Allgemeine Berichte | 21.09.2014

Beirat für Migration und Integration der Stadt Mayen wird am 23. November gewählt.

Beirat für Migration und Integration wählen

Kandidatenliste bis 6. Oktober einreichen

Besuch von Teilnehmerinnen und Teilnehmern eines Integrationskurses bei der Stadtverwaltung Mayen. Stadt Mayen

Mayen. In Mayen wird am 23. November der Beirat für Migration und Integration der Stadt Mayen gewählt. „Die Integration von Einwohnerinnen und Einwohnern mit Migrationshintergrund auf der kommunalen Ebene ist ein wichtiges Ziel und der Beirat für Migration und Integration die geeignete Plattform“, führt Oberbürgermeister Treis an. Schon in der Vergangenheit war die Stadtverwaltung Mayen vielfach Anlaufpunkt für die Teilnehmer der Integrationskurse.

Der Beirat für Migration und Integration kümmert sich um alle Angelegenheiten von Menschen mit Migrationshintergrund, fördert die Teilnahme zur Gestaltung der kommunalen Integrationspolitik und setzt sich für ein gleichberechtigtes Zusammenleben der in der Stadt wohnenden Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen ein. Mit dem Landesgesetz zur Erweiterung der Wahlberechtigung für die kommunalen Beiräte wurde die Wahlberechtigung im Mai deutlich erweitert. 2009 waren alle ausländischen Einwohner sowie Staatenlose und Spätaussiedler sowie eingebürgerte Migranten an die Wahlurne. Mit dem neuen Landesgesetz wurde die Wahlberechtigung für 2014 erweitert auf alle, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit als Kinder aus binationalen Ehen mit einem deutschen Elternteil oder als Kinder von Spätaussiedlern erwarben. Die wichtigste Änderung: Das Wahlrecht gilt erstmals ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.

Einwohner mit Migrationshintergrund, die bereits die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, sind jedoch nur wahlberechtigt, wenn sie bis zum 2. November die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Ausländische Einwohner, die von Meldepflicht befreit sind, müssen eine Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Die entsprechenden Formulare sind bei der Stadtverwaltung erhältlich.

Wer wählen darf, ist eine Sache. Wer gewählt werden darf, eine andere. Wählbar sind alle Einwohner der Stadt ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in der Stadt wohnen. Somit darf ein deutscher Einwohner der Stadt Mayen zwar am 23. November nicht seine Stimme abgeben, aber dennoch als Interessenvertreter der Migranten in den Beirat gewählt werden. Kandidieren darf man durch Aufstellung eines Wahlvorschlages in Form einer Kandidatenliste. Einen Wahlvorschlag einreichen dürfen Parteien und Wählergruppen. Aufgestellt werden dürfen in einem Wahlvorschlag höchstens doppelt so viele Bewerber, wie Mitglieder in den Beirat zu wählen sind. Konkret heißt das: In der Stadt Mayen dürfen 20 Kandidaten auf einer Liste stehen. Damit bei der Wahl keine Stimmen verloren gehen, sollten in einem Wahlvorschlag mindestens 10 Personen aufgestellt werden. Ist dies nicht möglich, kann eine Liste durch Zwei- oder Dreifach-Benennungen einzelner Kandidaten aufgefüllt werden.

Die Liste muss in einer Versammlung aufgestellt werden, in der die Kandidaten unter Beachtung der kommunalwahlrechtlichen Vorschriften gewählt werden. Vordrucke für die Erstellung des Wahlvorschlages gibt es bei der Stadtverwaltung. Neben dem Wahlvorschlag müssen die Kandidaten schriftlich erklären, dass sie für die Wahl kandidieren möchten und auf keiner anderen Liste für diese Wahl stehen. Die Kandidaten müssen ihre Wählbarkeit nachweisen (durch Vorlage einer Bescheinigung der Stadt- oder Verbandsgemeinde), außerdem gehört die Niederschrift über die Aufstellungsversammlung zu den Unterlagen. Die Wahlvorschläge sind bis zum 6. Oktober, 12:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung einzureichen. Wesentliche Formfehler können auch nur bis zum Ende dieser Frist korrigiert werden. Es ist daher sinnvoll, die Unterlagen frühzeitig abzugeben, damit Fehler noch rechtzeitig beseitigt werden können.

Details über die Aufstellung von Wahlvorschlägen können bei Svenja Schäfges, Tel. (0 26 51) 88-30 01 oder per Mail an wahlen@mayen.de angefragt werden.

Die Stadt Mayen sucht derzeit interessierte wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die das Wahlgeschehen in den Wahlorganen mitgestalten möchten. Diese können sich unter den oben genannten Kontaktdaten melden. Zudem bietet die Stadt Mayen am 7. Oktober, 19:00 Uhr, in den Besprechungszimmern 1 und 2 im Rathaus Rosengasse unter Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte in Rheinland-Pfalz eine Informationsveranstaltung für alle interessierten Personen an.

Pressemitteilung der

Stadtverwaltung Mayen

Besuch von Teilnehmerinnen und Teilnehmern eines Integrationskurses bei der Stadtverwaltung Mayen. Foto: Stadt Mayen

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