Verkehrsunfallstatistik der Polizeiinspektion Mayen für das Jahr 2012
Bilanz fällt günstiger aus
Mayen/Region. Die Verkehrsunfallbilanz fällt in ihrer Gesamtschau für den Bereich der Polizeiinspektion Mayen für das Jahr 2012 in Bezug auf die Verletztenzahlen auffallend günstiger aus. Jedoch merkliche Steigerung von sonstigen Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss, von Verkehrsunfällen mit anschließender Flucht. 0,31 Prozent weniger Verkehrsunfälle im Vergleich zu 2011; 10,17 Prozent weniger Verkehrsunfälle mit Personenschäden; 12,31 Prozent weniger Verkehrsunfälle mit schwer verletzter Person. Die Anzahl der Unfälle unter Alkohol oder Drogeneinfluss blieb insgesamt im Verhältnis zu 2011 gleich. Auffallend ist aber die deutliche Steigerung bei Verkehrsunfällen, die sich unter Alkoholeinwirkung ereigneten, jedoch zum Glück lediglich Sachschäden verursachten. Ebenso war eine Steigerung bei Verkehrsunfallfluchten erkennbar.
2011gab es 393 Fluchten und 2012 gab es 413 Fluchten. Hauptunfallursachen waren wie in den Jahren zuvor das Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, zu geringer Abstand und Geschwindigkeit. Im Gegensatz zum Landestrend verminderte sich die Anzahl der Verkehrsunfälle im Dienstbezirk der Polizeiinspektion Mayen. Gegenüber einem Anstieg der Verkehrsunfälle von 1,07 Prozent auf Landesebene betrug der Rückgang im Dienstbezirk der Polizeiinspektion Mayen rund 0,3 Prozent. Insgesamt krachte es im vergangenen Jahr auf den hiesigen Straßen 2272 Mal. Dies bedeutet ein Rückgang von sieben Unfällen im Verhältnis zum vorangegangenen Jahr. Bei den Verkehrsunfällen mit schweren Folgen bestätigt sich der insgesamt positive Trend. So gab es 2012 nicht nur einen Rückgang der Gesamtzahl von Verkehrsunfällen mit Personenschaden, sondern darüber hinaus auch einen rückläufigen Trend bei Unfällen mit Schwerverletzen. Im Jahr 2012 versuchten 413 Verkehrsteilnehmer sich unerkannt von der Unfallstelle zu entfernen. Das sind 20 „Verkehrsunfallfluchten“ mehr als im Jahr 2011. Die Aufklärungsquote lag mit 40,44 Prozent deutlich unter dem Vorjahresniveau von 47,84 Prozent. Damit ist es der Mayener Polizei im Jahre 2011 nicht gelungen, die hohe Aufklärungsquote vom vorvergangenen Jahr zu halten. Diesbezüglich wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem Unfallflüchtigen eine empfindliche Strafe und gegebenenfalls auch der Entzug der Fahrerlaubnis droht. Darüber hinaus drohen dem Flüchtenden Leistungseinschränkungen der Versicherungen.
Verkehrsunfälle mit Kindern
Die Unfallbeteiligung von Kindern, sei es als Fußgänger, als Radfahrer, Mitfahrer oder sonstige Beteiligte liegt für 2012 über Durchschnitt der letzten sechs Jahre. Im vergangenen Jahr betrug die Zahl der Verkehrsunfälle an denen Kinder beteiligt waren 30, im Jahr zuvor 23. Erfreulich, dass kein Kind auf dem Weg von oder zur Schule verunglückte.
Verkehrsunfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel
Die Verkehrsunfälle, die unter der Einwirkung berauschender Mittel, wie Alkohol, Drogen und Medikamenten verursacht wurden, änderten sich geringfügig. 2012 stellten die Beamten in 41 Fällen die Einnahme von Alkohol, Drogen oder Medikamente fest. 2011 war dies bei 42 Unfällen der Fall. Alkohol war 39-mal die Hauptursache, die Einnahme von anderen berauschenden Mitteln in insgesamt zwei Fällen. An dieser Stelle sei noch einmal deutlich darauf hingewiesen, dass Verkehrsunfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel überproportional schwere Folgen haben. Hauptunfallursachen waren im Jahr 2012 die überhöhte Geschwindigkeit in 230 Fällen, ungenügender Sicherheitsabstand in 237 Fällen, Fehler beim Wenden/Abbiegen/Rückwärts/Ein-und Ausfahren in 558 Fällen.
Unfallhäufungsstellen
Im Dienstgebiet der Polizeiinspektion lag die Zahl der Unfallhäufungsstellen im Jahr 2012 bei 47 Stellen. Im vorangegangenen Jahr 2011 waren es 40. Durch bauliche Veränderungen, der Erneuerung des Fahrbahnbelages, der Installation von Lichtsignalanlagen sowie der Änderungen von Beschilderungen , konnten im Zusammenwirken zwischen den Straßenverkehrsbehörden, dem Landesamt für Straßen und Mobilität und er Polizei Unfallhäufungspunkte entschärft werden. Problembereiche werden ständig und zeitnah beobachtet. In Abstimmung mit den genannten Institutionen erfolgt dann eine rasche Reaktion. Darüber hinaus zogen die Beamtinnen-und Beamten der Polizeiinspektion Mayen im vergangenen Jahr insgesamt 139 Fahrzeugführer aus dem Verkehr, die entweder unter Alkoholeinfluss oder Drogeneinfluss ihr Fahrzeug führten, ohne dass es jedoch zu Unfallschädigungen kam. 77 Fahrzeugführer standen dabei unter Alkoholeinfluss und 62 Fahrer fuhren unter Drogeneinwirkung. Das Führen eines Kfz unter dem Einfluss von Drogen kommt am häufigsten im Zusammenhang mit dem Genuss von Marihuana/Cannabis vor. Dieses Fahren ist jedoch keineswegs ein „Kavaliersdelikt“ und bringt ebenfalls ein Fahrverbot mit sich. Der Konsum von Amfetamin entwickelt sich aktuell offensichtlich zu einer Modedroge. Die Steigerungen sind beträchtlich. Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörden müssen die Betroffenen noch mit empfindlichen Geldstrafen und Bußgeldern rechnen. Mit Wirkung vom 1. Februar 2009 verdoppelten sich in dem vorgenannten Deliktsfeld die Bußgelder. Zudem wurden 439 Strafanzeigen und 3712 Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstattet. Die auch 2012 permanent durchgeführten Präventionsveranstaltungen an Schulen und in Zusammenarbeit mit den Medien, führten nicht zum gewünschten Ergebnis im Kreise vieler „junger Mitbürger“. Insbesondere das Verhältnis zum Drogenkonsum und der Nutzung ihrer „fahrbaren“ Untersätze erfolgt oftmals gedankenlos. Zu viele machen sich einen Spaß daraus, „berauscht“ zu fahren oder an ihren Mofas zu schrauben und technische Details zu ändern. Dabei wird vergessen, dass die Fahrerlaubnisbehörden sehr konsequent die Erlaubnisse entziehen, wenn die Betroffenen durch Drogenkonsum ungeeignet sind. Bei technischen Änderungen erlischt zudem die Betriebserlaubnis und damit auch der Versicherungsschutz. Der Umgang mit vertraglichen Verpflichtungen beim Versicherungsschutz von Kraftfahrzeugen erfolgt oftmals sehr lax. In 87 Fällen mussten 2012 Strafanzeigen erstattet werden, weil der Versicherungsschutz abgelaufen war. Dies wird konsequent verfolgt, weil nach Ablauf einer Nachhaftungsfrist die Versicherungen gegenüber geschädigten Dritten nicht mehr zahlungspflichtig sind, diese auf ihren Ansprüchen „sitzen“ bleiben.
Pressemitteilung
der Polizeiinspektion Mayen
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