1.000 Euro fürs Freihalten von Parkplätzen?
FWM fordert nachvollziehbare Gebührenregelungen – CDU-Antrag wird am 29.10.2026 beraten
aus Mayen
Mayen. 1.000,50 Euro Sondernutzungsgebühr für das Freihalten von Parkplätzen, damit Lastwagen eine Baustelle erreichen können: Dieser Fall aus der Balduinstraße wirft Fragen zur Gebührenpraxis der Stadt Mayen auf. Am Donnerstag, 29. Oktober, wird sich der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Digitales mit einem Antrag der CDU-Fraktion zur Überprüfung der Sondernutzungssatzung befassen. Die Sitzung beginnt um 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Rosengasse.
Konkret geht es um eine Baustelle, für deren Anlieferung Lieferfahrzeuge ausreichend rangieren müssen. Dafür wurde gegenüber dem Grundstück auf einer Länge von 29 Metern für 92 Tage ein Haltverbot eingerichtet. Die betroffenen Parkplätze werden weder mit Containern zugestellt noch als Lagerfläche genutzt. Sie müssen lediglich freigehalten werden, damit die notwendigen Anlieferungen stattfinden können. Die Stadt berechnet dafür 1.000,50 Euro Sondernutzungsgebühr. Zusammen mit 170 Euro für die verkehrsrechtliche Anordnung und weiteren 17,50 Euro Verwaltungsgebühren ergibt sich eine Gesamtforderung von 1.188 Euro.
Die Rechnung stimmt – aber ist die Gebührenregelung sachgerecht?
Die Verwaltung hat die Berechnung inzwischen erläutert: 29 Meter Länge, 2,50 Meter Breite, 92 Tage und 15 Cent pro Quadratmeter und Tag. Rechnerisch ergibt das die geforderten 1.000,50 Euro.
Für die FWM-Fraktion ist damit jedoch noch nicht geklärt, ob die angewandte Tarifposition auf diesen besonderen Fall sachgerecht übertragen wurde. Entscheidend ist nicht allein, ob die Rechnung stimmt, sondern auch, welche rechtliche Grundlage die Gebührenfestsetzung trägt und ob die konkreten Umstände ausreichend berücksichtigt wurden. Hinzu kommt: In der Balduinstraße gibt es keine Parkraumbewirtschaftung. Ein privater Stellplatz kostet nach unseren Informationen rund 30 Euro im Monat. Wie die Stadt vor diesem Hintergrund für das bloße Freihalten von Parkplätzen über einen Zeitraum von drei Monaten eine Sondernutzungsgebühr von rund 1.000 Euro rechtfertigt, muss kritisch hinterfragt werden. Gerade dieser erhebliche Unterschied macht deutlich, dass die Gebührenhöhe und ihre Berechnungsgrundlage nachvollziehbar erklärt werden müssen.
Hans-Georg Schönberg, Vorsitzender der Stadtratsfraktion der Freien Wähler Mayen (FWM), betont: „Hier geht es um vier Stellplätze, die für notwendige Rangierbewegungen von Lieferfahrzeugen freigehalten werden müssen. Dafür rund 1.000 Euro Sondernutzungsgebühren in drei Monaten zu verlangen, steht aus unserer Sicht in einem erheblichen Missverhältnis und wirft ernsthafte Fragen zur Angemessenheit der Gebühren auf. Die Stadt muss erklären, wie eine solche Gebührenhöhe gerechtfertigt wird und ob die geltende Satzung hier tatsächlich sachgerecht angewendet wird. Genau deshalb brauchen wir eine kritische Überprüfung der Gebührenregelung.“
CDU-Antrag bietet Gelegenheit zur grundsätzlichen Prüfung
Mit ihrem Antrag zur Überprüfung der Sondernutzungssatzung greift die CDU-Fraktion die Problematik auf. Die bevorstehende Beratung bietet die Gelegenheit, die Gebührenstruktur und ihre Anwendung genauer zu betrachten. Dabei geht es nicht darum, die Erhebung von Sondernutzungsgebühren grundsätzlich infrage zu stellen. Die Stadt muss ihre Satzung konsequent anwenden. Gleichzeitig sollten die Gebühren nachvollziehbar und sachgerecht ausgestaltet sein.
Insbesondere muss geklärt werden, welche Tarifposition für das bloße Freihalten von Parkplätzen zur Baustellenanlieferung gilt und wie sich diese Regelung zu den Gebühren für tatsächlich aufgestellte Baustelleneinrichtungen verhält.
Bauen ermöglichen, Gebühren nachvollziehbar gestalten
Gerade angesichts des Bedarfs an zusätzlichem und bezahlbarem Wohnraum sollte die Stadt darauf achten, dass notwendige Baumaßnahmen nicht durch schwer nachvollziehbare Gebührenregelungen zusätzlich belastet werden. Zugleich müssen die Interessen der Anwohner berücksichtigt werden, wenn Parkplätze über längere Zeit nicht zur Verfügung stehen.
Die FWM setzt sich deshalb für eine sachliche Überprüfung der Sondernutzungssatzung und eine erneute Prüfung des Falls in der Balduinstraße ein. Dabei sollen insbesondere die konkrete Tarifgrundlage, die Straßenklasseneinstufung, die angesetzte Fläche und die Voraussetzungen für mögliche Gebührenermäßigungen schriftlich geklärt werden.
Denn eine Gebühr muss nicht nur rechnerisch stimmen.
Sie muss auch rechtlich begründet und für die Betroffenen nachvollziehbar sein. Die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Digitales am Donnerstag, 29. Oktober, bietet die Gelegenheit, diese Fragen aufzugreifen und die Grundlage für eine transparente und verlässliche Gebührenpraxis in Mayen zu schaffen.
Pressemitteilung FWM: 24.10.2026
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