Politik | 12.01.2014

Die Mayener Polizei informiert

Verkehrsunfälle, Schlägerei und Trunkenheitsfahrten

Am Wochenende ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich der PI Mayen insgesamt 14 Verkehrsunfälle, von denen acht auf plötzlich eintretende Winterglätte zurückzuführen waren. Bei den Unfällen wurden vier Personen verletzt, eine davon schwer(siehe nachfolgend). Am Freitagmittag gg. 15.30 Uhr überquerte ein 10jähriges Kind unachtsam die Fahrbahn im Bereich der Poststraße der Stadt Mendig zwischen mehreren im stockenden Verkehr stehenden Fahrzeugen hindurch. Dabei wurde das Kind von einem Auto erfasst und zu Boden geschleudert. Der Junge wurde im Anschluss schwer – jedoch nicht lebensbedrohlich – verletzt mit dem Hubschrauber in ein Krankenhaus verbracht. Schlägerei in der Mayener Marktstraße: Am 11.01.2014 gg. 01.30 Uhr kam es zu einer Schlägerei in der Marktstraße Mayen im Bereich des Habsburgrings. Nach den ersten Ermittlungen wurden dabei zwei Personen durch Schläge und Tritte leicht verletzt. Die Tatverdächtigen, ca. acht osteuropäisch anmutende Personen, ergriffen vor dem Eintreffen der Polizei die Flucht. Die Fahndungsmaßnahmen verliefen zunächst ergebnislos. Zeugen werden gebeten, sich unter der Tel.: 02651/801-0 mit der Polizei in Verbindung zu setzen. Trunkenheit im Straßenverkehr: Am 11.01.2014 gg. 21.45 Uhr wurde ein 16jähriger Mofafahrer in der Koblenzer Straße der Stadt Mayen einer Verkehrskontrolle unterzogen. Da bei ihm ein Alcotest einen Wert von 0,58 ‰ ergab wurde die Weiterfahrt unterbunden. Den Jugendlichen erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 500,-{*e}. Folgenschwerer Besuch einer Geburtstagsfeier: Am 11.01.2014 wurde gg. 02.30 Uhr ein 42jähriger Mann mit seinem Auto in einer Ortschaft der VG Mendig einer Verkehrskontrolle unterzogen, da er zuvor wegen unsicherer Fahrweise auffiel. Bei der Kontrolle gab der Mann an, von der Geburtstagsfeier seiner 16jährigen Tochter gekommen zu sein. Ein Alcotest ergab einen Wert von 1,76 ‰, weshalb der Führerschein sichergestellt wurde und der Fahrzeugführer zwecks Blutentnahme zur Dienststelle verbracht werden sollte. Da er jedoch angab, dass seine Freundin unweit der Kontrollstelle vor der Haustür stehe und offenbar keinen Schlüssel habe, wurde auf seinen Wunsch hin zunächst die Wohnanschrift aufgesucht. Dort mussten die Beamten feststellen, dass die Freundin ebenfalls mit ihrem Auto vorgefahren war, in welchem sich auch das Geburtstagskind befand. Da bei der Freundin eine Alkoholkonzentration von 2,31 ‰ festgestellt werden konnte, wurde auch diese der Blutentnahme zugeführt und der Führerschein sichergestellt.

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