Verbandsgemeinderat Vordereifel tagte
Windenergienutzung ist Dauerbrenner
Auch bei der Sitzung des Verbandsgemeinderates Vordereifel am 29. April nahm die Änderung des Flächennutzungsplans - Teilplan Windenergienutzung - einen breiten Raum ein
Verbandsgemeinde Vordereifel. Zum besseren Verständnis ist daran zu erinnern, dass die Änderung des Teilplans Windenergienutzung seinerzeit in einen südlichen und nördlichen Bereich getrennt wurde; die 12. Änderung betrifft den südlichen Teil und die 14. Änderung den nördlichen. In Bezug auf den südlichen Teil wurde den Ratsmitgliedern zunächst ein umfassender Bericht über den Verfahrenssachbestand zur Kenntnis gegeben. Ziel des gesamten Verfahrens ist es, weitere Konzentrationsflächen für die Windenergienutzung auszuweisen und eine Windenergienutzung damit an anderer Stelle auszuschließen. Bei einer naturschutzfachlichen Untersuchung im südlichen Teilbereich im Sommer 2013 konnten zwei Uhuhorste bestätigt werden, sodass ein Schutzabstand von 1.000 Metern berücksichtigt wurde. Außerdem wurde festgestellt, dass es sich bei einem Horst in der Nähe von Mannebach um eine funktionsfähige Fortpflanzungsstätte handelt und daher bei der Flächennutzungsplanung zu berücksichtigen ist. Weitere Untersuchungen sind notwendig, weil es im Bereich Boos/Mannebach Hinweise auf ein weiteres Schwarzstorchvorkommen gibt. In Bezug auf die Ermittlung weiterer Ausschlussflächen wurde die Einhaltung von Schutzabständen überprüft. Hierzu ist festzustellen, dass gemäß einem Ministerialrundschreiben der Schutzabstand von Außenbereichsvorhaben um 100 auf 500 Meter erhöht wurde. Als Ergebnis der Überprüfung bleibt festzuhalten, dass zum Ortsteil Müsch und zum Heunenhof ein Schutzabstand von 500 Metern und zu den Ortsteilen Fensterseifen und Mimbach von 1.000 Metern einzuhalten sind.
Bleibt noch darauf hinzuweisen, dass der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 20. März den Auftrag für eine Landschaftsbildanalyse erteilt hat. Da eine alleinige Betrachtung der Flächen im südlichen Teilbereich nicht zweckmäßig ist, muss nach Abschluss der Artenschutzuntersuchungen im nördlichen Teilbereich eine Anpassung erfolgen.
Abschlussbericht liegt vor
Der von der Dr. Kübler GmbH, Institut für Umweltplanung, erstellte Abschlussbericht der Greifvogelhorstkartierung und -kontrolle zur Ausweisung von Flächen für die Windkraftnutzung im Flächennutzungsplan der VG Vordereifel liegt nunmehr vor. Zu dem Themenkreis „Vogelzug“ wird festgestellt, dass für die angegebenen Windkraftflächen ein erhöhtes Konfliktpotenzial in Bezug auf die Nutzung des Rastgebiets besteht. Nach einer Feststellung im Abschlussbericht sowie den Aussagen des beauftragten Landespflegers, Herrn Wilhelm, lässt sich dieses Konfliktpotenzial jedoch im Rahmen der Planung auf der Genehmigungsebene beherrschen.
Abgeschlossen wurden die Beratungen hinsichtlich der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes - Teilplan Windenergienutzung mit der Behandlung der Schwarzstorchvorkommen in Mannebach und Hauroth. Bereits im September 2012 hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, zu Schwarzstorchhorsten einen Abstand von 3.000 Metern einzuhalten. Die Obere Naturschutzbehörde hat im Januar festgelegt, dass der Horst bei Mannebach als Ausschlusskriterium zu beachten ist. Gleiches gilt für einen Horst bei Hauroth, da die SGD Nord am 10. April mitgeteilt hat, dass dieser Horst, der letztmalig 2010 bebrütet worden ist, nunmehr wieder besetzt ist. Bleibt noch darauf hinzuweisen, dass das beauftragte Planungsbüro in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20. März mitgeteilt hat, am Booser Weiher sei ein weiterer Schwarzstorchhorst entdeckt worden. Dieser Horst wird zurzeit mit weiteren Rotmilanhorsten untersucht. Aufgrund des dargelegten Sachverhalts wird zu den Schwarzstorchhorsten bei Mannebach und Hauroth ein Schutzabstand von 3.000 Metern festgelegt. Im Übrigen bleibt das Ergebnis der Untersuchung des Büros Kübler bezüglich der Horste am Booser Weiher abzuwarten.
Wie bereits dargelegt, handelt es sich bei der Änderung des Teilplans Windenergienutzung im nördlichen Teilbereich der VG Vordereifel um die 14. Änderung des Flächennutzungsplans. Zunächst beschloss der Rat, zu dem Ortsteil Eschbach der Ortsgemeinde Herresbach einen Schutzabstand von 500 Metern einzuhalten. Danach nahmen die Ratsmitglieder Kenntnis vom Verfahrenssachstand hinsichtlich der 14. Äderung. Vom Haupt- und Finanzausschuss wurde am 20. März der Auftrag für eine avifaunistische Untersuchung erteilt; im Anschluss daran können sodann im Teilbereich Nord die Fledermausuntersuchung und die Landschaftsbildanalyse in Auftrag gegeben werden.
Zu dem Gesamtkomplex „Windenergienutzung“ erklärte Wolfgang Probst, die FDP lehne weitere Untersuchungen in Bezug auf die Fortschreibung des Flächennutzungsplans ab. „Es macht aus unserer Sicht keinen Sinn, zum jetzigen Zeitpunkt weitere teure Untersuchungen zu veranlassen“, betonte der FDP-Mann und ergänzte: „Es sollte abgewartet werden, bis die Landesregierung die für die zweite Jahreshälfte angekündigte Gesamtplanung ‚Windkraft‘ erlassen hat. Im Übrigen bedauern wir es, dass sich die Landschaftsbildanalyse nur mit Kulturdenkmälern beschäftigt; leider findet der Mensch, der zukünftig mit den Windenergieanlagen in seiner unmittelbaren Nähe leben muss, keine Berücksichtigung.“
Nächster Tagesordnungspunkt war die Beteiligung der VG Vordereifel an der 1. Änderung des Flächennutzungsplans - Teilfortschreibung „Windenergie“ der Stadt Mayen. Die Beteiligung der VG Vordereifel erfolgte mit Schreiben der Stadtverwaltung Mayen vom 20. Januar. Es geht dabei um die Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraft an der Grenze zu Hirten und Virneburg. In Stellungnahmen haben sowohl die Verbandsgemeinde als auch die betroffenen Ortsgemeinden Einwände vorgebracht. Wegen der Beeinträchtigung für die Anwohner wird ein Schutzabstand von 1.000 Metern gefordert. Außerdem wird vorgebracht, dass eine negative touristische Wirkung für die Wacholderheiden und den Traumpfad „Virne-Burg-Weg“ gegeben ist. Die von der VG-Verwaltung am 18. Februar gefertigte Stellungnahme wird von den Ratsmitgliedern nachträglich gebilligt.
Eine einstimmige Zustimmung gab es auch in Bezug auf die Abwasserbeseitigung Kehrig; hierbei ging es um einen Sondereinleitungsvertrag zwischen der Autobahn Tank und Rast GmbH Bonn und der VG Vordereifel betreffend die Abwasserbeseitigung für die Ortslage Kehrig selbst sowie die Bundesautobahnraststätten „Elztal Nord“ und „Elztal Süd“. Die Werksleitung des Abwasserwerks Vordereifel wurde mit der Umsetzung, insbesondere hinsichtlich der zeitnahen Anforderung der Investitionskostenbeteiligung, beauftragt.
Ohne Gegenstimme beschlossen wurde zudem der Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen der VG Maifeld und der VG Vordereifel ebenfalls betreffend die Abwasserbeseitigung Kehrig. Hierbei geht es um die Übergabe des Abwassers aus der Ortslage Kehrig und den beiden genannten Autobahnraststätten.
Bilanz des Abwasserwerks
Ein weiterer Tagesordnungspunkt betraf die Bilanz des Abwasserwerks einschließlich Lagebericht zum 31. Dezember 2013. Der VG-Rat fasste hierzu folgenden Beschluss:
1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 einschließlich Lagebericht wird in der vorliegenden Form festgestellt;
2. der Jahresgewinn von 81.617,99 Euro wird auf die neue Rechnung des Jahres 2014 vorgetragen;
3. die eingetretenen erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen im Wirtschaftsjahr 2013 werden nachträglich genehmigt.
Aktivitäten des Tourismusbüros
Letzter Punkt auf der Tagesordnung war der von der SPD-Fraktion geforderte Sachstandsbericht über die Aktivitäten des Tourismusbüros der VG-Verwaltung Vordereifel. Sonja Simon berichtete hierzu anhand einer Powerpoint-Präsentation unter dem Titel „Tourismus in der Ferienregion Vordereifel“ (Entwicklungen und Aktivitäten 2012-2013). Dabei sprach sie folgende Themen an:
a) Gästezahlen und Übernachtungen, Projektanfragen (hierzu ist anzumerken, dass vom Statistischen Landesamt nur Betriebe mit mehr als 9 Betten erfasst sind). Sowohl die Zahl der Gäste als auch die der Übernachtungen sind 2013 gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen.
b) Projekte, hervorzuheben sind bei diesem Punkt die Traumpfade, die eine Erfolgsgeschichte sind.
c) Klassifizierte Betriebe, insgesamt gibt es 17 Betriebe mit 27 Ferienwohnungen und -häusern, drei Pensionen/Privatzimmer und einen Gasthof (verteilt wurden viermal fünf Sterne, neunmal vier Sterne, zehnmal drei Sterne und viermal zwei Sterne).
d) Übersicht über Marketingmaßnahmen, zum Beispiel Werbungen und Broschüren.
e) Veranstaltungen, zum Beispiel Wacholderfest, Pressereisen usw., Ausflugsziele, wie beispielsweise die Vulkanpark-Stationen oder Schloss Bürresheim.
g) Touristische Arbeitsgemeinschaft Mayen-Vordereifel, die Arbeitsgemeinschaft „Vulkanische Osteifel“ wurde Anfang 2013 aufgelöst; daraufhin wurde eine touristische Zusammenarbeit der Stadt Mayen mit der VG Vordereifel vereinbart.
h) Resümee und Ausblick für die Zukunft, der Tourismus in der Ferienregion Vordereifel hat sich insgesamt positiv entwickelt. Durch eine Steigerung des Angebots und qualitativ hochwertige Unterkünfte kann die VG Vordereifel sich auch künftig am Markt positiv behaupten. Zudem wird das Thema Radfahren als weiterer Schwerpunkt immer mehr Bedeutung erlangen.
