Öffentliche Bekanntmachung
Über die Aufstellung und das beschleunigte Verfahren des Bebauungsplanes “Industriestraße/B 258„ (1.Änderung), Mayen-Hausen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB.
I. Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Mayen hat in seiner Sitzung am 08.12.2021 die Aufstellung und das beschleunigte Verfahren beschlossen (siehe Beschlussvorlage 6605/2021).
II. Geltungsbereich
Das Bebauungsplangebiet “Industriestraße/B 258„ (1. Änderung), Mayen-Hausen liegt in der Gemarkung Hausen, Flur 4 und umfasst folgende Flurstücke Nr.: 188/6, 188/8, 188/9, 188/10, 188/14, 188/17, 188/18, 188/20, 188/21 und 188/23.
Übersichtskarte:
Vervielfältigung mit Genehmigung des LVA RPF
III. Hinweis
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Stadtverwaltung Mayen
Mayen, den 09.12.2021
Dirk Meid
Oberbürgermeister