneten die Mandatsträger die erste Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbands „Abwasserbeseitigung Linz-Asbach“ ab. Unisono sprachen sie sich auch für die Einrichtung eines kostenlosen Bürgerfahrdienstes innerhalb der VG aus. „Wir setzen für dieses zunächst auf ein Jahr begrenzte Projekt das Fahrzeug von Essen auf Rädern während seines Stillstand ein“, so Hans-Günter Fischer, während Hans-Joachim Schwedthelm dafür plädierte, die an sich ausgeschlossenen Krankenfahrten, für die Taxi-Scheine der Krankenkassen zustehen, einzubeziehen. „Viele ältere Bürger stellen keinen entsprechenden Antrag bei ihrer Krankenkasse“, begründete er seine Forderung, der alle Ratsmitglieder zustimmten. Kritik an der Regelung des Betreuungsangebots an der „Bürgermeister-Castenholtz-Schule“ äußerte Susanne Henn (FDP). „Die starren Abholzeiten um 12 und 13 Uhr sind für Eltern mit mehreren Kindern eine erhebliche Beeinträchtigung“ wandte sie sich gegen den vierten Passus von Paragraph 3 der Betreuungsordnung. In diesem heißt es: „Ein vorzeitiges Abholen oder Abmelden für einzelne Tage ist grundsätzlich nicht gestattet. In pädagogisch begründeten Ausnahmefällen muss dies spätestens am betreffenden Tag bis 11 Uhr telefonisch im Sekretariat der Schule angemeldet werden.“ Während Hans-Günter Fischer darauf hinwies, dass eben Ausnahmen möglich seien, verteidigte Joachim Pohlen die Regelung. „Es ist für einen geordneten Betreuungsbetrieb unmöglich, dass Eltern ihre Kinder abholen können, wie es ihnen gerade einfällt. Da würden die Betreuer ja jeglichen Überblick verlieren, welches Kind aus welchem Grund fehlt“, erklärte er.

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