Trimbs Kirmes 2026
Traditionelle Kirmes mit Musik und Familienprogramm in Trimbs 2026
aus Trimbs
Trimbs. Am kommenden Wochenende vom Samstag 27. Juni bis Montag 29. Juni feiert Trimbs seine traditionelle Kirmes an Peter und Paul.
Ab 16:30 Uhr beginnt am Samstagnachmittag mit der Eröffnung der Kirmesgeschäfte die Trimbser Kirmes. Ein Schausteller mit Kinder-Karussell und Wurf- bzw. Verkaufsbude freut sich auf zahlreiche Besucher. Im Saalbau „Zur Nette“ veranstaltet der Vereinsring ab 20:00 Uhr die große Schlagerparty. Video-DJ Peter Baur präsentiert Schlager von den 70ern bis Malle auf einer Großbildleinwand. Einlass ist ab 19:00 Uhr bei einem Eintritt von 5,- €.
Der Sonntag wird mit der traditionellen Kirmesmesse um 10:30 Uhr in der Pfarrkirche St. Peter sowie einem Gedenken am Ehrenmal begonnen. In der Zeit von 12:00-14:00 Uhr findet im Saalbau „Zur Nette“ ein gemeinsames Kirmes-Buffet statt. Hierzu war eine Vorbestellung erforderlich. Im Anschluss daran gibt es dann für alle Kirmesbesucher im Saal Kaffee und selbstgebackener Kuchen. Ein besonderes Highlight, erstmals in diesem Jahr, wird ein Alleinunterhalter mit Sängerin ab 15 Uhr im und um den Saal sein. Mit Live-Musik und gemütlichen Beisammensein bis in die Abendstunden kann dann der Sonntag enden.
Den Ausklang der Kirmes bildet dann der Montag. Ab 14:00 Uhr findet im Innenhof der ehemaligen Gaststätte „Zur Nette“ ein gemütliches Beisammensein statt. Von 15:00-16:00 Uhr findet eine Happy-Hour statt. Die Kinder können eine Stunde kostenlos Karussell fahren und für die Erwachsenen gibt es ermäßigte Getränkepreise. Gegen 16:00 Uhr werden bei handgemachter musikalischer Begleitung gemeinsam bekannte Schunkellieder gesungen.
An allen drei Tagen ist für alle Gäste ein Imbiss-Wagen geöffnet. Kühle Getränke gibt es im Ausschank im und vor dem Saal sowie am Kirmesmontag im Innenhof der ehemaligen Gaststätte „Zur Nette“. Besuchen sie die vom Vereinsring Trimbs organisierten Kirmestage.
Um der Kirmes den entsprechenden Rahmen zu geben, werden alle Anwohner gebeten ihre Häuser an den Kirmestagen mit der Gemeindefahne zu beflaggen.