Allgemeine Berichte | 05.11.2015, 13:53 Uhr

Ministerin Ulrike Höfken bei der Europa-Union Mayen

Auswirkungen von TTIP auf Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Trotz der derzeitigen Flüchtlingskrise wird, praktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit, weiterverhandelt

Michael Kühler, Ministerin Ulrike Höfgen (Mitte) und Dr. Peter Keiner. privat

Mayen. Ulrike Höfken, Landesministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten war Anfang Oktober auf Einladung der Europa-Union in Mayen. Frau Höfken sprach vor einem zwar überschaubaren aber engagierten Zuhörerkreis über „Die Auswirkungen von TTIP auf Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz“. Auch wenn derzeit die Flüchtlingskrise die Schlagzeilen beherrscht: das transatlantische Handels- und Investitionsschutzabkommen mit den USA (TTIP) wird in diesen Tagen praktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ja selbst der Experten in den Parlamenten, auch dem europäischen Parlament, weiterverhandelt. Mit dem Vorschlag einer deutlich veränderten Konstruktion der für alle Streitigkeiten zwischen den Investoren und den Staaten vorgesehenen Schiedsgerichte glaubt Frau Malmquist, in der EU-Kommission für die Verhandlungen mit den Amerikanern zuständig, den Weg für das Abkommen weitgehend frei räumen zu können: Die Idee, einen öffentlichen, mit Berufsrichtern besetzten Investitionsgerichtshof an die Stelle geheim tagender, praktisch privater Schiedsgerichte treten zu lassen, soll den Kritikern den Wind aus den Segeln nehmen. Jedoch, was die Ministerin hier berichtete, ist wenig angetan, diesen Effekt hervorzurufen, denn bislang ist das überaus sperrige Thema „Schiedsgerichte“ überhaupt noch nicht verhandelt worden, es ist völlig unbekannt, ob sich die Amerikaner je auf die Idee eines so veränderten Schiedsgerichtsverfahrens einlassen werden.

Ein Handelsgerichtshof ist noch Zukunftsmusik

Ein internationaler Handelsgerichtshof mit allgemein anerkannten, bindenden Vorschriften und Verfahren ist leider noch Zukunftsmusik - deshalb plädierte die Ministerin dafür, auf derartige Schiedsgerichte eher gänzlich zu verzichten, da beide Seiten, die USA wie Europa über hochentwickelte gerichtliche Instanzen und Verfahren verfügen, die den Investoren hinreichend Schutz bieten können vor unzulässigen Eingriffen durch staatliche Regulierungen.

Auch im Übrigen bleiben wohl dieselben Fragen wie bisher: Was wird aus den europäischen Standards etwa bei der Ernährung, beim Verbraucherschutz oder bei den Arbeitnehmerrechten? Wird es parlamentarische Mitwirkungsrechte geben, wenn die Standards im Lauf der Zeit weiterentwickelt werden sollen und wer setzt die Kriterien für diese Weiterentwicklung fest?

Frau Höfken stellte hier noch einmal die sehr unterschiedliche Herangehensweise beim Umgang mit Folgen technischer, etwa auch lebensmitteltechnischer oder biotechnischer Verfahrensweisen heraus: Der Zugang zum Markt ist für neue Produkte in den USA leicht, da erst nach einem Schadenseintritt eine Überprüfung der Ursachen vorgenommen, dann aber gegenbenenfalls mit drakonischen Entscheidungen bzw. Strafen reagiert wird.

Auf dem „alten Kontinent“ dagegen versucht man durch vorbeugende Kontrolle, also durch ausgeklügelte Zulassungsverfahren den denkbaren Schadenseintritt von vornherein zu vermeiden - ein völlig konträrer Verfahrensansatz, der freilich, wie jüngst VW zeigt, auch unterlaufen werden kann.

Wirtschaftlicher Aufschwung dürfte gering ausfallen

Mit besonderem Interesse nahmen die Zuhörer die Ausführungen der Ministerin zu den wirtschaftlichen Auswirkungen von TTIP zur Kenntnis: Die hohen Erwartungen, die hier seitens der Kommission wie auch seitens einiger Regierungen an das Abkommen geknüpft werden, dürften sich nach neueren Einschätzungen von Gutachten, die im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung erstellt worden sind, wohl kaum erfüllen. Der zu erwartende wirtschaftliche Aufschwung liegt eher im einstelligen Prozentbereich. Gleiches gilt für die Entwicklung der Beschäftigung, auch hier werden nur geringfügige Impulse für den Arbeitsmarkt erwartet, die etwa auf den Stand der Jugendarbeitslosigkeit in den südlichen Mitgliedsländern der EU kaum Einfluss haben dürften. Insgesamt, so Frau Höfgen, sei auch angesichts des gewachsenen Widerstands in der Öffentlichkeit etlicher Mitgliedsstaaten eher nicht damit zu rechnen, dass ein solches Abkommen noch in 2016 geschlossen werden dürfte, wie es die EU-Kommission sich vorstelle. Auch einige Regierungen wie auch einige Parlamente stünden einem solchen Abkommen mit großer Skepsis gegenüber, so dass eine Ratifizierung in allen Parlamenten der EU noch überhaupt nicht absehbar sei, selbst wenn die Verhandlungen doch noch in der Amtszeit von Barak Obama zu einem Resultat führen sollten. Nach einer konzentrierten Fragerunde schloss die Veranstaltung mit dem Dank an die Ministerin - eine Flasche Mayener „Römerhügel“, 2011 von den Mayener „Vinotariern“ ins Fass gebracht, war auch für sie als Weinbauministerin eine Überraschung - wie auch die „Streifzüge durch die Eifel“, das neue Buch aus der Hand von Michael Kühler, der es zu Frau Höfgens Freude gerne für sie signierte.

Pressemitteilung

Europa-Union Mayen-Koblenz

Michael Kühler, Ministerin Ulrike Höfgen (Mitte) und Dr. Peter Keiner. Foto: privat

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