Thür im Jahr des Heiles 2015
Die elf Gebote
Thür. "Fratelli e Sorellae carissimae Thürensis - Geliebte Thürer - der Heilige Vater, Papa Francesco hat in seiner großen Güte und Barmherzigkeit und auf Antrag des Prinzenpaares mich zu seinem persönlichen Vertreter für die karnevalistischen Feierlichkeiten in Thür und zugleich zum Hofkaplan des Prinzenpaares ernannt. Und, er hat mir in seiner grenzenlosen Weisheit folgendes Schreiben anvertraut, das ich an diesem Abend verlesen soll. Dem Inhalt dieses Schreibens ist zumindest bis zum kommenden Aschermittwoch Gehorsam zu leisten, auch von den Protestanten, denen die nix sind - und denen, die aus der Kirch ausgetreten sind. Den letzt Genannten soll ich den guten Rat geben: Kommt einfach zurück! Austrete bringt nix. So und nun die apostolischen Gebote für die heut beginnende Session in Thür, in seinem neunhundert und zweiten Jahr:
Die närrischen Paragrafen
§ 1: Die gesamte politische und kirchliche Macht geht für die närrische Session in die Gewalt des Prinzenpaares über. Der Thürer Oberbürgermeister Rainer Hilger trägt ab jetzt den Titel: OB a. B. b. A., Oberbürgermeister außer Betrieb bis Aschermittwoch! Selbst ich als Hofkaplan habe mich der Regentschaft zu beugen und trage ab heute den Titel: Hofkaplan Ralf Johannes von Rhens am Rhein d. P. v.u. , dem Prinzenpaar vorübergehend untergeordnet. § 2: In Thür herrscht nun der allgemeine Ausnahmezustand, unter dem Motto „Das Narrenfieber ist erwacht, ganz Thür feiert Faasenacht“, soll von nun an mit viel Freude im Herzen, tollen Kostümen, karnevalistischem Liedgut, reichlich Wein und Bier die 5. Jahreszeit gefeiert werden. Pöbeleien, Neidhaberei, Vandalismus, sowie gar körperliche Auseinandersetzungen haben in Thür nichts zu suchen und werden mit einem strikten Platzverbot ausgesprochen von den befehlshabenden der Kaiserplatzgarde, General Ziggerman und Admiral Schneider bestraft. § 3: Ab dem heutigen Tage und mit sofortiger Wirkung heißt die vorgeschriebene Begrüßung im ganzen Bereich von Thür, und dazu zählt natürlich auch die Fraukirch und der Thürer Somp, unter der ortsansässigen Bevölkerung zu jeder Tages- und Nachtzeit: „Ahoi“, auch wenn ihr dem Hofkaplan oder dem OB a.B.b.A begegnet. § 4: Wer im Laufe der Session den Prinzenorden verliehen bekommt, hat diesen stets zu tragen, auch beim Einkaufen, an Haltestellen und auch beim Kirchgang.
Wer dieser Anordnung zuwiderhandelt und dabei erwischt wird, muss eine Geldstrafe von fünf Euro beim Finanzminister entrichten und beim OB a.B.b.A Sozialdienststunden ableisten oder als Wiederholungstäter Gesangsunterricht bei Klaus Schorn nehmen! § 5: Wenn sonntags die Glocken läuten, dann darf man aufstehen und, ohne sich zu schämen, sich verkleiden und mit erhobenem Haupte, mit Mann oder Frau und Kindern zur Kirche gehen. Ordensträger bekommen einen Schluck Wein oder je nach körperlichem Zustand einen Schluck Wasser aus dem Kelch. Entsprechende Alkoholstand anzeigende Blasröhrchen liegen ab sofort in genügender Anzahl in der Sakristei und werden von unserer Küsterin abgelesen. § 6: Sollte sich die Prinzessin, gar der tugendhafte Prinz oder jemand aus ihrem Hofstaat bei einer Ansprache oder einem offiziellen Auftritt einen Fauxpas leisten, ist dies zu überhören beziehungsweise zu übersehen und trotzdem kräftig zu applaudieren. § 7: Der Elferrat, die Möhnen und die Gardegirls sind ab nun eingeladen, das Prinzenpaar nebst Hofstaat und Kaiserplatzgarde so oft es ihnen möglich ist zu begleiten. Wobei dem Hofkaplan auf Grund seines Alters und seines strengen zölibatären Lebens die eine oder andere Auszeit gewährt sei sollte. Sollte dieser Paragraf nicht eingehalten werden, sind der Trierer Bischof und zugleich der Landrat zu informieren. § 8: Vor jedem Haus oder Gebäude, in welches das Prinzenpaar einkehrt oder das es besucht, ist die Thürer Fahne hochzuziehen. § 9: Am Fastnachtssonntag sind alle die in Thür leben oder sich dort einfinden aufgefordert, sich aktiv am närrischen Treiben des Umzuges zu beteiligen. Wer nicht mitgeht oder fährt, hat sich am Straßenrand jubelnd einzufinden. Wer dem zuwiderhandelt, mit dem möchten ich und der Heilige Vater, später nicht tauschen. § 10: Sodann wird angeordnet, dass alle Narren, die nicht dem Hofstaat oder der Garde angehören, in dieser Session das Doppelte zu trinken haben, da das Prinzenpaar, der Hofstaat und die Kaiserplatzgarde aufgrund ihrer repräsentativen Aufgaben nur die Hälfte trinken können. Befürchteten Einbußen beim Getränkeverkauf kann so entgegen gewirkt werden. Was nicht heißen soll, dass der Hofstaat und die Kaiserplatzgarde nur aus Schnapsnasen bestehen. Nach jedem 7. Wein, Bier oder Schnaps kann zur Belohnung beim Mundschenk Futzi ein Schluck aus dem Pokal genommen werden. § 11: Wer sich nicht an diese apostolischen Paragrafen hält, auch nicht an die kleinsten Details - der und die müssen sich sicher sein: Am Aschermittwoch werde ich alle mir gemeldeten Namen bei der Messe vorlesen - auch wenn die Tatverdächtigen nicht des wahren Glaubens sind oder gar der Kirche weggelaufen sein sollten. Eine Abmilderung der Bestrafung aufgrund begangener Verstöße gegen die Paragrafen können in hierfür von mir gehaltenen Ablassgesprächen in den Räumen des Prinzenpalais, zwischen 22.11 bis 2.11 Uhr über den Hofmarschall vereinbart werden.
Fazit
Also: Benehmt euch! Feiert mit viel Spaß und Freud! Unterstützt euer Prinzenpaar und haltet euch an die elf Paragrafen! Dat muss doch möglich sein!" Kundgetan am Tag der Proklamation des Prinzenpaares, ihrer Lieblichkeit Prinzessin Sandra I. vom Kaiserplatz und Prinz Jockel I. vom närrischen Rat, Thür, dem 22. November, dem Fest der Heiligen Cäcilia, der Schutzpatronin aller Sängerinnen und Sänger, und damit auch der Schunkler, Gaukler und Halunken, also auch der Bürgermeister und Gemeinderäte, im Jahre des Heils 2014.
Hofkaplan Ralf Johannes
von Rhensam Rhein d. P.v.u
