Politik | 18.03.2014

Förderverein Freibad will gegen den Beschluss mit einer Feststellungsklage Rechtsmittel einlegen

Unkeler VG-Rat lehnt Bürgerbegehren als unzulässig ab

In den Sitzungssaal des VG-Rates durfte die Quietsche-Ente nicht und auch vom Schwimmen im Freibad kann sie mit dem bislang FFU nur träumen. DL

Unkel. Die Beschallungsanlage, mit der die Diskussionen auch im Foyer des Unkeler Verwaltungsgebäudes während der Ratssitzung im Dezember verfolgt werden konnten, bei der es um die Übernahme einer Bürgschaft für die dem Förderverein Freibad Unkel (FFU) zugesagten Landesmittel für die Bad-Sanierung ging, konnte Mitte voriger Woche aus bleiben. Die FFU-Sympathisanten um die Vorstandsmitglieder Katja Lorenzini, Annemarie Lehmacher und Robin Syllwasschy fanden alle im Sitzungssaal Platz, um so die teils sehr emotional geführte Diskussion (der Wahlkampf ließ grüßen) um den Beschluss über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu verfolgen. Nur ihr Maskottchen, die große gelbe Quietsche-Ente, musste draußen bleiben.

Und nicht nur das. Nach rund zweistündigem Schlagabtausch stand fest, sie sitzt auch weiterhin auf dem Trocknen. Mit den 14 Stimmen von CDU und FWG sowie von VG-Chef Karsten entsprach der VG-Rat mehrheitlich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, während die elf Mandatsträger von SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dafür plädierten, den Bürgern bei diesem Thema die Entscheidung zu überlassen. Dafür, so die bürgerliche Koalition, seien aber die Voraussetzungen nicht gegeben, da in dem Antrag zum Bürgerbegehren, der immerhin von rund 2.300 Bürger unterschrieben worden war, der Kostendeckungsvorschlag nicht akzeptabel sei.

Dabei hatte der FFU quasi in letzter Sekunde ein juristisches Kurzgutachten zu der Bewilligung des Bürgerbegehrens vorgelegt, in dem die Düsseldorfer Anwaltsgesellschaft Hotstegs zu dem Ergebnis gekommen war, dass „von einem zulässigen Kostendeckungsvorschlag auszugehen“ sei, da mögliche Folgekosten durch einen Grundstückverkauf gedeckt würden. „Formal und inhaltlich ist nicht zu rechtfertigen, das Bürgerbegehren als unzulässig zu erklären“, schloss entsprechend Robin Syllwasschy nach einer 15-minütigen Sitzungsunterbrechung, in der sich die Mandatsträger den Sachverhalt zu Gemüte führen konnten.

Für FFU ist das Ergebnis formal und inhaltlich nicht zu rechtfertigen

„Jeder, der sich mit den Unterlagen des FFU beschäftigt hat, hätte in dem von der Verwaltung in Auftrag gegeben Gutachten offensichtliche Fehler, Ungenauigkeiten und Willkürlichkeiten erkennen müssen“, erklärte Katja Lorenzini anschließend. Außerdem seien Informationen, die sie dem Gutachter in einem einstündigen Telefonat gegeben habe, einfach ignoriert worden. Die Folge: Die Aussagen seien ungenau, oft willkürlich und teilweise schlichtweg falsch, monierte die FFU-Vorsitzende. „Da es immer wieder neue Hürden und Bedenken gegeben hat, sind wir mittlerweile der Auffassung, dass unser Projekt von der Verwaltung und von Teilen der Politik schlicht und einfach nicht gewollt ist“, schloss sie sichtlich frustriert.

Allerdings gehe es nicht darum, was die Mandatsträger wollen würden, sondern darum, was die Bürger möchten. „Ich kann nur hoffen, dass Sie den Bürgern, für die Sie hier sitzen, zutrauen, über ein so wichtiges Thema selber zu entscheiden“, appellierte sie an die Ratsmitglieder.

Unwidersprochen blieb ihre Kritik natürlich nicht. Als „Unverschämtheit“ wies Karsten Fehr die Behauptung zurück, die Verwaltung habe gezielt Hürden aufgebaut, statt das Vorhaben zu fördern. „Die Übernahme der Bürgschaft beinhaltet ein extrem hohes Risiko, das finanziell nicht gedeckt ist“, betonte der VG-Chef, während der SPD-Fraktionsvorsitzenden Klaus-Henning Rosen das Vorgehen des FFU als „mehr unmittelbar gelebte Demokratie im Sinne des Unkeler Bürgers Willy Brandt“ bezeichnete. Sein Parteifreund Bernhard Mann charakterisierte das von der Verwaltung vorgelegte Papier als Gefälligkeitsgutachten, durch das ein demokratischer Diskurs unterbunden werden solle, obwohl die Argumente für ein Bürgerbegehren überzeugend seien.

„Nur die Sache ist verloren, die man selbst aufgibt“, zitierte Eva Pufpaff (FDP) den Aufklärer Ephraim Lessing. Da sie und ihr Kollege Hermann-Josef Sich schon in der Dezembersitzung dafür plädiert hätten, den Bürger zu befragen, würden sie natürlich auch den Antrag des FFU unterstützen. Dies erklärte auch Klaus Schlüter von der Linken, während Ansgar Federhen von Bündnis 90/Die Grünen warnte: „Stuttgart hat gezeigt, dass man nicht über die Köpfe der Bürger hinweg entscheiden sollte. Mit fadenscheinigen Behauptungen lassen sie sich schon lange nicht mehr abspeisen“.

Das wollte und konnte der CDU-Fraktionsvorsitzende Edgar Neustein nicht unwidersprochen stehen lassen. Nachdem er an die ursprünglich von allen Ratsmitgliedern getragenen Bedingungen für eine weitere Unterstützung der Freibad-Sanierungen erinnert hatte, resümierte er: „Kein Privatmann würde ein defizitäres Freibad kaufen. Entsprechend müssten wir bei einer Übernahme der Bürgschaft in Höhe von 720.000 Euro dafür grade stehen.“ Dazu wäre VG aber nur in der Lage, indem sie extrem an der Steuerschraube drehen würde, ein Unding hinsichtlich stark verschuldeter Kommunen, die man so zu einer enormen Neuverschuldung zwingen würden, warnte er.

FFU beantragt Rechtsüberprüfung durch die ADD

„Ich habe große Hochachtung vor Ihrem siebenjährigen Engagement. Dass eine Sanierung des Freibades zurzeit nicht zu realisieren ist, liegt nicht an Ihrem mangelnden Einsatz, sondern an der Unmöglichkeit, unser Freibad wirtschaftlich auskömmlich betreiben zu können“, versuchte er die Wogen zuglätten. Auch die CDU-Fraktion würde sich über ein saniertes Freibad freuen, die Faktenlage zwinge aber geradezu, das Bürgerbegehren nicht zuzulassen.

Zwar war den potenziellen Freibad-Sanierern und -betreibern die Enttäuschung nach der Abstimmung deutlich anzusehen, aber den Kopf in den Sand stecken wollen sie noch lange nicht. Schließlich ist ihr Symboltier ja auch nicht der Vogel Strauß. „Jetzt erst recht!“ lautet die trotzige Devise des Vereins, der im Vorfeld, einen ablehnenden Beschluss ahnend, bereits erklärt hatte, eine Rechtsüberprüfung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zu beantragen sowie eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht einzureichen.

In den Sitzungssaal des VG-Rates durfte die Quietsche-Ente nicht und auch vom Schwimmen im Freibad kann sie mit dem bislang FFU nur träumen. Foto: DL

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