Politik | 15.04.2013

Stadtrat Mendig bringt Neubaugebiete auf den Weg

„Ländliche Zentren – kleinere Städte und Gemeinden“ 

Gespannt verfolgten einige Einwohner die Erläuterungen zu den neuen Baugebieten.SF

Mendig. Die Stadt Mendig verfügt derzeit über keine gemeindeeigenen Baugrundstücke mehr, die sie Bauwilligen zur Verfügung stellen kann. Das im vergangenen Jahr ausgewiesene Neubaugebiet „Im Pflanzgarten“ war innerhalb kürzester Zeit bebaut. Da die Nachfrage nach bezahlbaren Baugrundstücken nach wie vor in der Stadt Mendig groß ist, beabsichtigt die Stadt, den Bereich südwestlich der Dammstraße, zwischen Amselweg und Nachtigallenweg einer Wohnbebauung zuzuführen. Im Vorfeld wurde bereits ein Lärmschutzgutachten erstellt, um die Verträglichkeit zwischen der beabsichtigten Wohnbebauung und dem nordwestlich angrenzenden Sägewerk zu beurteilen. In dem gut 28.000 Quadratmeter großen Areal sollen in zwei Bauabschnitten 34 neue Grundstücke entstehen. In seiner Sitzung beschloss der Stadtrat einstimmig, einen vom Ingenieurbüro Sprengnetter und Partner entworfenen und von Karl-Wilhelm Flackus (Büro Sprengnetter) erläuterten Bebauungsplan für den Bereich „Dammstraße“  gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Die Voraussetzungen hierfür sind gem. § 13 a BauGB gegeben. Die Umsetzung des Plankonzeptes wird in zwei Bauabschnitten erfolgen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Nachdem im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung für das Baugebiet „Hinter den Sieben Morgen“ keine Stellungnahmen vorgebracht wurden, beschloss der Rat ebenfalls einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, das Auslegungsverfahren durchzuführen. Auf dem circa 10.000 qm umfassenden Baugebiet westlich des Aktienweges sind 18 Baugrundstücke in einer Größe von je 500 bis 550 Quadratmeter geplant. Seit 2007 erhält die Stadt Mendig Fördermittel aus dem Städtebau-Förderprogramm, Teilprogramm: Strukturprogramm. In dieser Zeit wurden unterschiedliche Maßnahmen mit einer Förderquote von 70 Prozent gefördert. Schwerpunkte der Förderungen waren neben der Neugestaltung des von Reth Platzes Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden im Privateigentum.

Nach Mitteilung durch die zuständigen Stellen von  ADD und ISIM, ist eine weitere Förderung der Stadt Mendig aus diesem Strukturprogramm nicht mehr möglich. Begründung des ISIM: Das Strukturprogramm ist ein vorhabenorientiertes Städtebau-Förderprogramm. Es dient der Entwicklung städtebaulicher, strukturpolitischer oder konversionsbedingter bedeutender Einzelvorhaben, die geeignet sind, wesentliche Ziele der städtebaulichen Entwicklung zu verwirklichen. Im Zuge der durchgeführten Planungen der Innenstadt hat sich in Mendig entsprechend den örtlichen Bedürfnissen eine gebietsbezogene Gesamtmaßnahme entwickelt.

Es erfolgte eine Konzentration auf die Innenstadt mit Abgrenzung einer Förderzone und umfangreichen privaten Modernisierungsmaßnahmen. Damit ist das Strukturprogramm nicht mehr das geeignete Förderinstrument.  Zudem wird das Strukturprogramm vollständig aus Landesmitteln finanziert. Aufgrund der angespannten Haushaltslage stehen in diesem Programm landesweit nur noch begrenzt  Haushaltsmittel zur Verfügung. In einem Bund-Länder-Programm besteht die Möglichkeit, Bundesmittel einzubeziehen. Nach Mitteilung des ISIM und der ADD ist das Teilprogramm der Städtebauförderung „Ländliche Zentren“ für die speziellen Bedürfnisse der Stadt Mendig am besten geeignet.

Dieses  Programm dient der Erneuerung von innerstädtischen Gebieten in kleineren Städten, die zur Sicherung  und Stärkung der örtlichen Daseinsvorsorge in ihrer zentralörtlichen Funktion für die Zukunft handlungsfähig gemacht werden sollen. Für dieses Förderprogramm stehen Landesmittel und auch Bundesmittel zur Verfügung. Daher sei gegenüber dem Strukturprogramm ein größeres Fördervolumen möglich. Das Innenministerium hat der Stadt Mendig die Aufnahme in das Programm „Ländliche Zentren - Kleine Städte und Gemeinden“ in Aussicht gestellt, wobei für die nächsten zehn Jahre ein Fördervolumen von circa zwei bis drei Millionen Euro  zu erwarten ist. Nach erfolgter Zustimmung des Innenministeriums zur Aufnahme der Stadt Mendig in das Programm „Ländliche Zentren“ kann unter anderem ein neuer Förderantrag mit Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die Neugestaltung der „Oberen Heidenstockstraße“ gestellt werden. (Eine kurzfristige Bearbeitung wurde zugesagt).

Der bisherige Förderantrag ist hierbei zurückzuziehen. Nachdem der Hauptausschuss in seiner Sitzung vom 19. März den Sachverhalt vorberaten hatte, folgte der Mendiger Stadtrat einstimmig der Empfehlung, dem nachstehenden Beschlussvorschlag zuzustimmen: 1. Der Stadtrat beschließt die  Aufnahme in das Programm „Ländliche Zentren – kleinere Städte und Gemeinden“  auf der Grundlage der bisherigen Fördergebietsabgrenzung bei dem Innenministerium des Landes Rheinland Pfalz zu beantragen. 2. Der Stadtrat beschließt, als Voraussetzung zur Aufnahme in das Programm „Ländliche Zentren -  kleinere Städte und Gemeinden“, das bisherige „Strukturprogramm“ abzuschließen. 3. Der Stadtrat beschließt, vorbehaltlich der Programmaufnahme und der Zustimmung zur Gebietsabgrenzung durch das Innenministerium das in der Anlage dargestellte Gebiet als Maßnahmengebiet gem. § 171 b BauGB  festzulegen, 4. Die Verbandsgemeinde wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten.“

Gespannt verfolgten einige Einwohner die Erläuterungen zu den neuen Baugebieten.Foto: SF

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Bildergalerien
Kreishandwerkerschaft
Image
Fahrer für 3-Achs-Abrollkipper [m/w/d]
Premium-Titel Produktionsmitarbeiter/Maschinen- Anlagenführer
SSV
Titel
Rund ums Haus
Empfohlene Artikel
Weitere Artikel
Rhein in Flammen in Koblenz.
1805

Trotz der prognostizierten historischen Niedrigwasserstände findet „Rhein in Flammen“ Koblenz am Wochenende vom 7. bis 9. August 2026 statt. Für die angemeldeten Fahrgastschiffe ist am Samstagabend eine Liegendveranstaltung vor der Festung Ehrenbreitstein vorgesehen. Der traditionelle Schiffskonvoi zwischen Boppard und Koblenz muss hingegen auf Grundlage der aktuellen Wasserstandsprognosen aus Sicherheitsgründen entfallen.

Weiterlesen

Die ausgebildeten Kanuten nach dem Einsetzen der Boote im Bendorfer Hafen. Von dort aus führte die Fahrt mit den Kajaks zum heimischen Bootshaus an der Neuwieder Rheinbrücke.
73

Neuwied. Einmal im Jahr bietet der Neuwieder Wassersportverein (NWV) einen Kanu-Anfängerkurs an, der sich stets großer Beliebtheit erfreut. An sechs Kurstagen werden die Nachwuchskanuten mit den verschiedenen Bootsarten vertraut gemacht und erlernen die richtige Paddeltechnik. Der Kursleiter und lizenzierte Trainer, Volker Strohe, sowie seine Stellvertreterin, Marion Bermel, bieten am letzten Kurstag eine Abschlussfahrt auf dem Rhein an, bei der die Kanuten das zuvor Erlernte umsetzen können.

Von Reiner Bermel aus Neuwied

Weiterlesen