Verbandsgemeinderat Unkel tagte - Thema Windparks am Asberg
Potenzielle Flächen für Windräder werden immer kleiner
Unkel. „Neue Gutachten hinsichtlich des Windparks am Asberg machen eine deutliche Verkleinerung der Konzentrationsfläche wahrscheinlich. Endgültige Aussagen sind jedoch zur Zeit noch nicht zulässig!“ Dies teilte VG-Chef Karsten Fehr am Donnerstagvormittag auf einer Pressekonferenz mit, bevor er am Abend auch den VG-Rat über die Ergebnisse der drei bereits vorliegenden Gutachten informierte. Die „Landschaftsbildanalyse und Bewertung der Beeinträchtigung der Kulturdenkmäler“ sowie das avifaunistische Gutachten, flapsig auch „Geflügelgutachten“ genannt, würden aus jeweils fachspezifischer Sicht bestimmte Bereiche der zu Beginn noch weit gefassten Suchfläche als Konzentrationsfläche ausklammern.
„Die so genannte ‚Schlaumachphase‘ ist aber längst noch nicht abgeschlossen, da noch die Gutachten zum Artenschutz bei Fledermäusen, zum Thema ‚Gelbbauchunke‘ und zu den FFH-Verträglichkeitsprüfungen zu den Gebieten ‚Asberg‘ und ‚Siebengebirge‘ ausstehen“, so Karsten Fehr. Jedes dieser Gutachten betrachte die Suchfläche zwar ausschließlich aus der jeweiligen fachlichen Sicht, allerdings werde erst die Zusammenschau aller Fachbetrachtungen ein Gesamtbild ergeben, das für den VG-Rat eine Entscheidungsgrundlage sein könne. „Da zwischen allen Gutachten und Analysen Wechselwirkungen bestehen, ist eine abschließende Beurteilung nach wie vor nicht möglich“, hob der VG-Chef nochmals hervor. Sicher ist aber, dass auf den vorhanden Flächen erwartungsgemäß deutlich weniger Standorte für Windräder möglich seien. War die Energieversorgung Mittelrhein (EVM) als potenzieller Windparkbetreiber ursprünglich in dem großen Suchraum noch von maximal zehn bis 17 Windrädern ausgegangen, so kämen nun höchstens noch fünf Standorte infrage. Diese liegen in dem schmalen westlichen Teil des ursprünglichen Suchgebietes, der sich vom „Auge Gottes“ nach Süden bis zum „Eischeider Kopf“ zieht und damit ganz nah an dem Rheinbreitbacher Wohngebiet „Breite Heide“ und dem Ort Bruchhausen liegt. Entsprechend beantragte auch die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) bei der Beschlussfassung zum Regionalen Raumordnungsplan (RRop) den Passus zu streichen, in dem dieser Bereich hinsichtlich des Windenergiekonzeptes als Standort für Windräder nicht grundsätzlich ausgeschlossen wird. „Ersetzt werden soll dieser Passus: Durch die VG wird der westliche Teil aufgrund von Bedenken zu Landschaftsbild und Denkmalschutz genauer geprüft“, hatte Bernd Seiler-Rehling beantragt. Damit würde den Bürgern das Gefühl geben, dass die VG dort keinen geeigneten Standort für Windräder sehen würde, was der Rheinbreitbacher Gemeinderat Mitte November mit einer entsprechenden Beschlussfassung genauso gesehen habe, erinnerte er. Bereits auf der Bürgerversammlung im Mai 2013 sei dieser Bereich ja de facto ausgeschlossen worden. Zudem habe Karsten Fehr selber erst kürzlich bestätigt, dass es naheliegend sei, diesen Teil des Suchraums von Windrädern freizuhalten. Dies veranlasste den VG-Chef jedoch nicht, den Antrag der UWG zu unterstützen. „Meines Erachtens besteht keine Veranlassung, den Passus zu entfernen, da die Formulierung nur den tatsächlichen, offiziellen Planungsstand darstellt“, erwiderte er. Im Gegensatz zu den Ortsgemeinden und der Stadt Unkel sei der VG-Rat als Vertreter der Gebietskörperschaft für die Flächennutzungsplanung verantwortlich. „Damit hätte der Verzicht auf die in der Windenergiekonzeption getroffene Aussage heute Abend und hier eine ganz andere Reichweite, als der entsprechende Beschluss von Rheinbreitbach“, argumentierte der VG-Chef. Wenn die Mandatsträger dem UWG-Antrag folgen würden, wäre dies eine Vorwegentscheidung für eine Ausweisung von Konzentrationszonen für den kommenden Entwurf der Offenlage. Das sah auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Edgar Neustein so, der ausdrücklich darauf hinwies, dass momentan nicht entschieden werde, ob und wenn ja wo in dem Gebiet Windräder gebaut würden. Während die CDU-Fraktion geschlossen gegen den UWG-Antrag stimmte, teilte Ralf Hillen mit, dass sich die SPD entschlossen habe, ihre Ratsmitglieder ohne jeglichen Fraktionszwang individuell Stellung beziehen zu lassen, mit dem Ergebnis, dass die Änderung des betreffenden Absatzes im RRop bei sechs Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlich von 20 Ratsmitgliedern abgelehnt wurde. Anschließend passierte der RRop ebenfalls mehrheitlich bei nur zwei Gegenstimmen und vier Enthaltung den VG-Rat. Auf die Frage von Andreas Frey (UWG), ob Karsten Fehr Verhandlungen mit der EVM als potenziellem Investor, hinsichtlich einer für diesen finanziell günstigeren Vertragsänderung geführt habe, antwortet der VG-Chef: „Es gibt einen intensiven Informationsaustausch, Verhandlungen sind von mir aber nicht geführt worden!“ Andererseits hatte er auf der Pressekonferenz am Vormittag deutlich gemacht, dass sich das so genannte „Unkeler Modell“ für die Bürger schon jetzt ausgezahlt habe.
Danach hatte sich die EVM vertraglich verpflichtet, alle Kosten für Gutachten wie auch für die Errichtung des Wind-Messmastes am Asberg zu tragen, unabhängig von der Tatsache, ob in der VG Unkel Windräder errichtet werden oder nicht, so dass dafür keine Steuermittel geopfert werden müssen.
„Erst wenn alle Gutachten vorliegen und ausgewertet sind, werden wir die Bürger zu einer Informationsveranstaltung einladen, auf der die Fachleute ihre Bewertungen erläutern. Wann dies sein wird, kann man noch nicht sagen, mit Sicherheit aber nicht schon Anfang des Jahres“, so Karsten Fehr. Sollte nach der ursprünglichen sehr ehrgeizigen Planung am Asberg bereits in diesem Jahr Windräder Strom produzieren, so ist inzwischen, wenn überhaupt, nicht vor 2016 mit der Errichtung solcher Anlagen dort zu rechnen.
