Sitzung des Meckenheimer Stadtrats
Bürger fühlen sich übergangen
Unterdorfstraße: Bebauungsplan wird geändert - Meinungswechsel des Ortsvorstehers bringt Mehrheit
Meckenheim. Die Auseinandersetzungen rund um ein kleines Baugebiet an der Unterdorfstraße wurden in der letzten Sitzung des Rats vor der Sommerpause beendet. Die Mandatsträger stimmten dort mehrheitlich für die Änderung des Bebauungsplans, die zwar eine Erschließung der Häuser in der zweiten Reihe ermöglicht, andererseits nicht mehr zwingend den Abriss der Gewerbehalle dort fordert - sehr zum Leidwesen der Anwohner der Straße, die sich über Jahre hinweg für die Umsetzung des bestehenden Bebauungsplans dort und damit für den Abriss der Halle starkgemacht haben.
Der Beschluss fiel gegen acht Stimmen aus der Fraktion Bürger für Meckenheim (BfM) bei einer Enthaltung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Joachim Kühlwetter. Für die Anwohner, die teilweise auf den Zuschauerrängen saßen, war dies ein nicht nachvollziehbarer Beschluss. Der neue Plan legalisiert die umstrittene Gewerbehalle, die auf dem Baugebiet steht, auf unbestimmte Zeit. Sie hätte nach dem alten Bebauungsplan abgerissen werden müssen, um eine ordentliche Erschließung der beiden Häuser, die in zweiter Reihe stehen, zu ermöglichen. In dem jetzt beschlossenen Erschließungsvertrag mit der Stadt verpflichtet sich der Eigentümer allerdings, nach Aufgabe der gewerblichen Nutzung die Halle zu beseitigen und den fehlenden Teil der Erschließungsstraße zu bauen. Außerdem muss er alle Planungs- und Baukosten übernehmen, so die Verwaltungsunterlagen, die mit dem Ratsbeschluss Rechtskraft erlangten. Besonders unverständlich empfanden die Anwohner die Kehrtwende des Ortsvorstehers Ferdinand Koll, sagte Marcus Knopp, einer der Anwohner, nach der Sitzung.
Nachbarschaft ist für Abriss
„Wo bleibt da die viel gepriesene Bürgerfreundlichkeit“, fragte er sich. Dieser Beschluss komme nur dem Eigentümer der Fläche entgegen und berücksichtige keinen Einwand der gesamten Nachbarschaft. Sie möchte, dass die Gewerbehalle wie vorgesehen abgerissen wird, denn durch sie wird die Zufahrt eng und unübersichtlich. Auch öffentliche Stellplätze an der Erschließungsstraße wünschen sich die Anwohner. „Wir haben alles getan, mehr ging nicht“, resümierte Knopp achselzuckend den Beschluss nach der Sitzung. In der Tat waren der Ratssitzung ein umfangreicher Schriftwechsel, mehrere Gespräche, Unterschriftensammlungen und Kompromissvorschläge vorausgegangen. Nach dem Grundsatzbeschluss im Dezember 2010, den Bebauungsplan zu ändern, kamen neben der BfM im Lauf des Verfahrens auch in der CDU Zweifel auf, ob dies der richtige Weg sei, um die Situation in Ersdorf zu befrieden. Eine Entscheidung wurde im Mai dieses Jahres zunächst verschoben.
Gericht setzte Frist
Angefangen hatte alles im Jahr 1998. Der Verein für Gefährdetenhilfe (VfG) war damals Eigentümer und wollte dort bauen. Deshalb wurde auf dem Gebiet erstmals ein Bebauungsplan erstellt. Nur ein Jahr später ging der VfG in Insolvenz. Erst 2005 wurde ein Käufer für die Liegenschaft gefunden. Der jedoch vermietete die Gewerbehalle an einen Handwerksbetrieb. Die innere Erschließung des Gebiets so, wie sie der Bebauungsplan vorsah, ist deshalb bis heute nicht umgesetzt. Im Jahr 2007 sprach die Stadt eine Ordnungsverfügung aus, die vor Gericht verhandelt wurde und ohne eindeutiges Ergebnis endete. Der Richter setzte lediglich eine Frist von zwei Jahren, in der sich beide Parteien einigen sollten. Damit steckte die Verwaltung in einem Dilemma, die Situation spitzte sich zu. Erst kurz vor Ablauf der Zweijahresfrist sollte ein neuer Bebauungsplan die Lösung bringen. Darin wurden die privaten Parkplätze so verlegt, dass jetzt eine Erschließung möglich ist, ohne dass die Halle zuvor abgerissen werden muss. Dennoch: Für den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Joachim Kühlwetter (CDU) bleibt ein Beigeschmack, mit dem er seine Enthaltung bei der Abstimmung begründet. Er verlas zudem die Begründung von Ortsvorsteher Ferdinand Koll (CDU): „Bei einer Ablehnung kommen wir nicht weiter, und ein mehrjähriger Rechtsstreit mit unbestimmtem Ausgang wäre die Folge“. Die CDU stütze die Meinung des Ortsvorstehers. Ausnahme sei er selbst, führte Kühlwetter dazu aus.
Scharfe Kritik seitens der BfM
Die BfM wurde deutlicher. „Es geht doch darum, dass der Wille der Bürger zum Tragen kommt“, argumentierte Reinhard Diefenbach. „Wir sollten nicht den Eindruck erwecken, man könnte in Meckenheim sein Recht kaufen“, fuhr er fort und erntete eine Ermahnung des Bürgermeisters: „Solche Unterstellungen verbitte ich mir. Beim nächsten Mal werde ich Sie verwarnen.“ Diefenbach fuhr fort: „Der Beschluss richtet sich klar gegen die betroffenen Bürger. Ich kann nicht verstehen, warum wir den Bebauungsplan von 1998 nicht durchsetzen.“ Für die SPD-Fraktion kam hingegen die aktuelle Entscheidung spät.
„Wir hätten uns im Sinne der Hinterlieger gewünscht, dass es schneller gegangen wär“, formulierte es SPD-Fraktionsvorsitzende Brigitte Kuchta.
