Politik | 29.07.2013

Fragwürdige Entscheidung des Stadtrates in Meckenheim

Heftige Kritik der BfM in Sachen Unterdorfstraße in Ersdorf

Meckenheim. Die Tagespresse berichtete am 19. Juli über einen „Nachbarschaftsstreit“ in Ersdorf und die Entscheidung des Stadtrates der Stadt Meckenheim. Der Fraktionsvorsitzende der BfM, Johannes Steger, fasst dazu die Ereignisse seit 1998 zusammen: „In der Sitzung des Rates am 17. Juli 2013 ist die Mehrheit des Meckenheimer Rates dem vom Bürgermeister vorgelegten Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Unterdorfstraße in Meckenheim-Ersdorf gefolgt und hat für dieses Gebiet einen neuen Bebauungsplan beschlossen. Diese Mehrheitsentscheidung, der sich die Mitglieder der Fraktion Bürger für Meckenheim (BfM) nicht angeschlossen haben, stieß bei vielen Ersdorfer Bürgerinnen und Bürger auf Unverständnis. Vorausgegangen war, dass im Jahre 1998 ein Grundstückseigentümer Baugrundstücke verkaufte und sich zur Herstellung der Zuwegung verpflichtete, eine auf seinem benachbarten Grundstück befindliche Halle abzureißen. Diese Verpflichtung wurde im Grundbuch eingetragen und musste daher auch von dem späteren Eigentümer des benachbarten Grundstückes erfüllt werden. Anstatt die Halle abzureißen, erfolgte jedoch eine gewerbliche Vermietung. Um diesen illegalen Zustand, der dem damals gültigen Bebauungsplan widersprach, zu beenden, erließ die Stadt Meckenheim im Jahre 2007 eine Ordnungsverfügung, in welcher der Abriss der nicht mehr legalen Halle verfügt wurde. Hiergegen wandte sich der Grundeigentümer an das Verwaltungsgericht. In einer mündlichen Verhandlung im Jahre 2008, an welcher, neben Vertretern der Stadtverwaltung, auch betroffene Anlieger teilnahmen, wurde der Eigentümer durch das Gericht unmissverständlich darauf hingewiesen, dass er seinen im Grundbuch abgesicherten Pflichten nachzukommen habe. Die Stadtverwaltung kam dem Eigentümer insoweit noch entgegen, als dass ihm, dem Vorschlag des Richters folgend, zum Abriss noch eine Frist von zwei Jahren eingeräumt wurde. Die betroffenen Anlieger, die seit Jahren darauf vertrauten, dass die Stadt ihrer Pflicht auf Umsetzung des rechtsgültigen Bebauungsplanes nachkommen würde, waren froh, dass nunmehr in absehbarer Zeit der ordnungsgemäße Zustand hergestellt würde. Sie irrten sich. Auf Initiative des Grundstückseigentümers beschloss der Bürgermeister, dem Eigentümer zu helfen, indem die bisher illegale Halle nunmehr legalisiert werden sollte. Das Mittel dazu war ein neuer Bebauungsplan. Der besagte Eigentümer verpflichtete sich zur Übernahme der gesamten Kosten für Planung und Erschließung. Ein Umstand, den der BfM-Ratsherr Reinhard Diefenbach zum Anlass nahm, seine Ratskollegen und den Bürgermeister davor zu warnen, dass solch ein Verhalten geeignet sei, bei der Bevölkerung den Eindruck zu erwecken, man könne sich seinen eigenen Bebauungsplan kaufen. Bereits diese hypothetische Darstellung veranlasste den Bürgermeister, Ratsmitglied Diefenbach mit einer Verwarnung zu drohen. Abgesehen davon, dass es in der Geschäftsordnung keine Verwarnungsmöglichkeit gibt, zeigte die Reaktion des Bürgermeisters, dass die von der BfM sachlich vorgetragene Kritik am Verhalten der Verwaltung gerechtfertigt war.“ Was bleibt, ist der schale Nachgeschmack, dass die Mehrheit derjenigen, welche von den Bürgern gewählt wurden, um ihre berechtigten Interessen zu vertreten, dieser Verpflichtung hier nicht nachgekommen ist. Weiterhin zeigt dieser Vorgang, dass insbesondere die Verwaltungsführung noch verinnerlichen muss, dass es nicht ihre Aufgabe ist, einen illegalen Zustand zu legalisieren, sondern, die Beschlüsse des Rates auszuführen und für die Einhaltung der Rechtsnormen zu sorgen. Pressemitteilung der

Wählervereinigung Bürger

für Meckenheim (BfM)

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