Stadtrat Mendig bringt Neubaugebiete auf den Weg
„Ländliche Zentren – kleinere Städte und Gemeinden“
Mendig. Die Stadt Mendig verfügt derzeit über keine gemeindeeigenen Baugrundstücke mehr, die sie Bauwilligen zur Verfügung stellen kann. Das im vergangenen Jahr ausgewiesene Neubaugebiet „Im Pflanzgarten“ war innerhalb kürzester Zeit bebaut. Da die Nachfrage nach bezahlbaren Baugrundstücken nach wie vor in der Stadt Mendig groß ist, beabsichtigt die Stadt, den Bereich südwestlich der Dammstraße, zwischen Amselweg und Nachtigallenweg einer Wohnbebauung zuzuführen. Im Vorfeld wurde bereits ein Lärmschutzgutachten erstellt, um die Verträglichkeit zwischen der beabsichtigten Wohnbebauung und dem nordwestlich angrenzenden Sägewerk zu beurteilen. In dem gut 28.000 Quadratmeter großen Areal sollen in zwei Bauabschnitten 34 neue Grundstücke entstehen. In seiner Sitzung beschloss der Stadtrat einstimmig, einen vom Ingenieurbüro Sprengnetter und Partner entworfenen und von Karl-Wilhelm Flackus (Büro Sprengnetter) erläuterten Bebauungsplan für den Bereich „Dammstraße“ gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Die Voraussetzungen hierfür sind gem. § 13 a BauGB gegeben. Die Umsetzung des Plankonzeptes wird in zwei Bauabschnitten erfolgen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Nachdem im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung für das Baugebiet „Hinter den Sieben Morgen“ keine Stellungnahmen vorgebracht wurden, beschloss der Rat ebenfalls einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, das Auslegungsverfahren durchzuführen. Auf dem circa 10.000 qm umfassenden Baugebiet westlich des Aktienweges sind 18 Baugrundstücke in einer Größe von je 500 bis 550 Quadratmeter geplant. Seit 2007 erhält die Stadt Mendig Fördermittel aus dem Städtebau-Förderprogramm, Teilprogramm: Strukturprogramm. In dieser Zeit wurden unterschiedliche Maßnahmen mit einer Förderquote von 70 Prozent gefördert. Schwerpunkte der Förderungen waren neben der Neugestaltung des von Reth Platzes Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden im Privateigentum.
Nach Mitteilung durch die zuständigen Stellen von ADD und ISIM, ist eine weitere Förderung der Stadt Mendig aus diesem Strukturprogramm nicht mehr möglich. Begründung des ISIM: Das Strukturprogramm ist ein vorhabenorientiertes Städtebau-Förderprogramm. Es dient der Entwicklung städtebaulicher, strukturpolitischer oder konversionsbedingter bedeutender Einzelvorhaben, die geeignet sind, wesentliche Ziele der städtebaulichen Entwicklung zu verwirklichen. Im Zuge der durchgeführten Planungen der Innenstadt hat sich in Mendig entsprechend den örtlichen Bedürfnissen eine gebietsbezogene Gesamtmaßnahme entwickelt.
Es erfolgte eine Konzentration auf die Innenstadt mit Abgrenzung einer Förderzone und umfangreichen privaten Modernisierungsmaßnahmen. Damit ist das Strukturprogramm nicht mehr das geeignete Förderinstrument. Zudem wird das Strukturprogramm vollständig aus Landesmitteln finanziert. Aufgrund der angespannten Haushaltslage stehen in diesem Programm landesweit nur noch begrenzt Haushaltsmittel zur Verfügung. In einem Bund-Länder-Programm besteht die Möglichkeit, Bundesmittel einzubeziehen. Nach Mitteilung des ISIM und der ADD ist das Teilprogramm der Städtebauförderung „Ländliche Zentren“ für die speziellen Bedürfnisse der Stadt Mendig am besten geeignet.
Dieses Programm dient der Erneuerung von innerstädtischen Gebieten in kleineren Städten, die zur Sicherung und Stärkung der örtlichen Daseinsvorsorge in ihrer zentralörtlichen Funktion für die Zukunft handlungsfähig gemacht werden sollen. Für dieses Förderprogramm stehen Landesmittel und auch Bundesmittel zur Verfügung. Daher sei gegenüber dem Strukturprogramm ein größeres Fördervolumen möglich. Das Innenministerium hat der Stadt Mendig die Aufnahme in das Programm „Ländliche Zentren - Kleine Städte und Gemeinden“ in Aussicht gestellt, wobei für die nächsten zehn Jahre ein Fördervolumen von circa zwei bis drei Millionen Euro zu erwarten ist. Nach erfolgter Zustimmung des Innenministeriums zur Aufnahme der Stadt Mendig in das Programm „Ländliche Zentren“ kann unter anderem ein neuer Förderantrag mit Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die Neugestaltung der „Oberen Heidenstockstraße“ gestellt werden. (Eine kurzfristige Bearbeitung wurde zugesagt).
Der bisherige Förderantrag ist hierbei zurückzuziehen. Nachdem der Hauptausschuss in seiner Sitzung vom 19. März den Sachverhalt vorberaten hatte, folgte der Mendiger Stadtrat einstimmig der Empfehlung, dem nachstehenden Beschlussvorschlag zuzustimmen: 1. Der Stadtrat beschließt die Aufnahme in das Programm „Ländliche Zentren – kleinere Städte und Gemeinden“ auf der Grundlage der bisherigen Fördergebietsabgrenzung bei dem Innenministerium des Landes Rheinland Pfalz zu beantragen. 2. Der Stadtrat beschließt, als Voraussetzung zur Aufnahme in das Programm „Ländliche Zentren - kleinere Städte und Gemeinden“, das bisherige „Strukturprogramm“ abzuschließen. 3. Der Stadtrat beschließt, vorbehaltlich der Programmaufnahme und der Zustimmung zur Gebietsabgrenzung durch das Innenministerium das in der Anlage dargestellte Gebiet als Maßnahmengebiet gem. § 171 b BauGB festzulegen, 4. Die Verbandsgemeinde wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten.“
