Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH (RSAG) wird zur AöR
Müllgebühren bleiben stabil
Änderung der RSAG-Organisationsstruktur hat keine Auswirkung auf Entsorgungspreise
Meckenheim. Aus der GmbH wird eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Warum das bei der Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH (RSAG) notwendig wird, erläuterte die RSAG-Geschäftsführerin Ludgera Decking im jüngsten Hauptausschuss. Sie schickte jedoch voraus, dass sich für die Kunden – das sind alle Bewohner des Rhein-Sieg-Kreises – nichts ändern werde. Die Gebühren für die Abfallentsorgung bleiben somit weiterhin stabil. Der Hauptausschuss gab einstimmig die Empfehlung an den Rat, der geplanten Umstrukturierung zuzustimmen.
Dem Rhein-Sieg-Kreis haben die Städte und Gemeinden 1982/83 die Aufgabe des Mülleinsammelns und -beförderns übertragen. Diese Aufgaben, ebenso wie die Entsorgung der Abfälle, die ohnehin dem Kreis obliegt, werden statt bisher der RSAG dann der der neuen AöR übertragen. Hintergrund der Änderung ist eine gesetzliche Vorgabe, nach der so genannte Drittgeschäfte mit anderen Firmen nicht durchgeführt werden dürfen, wenn die Geschäfte ohne Ausschreibung an eine Gesellschaft übertragen wurden. Das ist durch den Rhein-Sieg-Kreis an die RSAG geschehen. Allerdings gebe es eine Tochtergesellschaft, die ERS (EntsorgungsService Rhein-Sieg GmbH), die sehr wohl Drittgeschäfte macht bei der Entsorgung des gewerblichen Abfalls. Die AöR entkopple die private Müllentsorgung aus der RSAG, die nur als Hülle neben der ERS und der AöR bestehen bleibe, erläuterte Decking die neue Struktur. Die Umstrukturierung sei gebührenneutral möglich, auch wenn der Kreis nun auf die Gewinne der ERS von rund einer Million Euro verzichten müsse, denn die Umsatzsteuerersparnisse würden das wieder ausgleichen.
