Allgemeine Berichte | 20.12.2018

Verkauf von Feuerwerkskörpern

Bis Silvester sind es nur noch ein paar Tage. Dann wird das Jahr 2019 traditionell mit unzähligen Feuerwerken begrüßt.

Geschäfte, die Feuerwerkskörper zum Verkauf anbieten, müssen dabei gewisse Regeln beachten.

Die Stadtverwaltung Mayen weist darauf hin, dass Feuerwerkskörper nur vom 28. bis 31. Dezember 2018 verkauft werden dürfen. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist zudem der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Stresemannstraße 3 – 5, 56068 Koblenz, anzuzeigen.

Pressemitteilung der

Stadtverwaltung Mayen

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