CDU-Fraktion im Rat der Stadt Meckenheim
Ausschuss übernimmt uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
Meckenheim. In seiner Sitzung beriet der Rechnungsprüfungsausschusses unlängst über die Jahresabschlüsse 2011 und 2012. Die Entwürfe der Jahresabschlüsse wurden bereits im Januar von der Verwaltung in den Rat eingebracht. Dieser beauftragte einen externen Wirtschaftsprüfer damit, die Prüfung der Jahresabschlüsse vorzunehmen.
Nach erfolgter Prüfung erteilte der Finanzfachmann den Jahresabschlüssen einen sogenannten „uneingeschränkten Bestätigungsvermerk“ und machte damit den Weg für eine Entlastung des Bürgermeisters frei.
Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Siegfried Schwaner, schloss sich dem Fazit des Prüfberichts an: “Chancen und Risiken für die Entwicklung Meckenheims werden in den Lageberichten zutreffend wiedergegeben.
Darüber hinaus geben die Jahresabschlüsse ein den tatsächlichen finanziellen Verhältnissen entsprechendes Bild wieder. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde daher zurecht erteilt.“
Das Verfahren
Die Kommunen sind verpflichtet am Ende eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Wesentliche Elemente sind unter anderem die jeweilige Bilanz und der Lagebericht. Die Jahresabschlüsse werden dem Rat zunächst zur Kenntnisnahme zugeleitet.
Dieser beauftragt sodann die örtliche Rechnungsprüfung mit der Prüfung der Jahresabschlüsse.
Grundsätze der ordnungs- gemäßen Buchführung
Hierzu kann sich das Rechnungsprüfungsamt, mit Zustimmung des zuständigen Rechnungsprüfungsausschusses, externer Fachleute bedienen. Im Falle Meckenheims wurde eine Solinger Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung der Jahresabschlüsse beauftragt. Diese kann zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Möglich sind neben dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk auch ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk oder sogar ein Versagungsvermerk. Letzterer wird zum Beispiel erteilt, wenn gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung in besonders schwerwiegender Weise verstoßen wurde.
Profunde Fachkenntnisse
Im Falle der Meckenheimer Jahresabschlüsse erteilte der Wirtschaftsprüfer einen uneingeschränkten Bearbeitungsvermerk. Diesen machte sich der Rechnungsprüfungsausschuss zu eigen und empfahl dem Rat in der Sitzung am 1. Oktober, die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 förmlich festzustellen und den Bürgermeister zu entlasten. „Der Auffassung des Wirtschaftsprüfers können wir uns anschließen. Nach unserer Einschätzung ergeben sich keine Einwände gegen die Jahresabschlüsse. Mit der Eröffnungsbilanz 2009 und den folgenden Jahresabschlüssen haben wird nun einen genauen Überblick über die tatsächliche Vermögens-, Schulden-, und Ertragslage der Stadt, die uns bei der finanzpolitischen Steuerung zukünftig als solide Grundlage dient“, so Schwaner, der selber als Abschlussprüfer tätig war und daher über profunde Fachkenntnisse verfügt, abschließend.
Pressemitteilung der
CDU Meckenheim
