Politik | 23.07.2013

Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)

Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Unterdorfstraße

Fraktionsvorsitzender der BfM, Johannes Steger, fasst die Ereignisse zusammen: Mehrheit des Meckenheimer Rates hat einen neuen Bebauungsplan beschlossen

Fraktionsvorsitzender der BFM Johannes Steger.Privat

Meckenheim. Die Tagespresse berichtete über einen „Nachbarschaftsstreit“ in Ersdorf und die Entscheidung des Stadtrates der Stadt Meckenheim.

Der Fraktionsvorsitzende der BfM, Johannes Steger, fasst dazu die Ereignisse seit 1998 zusammen:

In der Sitzung des Rates ist die Mehrheit des Meckenheimer Rates dem vom Bürgermeister vorgelegten Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Unterdorfstraße in Meckenheim-Ersdorf gefolgt und hat für dieses Gebiet einen neuen Bebauungsplan beschlossen. Die Mitglieder der Fraktion Bürger für Meckenheim (BfM) haben sich dieser Mehrheitsentscheidung nicht angeschlossen.

Vorausgegangen war, dass im Jahre 1998 ein Grundstückseigentümer Baugrundstücke verkaufte und sich zur Herstellung der Zuwegung verpflichtete, eine auf seinem benachbarten Grundstück befindliche Halle abzureißen. Diese Verpflichtung wurde im Grundbuch eingetragen und musste daher auch von dem späteren Eigentümer des benachbarten Grundstückes erfüllt werden.

Anstatt die Halle abzureißen, erfolgte jedoch eine gewerbliche Vermietung. Um diesen illegalen Zustand, der dem damals gültigen Bebauungsplan widersprach, zu beenden, erließ die Stadt Meckenheim im Jahre 2007 eine Ordnungsverfügung, in welcher der Abriss der nicht mehr legalen Halle verfügt wurde. Dagegen wandte sich der Grundeigentümer an das Verwaltungsgericht. In einer mündlichen Verhandlung im Jahre 2008, an welcher, neben Vertretern der Stadtverwaltung, auch betroffene Anlieger teilnahmen, wurde der Eigentümer durch das Gericht unmissverständlich darauf hingewiesen, dass er seinen im Grundbuch abgesicherten Pflichten nachzukommen habe. Die Stadtverwaltung kam dem Eigentümer insoweit noch entgegen, als dass ihm, dem Vorschlag des Richters folgend, zum Abriss noch eine Frist von zwei Jahren eingeräumt wurde.

Die betroffenen Anlieger waren froh, dass nunmehr in absehbarer Zeit, der ordnungsgemäße Zustand wieder hergestellt werden würde.

Auf Initiative des Grundstückseigentümers beschloss der Bürgermeister, dem Eigentümer zu helfen, indem die bisher illegale Halle nunmehr legalisiert werden sollte. Das Mittel dazu war ein neuer Bebauungsplan.

Der besagte Eigentümer verpflichtete sich zur Übernahme der gesamten Kosten für Planung und Erschließung.Pressemitteilung

Wählervereinigung Bürger

für Meckenheim (BfM)

www.bürger-für-meckenheim.de

Fraktionsvorsitzender der BFM Johannes Steger.Foto: Privat

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