Kreisverkehrswacht Mayen-Koblenz e. V.
Ehrung bewährter Kraftfahrer
Mayen-Koblenz. Erfahrener Kraftfahrer, die seit Jahren unfallfrei mit ihrem Pkw im Straßenverkehr unterwegs sind und keinen Eintrag im Verkehrszentralregister haben, zeichnet die Kreisverkehrswacht Mayen-Koblenz, gemeinsam mit Landrat Dr. Alexander Saftig, am Freitag, 16. Mai als vorbildliche Verkehrsteilnehmer aus.
Die deutsche Verkehrswacht stiftete 1952 eine Auszeichnung, die es heute in sechs Stufen gibt: Bronze für 10 Jahre Fahrzeit, Silber für 20 Jahre, Silber mit Eichenkranz für 25 Jahre, Gold für 30 Jahre, Gold mit Eichenkranz für 40 Jahre und Gold mit Lorbeerkranz für 50 Jahre Fahrzeit.
Bei der Ehrung durch die Kreisverkehrswacht Mayen-Koblenz werden eine Urkunde, eine Anstecknadel und ein Ausweis überreicht. Zusätzlich erhalten die Geehrten einen Berechtigungsschein zum einmaligen Bezug von entsprechenden (kostenpflichtigen) Metallplaketten, welche dann an am Fahrzeug angebracht werden können. Voraussetzungen, um eine solche Auszeichnung zu erhalten, sind unter anderem, dass Bewerberinnen und Bewerber weder wegen eines Vergehens im Straßenverkehr gerichtlich bestraft worden, noch mit einem Bußgeld (ab 40 Euro) belegt wurden sind. Die Formulare und weitere Informationen gibt es im Internet beim Verkehrswacht Medien & Service-Center auf http://www.verkehrswacht-medien-service.de oder bei der Kreisverkehrswacht Mayen-Koblenz, im Facken 5, in 56753 Mertloch, per E-Mail an info@verkehrswacht-mayen.de. Für die Bearbeitung des Antrages entstehen Kosten. Um zu wissen, wie stark das persönliche Punktekonto im Verkehrszentralregister in Flensburg angefüllt ist, kann jeder interessierte Kraftfahrer eine Selbstauskunft über die zu seiner Person erfassten Daten beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) anfordern. Das Auskunftsformular gibt es im Internet auf der Seite: http://www.kba.de (der Link „Mein Punktekonto“ ist anzuklicken). Dort öffnet sich das Formular zur Selbstauskunft. Dieses muss ausgedruckt und alle geforderten persönlichen Daten beigefügt werden. Wichtig ist, dass dem Formular eine möglichst vergrößerte Kopie der Vorder- und Rückseite des eigenen Personalausweises oder Reisepasses beigefügt wird. Dies ist der einfachste Weg, da eine Unterschriftsbeglaubigung entfällt. Wird keine Ausweiskopie übersandt, so muss die Unterschrift im Antrag auf jeden Fall amtlich beglaubigt werden. Ist alles vollständig, so muss der Brief, ausreichend frankiert, per Post an das Kraftfahrt-Bundesamt in 24932 Flensburg gesendet werden.
Die Auskunft ist gebührenfrei; Rückumschlag und Rückporto sind nicht notwendig. Nach einer Bearbeitungszeit von etwa drei Wochen erhalten Berberinnen und Bewerber die gewünschte Auskunft per Post. Sind dort noch keine Daten erfasst, so kann je nach Besitzdauer der Fahrererlaubnis, die Auszeichnung als bewährter Kraftfahrer beantragen werden. Der Nachweis des KBA muss vorgelegt werden. Die nächste Auszeichnung der Kreisverkehrswacht ist für den Freitag, 16. Mai vorgesehen.
Anträge zur Ehrung als bewährter Kraftfahrer sind schriftlich an die Kreisverkehrswacht Mayen-Koblenz e. V., im Facken 5, in 56753 Mertloch zu richten. Pressemitteilung
Kreisverkehrswacht
Mayen-Koblenz e. V.
