Politik | 26.06.2015

Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 117a „Auf dem Höchst“

Gesundheit der Menschen hat Vorrang

BfM sieht Bürgereinwendungen nicht ausreichend berücksichtigt

Meckenheim. In der 6. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt hatte der Ausschuss kürzlich darüber zu beschließen, dem Rat der Stadt Meckenheim die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 117a „Auf dem Höchst“ (Steuerung der Windenergie) vorzuschlagen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit hatten sich insgesamt 207 Petenten mit ihren Anregungen und Hinweisen an die Stadt gewandt, die sich im Wesentlichen mit den folgenden Themenbereichen befassten:

- Unmut über die Informationspolitik der Stadt vor Kauf der Grundstücke „Sonnenseite“ und den Wertverlust der Grundstücke und Häuser;

- zu geringer Abstand zur Wohnbebauung;

- Störung durch Lärmbelästigung, Schattenwurf und Lichtemissionen bei Nacht sowie Gefahren durch Infraschall;

- optische Beeinträchtigung, Verunstaltung kulturhistorischer Landschaft;

- Vogelschutz/Artenschutz, Zweifel an der Aussage, Meckenheim sei „kein relevantes Vogelzuggebiet“;

- Verlust an wertvollem Ackerland, missachteter Landschaftsschutz.

Nach der verwaltungsseitigen Prüfung lag dem Ausschuss als Ergebnis nunmehr eine 183-seitige Abwägungstabelle mit entsprechenden Beschlussempfehlungen zur Vorberatung vor. Obwohl die BfM-Fraktion mit allen anderen Fraktionen im Rat übereinstimmt, dass die Windenergie bundes- und landespolitisch gewollt und für unsere Energie in Zukunft auch unverzichtbar ist, sieht die BfM die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger in den vorgelegten Abwägungsvorschlägennicht bzw. nicht ausreichend berücksichtigt. Selten hat die Stadt Meckenheim einen solchen Aufwand betrieben, um die Sorgen, Nöte und Einwände unserer Mitmenschen in Erfahrung zu bringen, um diese dann letztendlich in Bausch und Bogen zu verwerfen. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt müssen sich trotz aller Ernsthaftigkeit ihres Vorbringens durch die geradezu stereotyp wiederholten ablehnenden Beschlussvorschläge von den Verantwortlichen nicht ausreichend ernst genommen fühlen. Nach Auffassung der BfM hat die Gesundheit der Menschen Vorrang vor jeder gewinnbringenden Nutzung der Technik. Solange Gesundheitsrisiken für den Menschen und Beeinträchtigungen für geschützte Tierarten nicht hinreichend ausgeschlossen werden können, müssen die medizinisch und technisch gebotenen Sicherheitsabstände im Sinne der Risikovorsorge für unsere Bürgerinnen und Bürger eingehalten werden. Aus all den vorgenannten Gründen lehnt die BfM-Fraktion den Beschlussvorschlag zur Offenlage in der vorliegenden Fassung ab.

Pressemitteilung

BfM Meckenheim

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