Politik | 04.10.2026, 18:00 Uhr

FWM wollte genauer hinschauen - Prüfungen leider abgelehnt

Rechnungsprüfung für das Jahr 2024: FWM regte Belegprüfungen bei LED-Umrüstung und WKB-Ausbau an

Die FWM vor dem Mayener Rathaus: Wer schaut eigentlich hin? Die Freien Wähler Mayen forderten eine konsequente Prüfung konkreter Vorgänge rund um den Jahresabschluss 2024.
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Mayen. 7,85 Millionen Euro Jahresfehlbetrag. 12,26 Millionen Euro Finanzmittelfehlbetrag. Angesichts dieser Zahlen stellt sich eine zentrale Frage: Wer schaut eigentlich genau hin?

Für die Freien Wähler Mayen (FWM) ist Kontrolle gerade in einer solchen finanziellen Situation keine Nebensache, sondern eine Pflicht. Genau deshalb haben die FWM-Vertreter im Rechnungsprüfungsausschuss (RPA), Klaus Hillesheim und Hans-Georg Schönberg, zwei konkrete Belegprüfungen angeregt: die LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung sowie den WKB-Ausbau 2024 im Entenpfuhl. Doch beide Prüfungen wurden von den übrigen Mitgliedern des Gremiums nicht als Prüfaufträge beschlossen. Für den FWM-Fraktionsvorsitzenden Hans-Georg Schönberg ist das nicht nachvollziehbar: „Wir haben konkrete Prüfungen angeregt. Genau dafür gibt es ja die Rechnungsprüfung.“

Konkrete Fragen – keine pauschalen Vorwürfe

Das Ziel der FWM war dabei eine genaue Prüfung, da es bei der Abrechnung des WKB in der Abrechnungseinheit 7 rund 350 Widersprüche gegen die Bescheide 2025 gegeben hat. Aus Sicht der Freien Wähler der FWM war dies ein konkreter und nachvollziehbarer Anlass, die diesen Bescheiden zugrunde liegenden Vorgänge und Belege aus dem Jahr 2024 intensiver zu betrachten.

Auch bei der LED-Umrüstung lagen konkrete Fragen auf dem Tisch: Wurden alle Straßenlampen mit dem richtigen Alter bzw. Baujahr erfasst? Wurde die Umrüstung ordnungsgemäß abgenommen und dokumentiert? Das sind keine theoretischen Fragen. Sie lassen sich anhand von Unterlagen und Belegen überprüfen. Das sind keine theoretischen Fragen. Sie lassen sich anhand von Unterlagen und Belegen überprüfen. Umso unverständlicher ist für die FWM, warum die übrigen Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses diese konkrete Prüfung nicht durchführen wollten.

„Jetzt dann doch der Rückschritt in alte Zeiten?“

Aus Sicht der FWM war in den Jahren 2024 und 2025 in den Rechnungsprüfungsausschüssen vereinbart worden, die Prüfung – wie in anderen Kommunen – flexibler zu gestalten und nicht ausschließlich nach den Prüfungsschwerpunkten des Gemeinde- und Städtebundes vorzugehen.

Schönberg fragt deshalb: „Jetzt dann doch der Rückschritt in alte Zeiten? Das waren keine geheimen Absprachen. Das steht in den Niederschriften. Und wir haben genau von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die den Gremiumsmitgliedern dort ausdrücklich eingeräumt wurde.“

Für die FWM stellt sich deshalb eine einfache Frage: Wenn zusätzliche Prüfungen möglich sind und konkrete Prüfungsanlässe vorliegen – warum werden ausgerechnet diese Prüfungen abgelehnt? Wollte man sich nicht die Mühe des genauen Hinschauens machen?

Auch Fragenkatalog bleibt unbeantwortet

Zusätzlich übergab Schönberg dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses einen Fragenkatalog. Auch diese Fragen blieben bis zum Stadtrat unbeantwortet. Der RPA-Vorsitzende verwies als Entschuldigung auf seinen Urlaub. Gleichzeitig wurde der FWM im Rat vorgehalten, sie könne mit ihren Fragen die Verwaltung lahmlegen. Die Antwort der FWM darauf ist eindeutig: „Wir werden uns nicht dafür entschuldigen, dass wir Fragen stellen. Das ist unsere Aufgabe als Stadtratsmitglieder“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Michael Helsper.

Gerade bei einem Jahresfehlbetrag von 7,85 Millionen Euro und einem Finanzmittelfehlbetrag von 12,26 Millionen Euro sollte Kontrolle kein Störfaktor sein. Sie ist Teil demokratischer Verantwortung.

Mehrheit ersetzt keine Prüfung

CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dann im Stadtrat der ordnungsgemäßen Feststellung des Jahresabschlusses 2024 zu. Die Vertreter der Freien Wähler Mayen hingegen konnten aufgrund ihrer Kritik am Prüfungsprozess im Ausschuss diesen Punkt der Vorlage nicht mittragen.

Damit bleibt für die FWM eine grundsätzliche Frage offen: Waren vor dieser Entscheidung tatsächlich alle relevanten Prüfungsfragen ausreichend geklärt? Schönberg formuliert es deutlich: „Eine Mehrheit kann eine Abstimmung herbeiführen. Sie kann aber keine fehlende Prüfung ersetzen.“ Das ist der entscheidende Punkt. Eine Mehrheit kann einen Jahresabschluss feststellen. Sie kann damit aber nicht nachträglich beantworten, was vorher nicht geprüft wurde.

Bürger erwarten Kontrolle – nicht nur Beschlüsse

Für die Bürgerinnen und Bürger geht es dabei um mehr als eine interne Auseinandersetzung im Stadtrat. Es geht um den verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Geldern. Wenn bei einem Millionen-Defizit konkrete Prüfungsanregungen auf dem Tisch liegen und diese nicht aufgegriffen werden, ohne nachvollziehbar zu erklären, warum darauf verzichtet wird, ist Unverständnis vorprogrammiert. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass mit ihrem Geld sorgfältig umgegangen wird. Sie erwarten auch, dass ihre gewählten Vertreter Fragen stellen und Antworten einfordern.

Öffentliche Kontrolle ist kein Hindernis. Sie ist eine Pflicht.

Die FWM will deshalb nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Sie will Antworten auf konkrete Fragen und eine nachvollziehbare Prüfung dort, wo sie beantragt wurde. Denn am Ende geht es um einen einfachen Grundsatz: Prüfen. Feststellen. Handeln. Nachhalten. Und deshalb bleibt die entscheidende Frage bestehen: Wer schaut eigentlich hin – und warum wurden die beiden konkreten Prüfungen der FWM nicht angenommen?

Pressemitteilung FWM: 04.10.2026

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Die FWM vor dem Mayener Rathaus: Wer schaut eigentlich hin? Die Freien Wähler Mayen forderten eine konsequente Prüfung konkreter Vorgänge rund um den Jahresabschluss 2024. Foto: Hans-Georg Schönberg

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