Mendiger Stadtrat verabschiedete Forstwirtschaftsplan 2016
Leichte Anhebung der Brennholzpreise beschlossen
Mendig. Der Mendiger Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 27. Oktober den von Revierförster Wolfgang Dazert vorgestellten und erläuterten Forstwirtschaftsplan 2016. Die Veranschlagung der Ansätze erfolgte im Rahmen des Haushaltsplanes 2016. Dieser schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 9.250,-- Euro ab. Der Ansatz für 2015 lag dagegen bei einem Fehlbetrag in Höhe von 12.740,-- Euro. Während gegenüber 2015 (50.310,-- Euro) ein Ertrag durch den Holzverkauf, einschließlich Nebennutzung von 53.580,-- Euro in Ansatz gebracht wird, beläuft der Aufwand sich auf 62.830,-- (im Jahr 2015 wurden 63.050,-- Euro veranschlagt). Im Namen aller Ratsmitglieder bedankte Helmut Selig -SPD- sich bei Wolfgang Dazert für dessen jahrzehntelangen Einsatz und für die nachhaltige Bewirtschaftung des Mendiger Waldes . Bolko Haase, der zuvor von Wolfgang Dazert als neuer Forstamtsleiter von Ahrweiler vorgestellt worden war, bestätigte die nachhaltige Bewirtschaftung seines Kollegen anhand einer schriftlichen Aufzeichnung.
Beim nächsten Tagesordnungspunkt ging es um die Anhebung der Brennholzpreise. Der Stadtrat Mendig hatte letztmalig im Jahr 2011 über die Gestaltung der Brennholzpreise debattiert. Auf Empfehlung des Forstamtes wurde damals der Preis auf max. 45 EUR / Festmeter für lang am Weg gelagertes Holz festgesetzt. Das Forstamt Ahrweiler unterrichtete die Stadt Mendig mit Schreiben vom 21.09.2015 über die Tatsache, dass ein weiter
gestiegener Bedarf an Brennholz nicht nur durch die Holzindustrie zu verzeichnen-, sondern auch eine enorme Nachfrage in den letzten Jahren durch private Verbraucher zu erkennen sei. Durch diese steigende Nachfrage habe auch der Preis am Brennholzmarkt sich entsprechend nach oben entwickelt.
Das Forstamt Ahrweiler schlug daher vor, die Brennholzpreise der Stadt Mendig an diese positive Entwicklung anzupassen und bereits für die Saison 2015/2016 (Einschlagbeginn ab November 2015) eine Anhebung der Preise: (48,-- Euro / Festmeter für Buche- / Eiche-Brennholz und 36,-- Euro / Festmeter für Nadel-Brennholz, jeweils lang am Weg) vorzunehmen.
Nach einer kurzen Debatte einigte der Rat sich darauf, entsprechend der Empfehlung des Forstamtes Ahrweiler die Brennholzpreise zu erhöhen, beschloss jedoch gleichzeitig (einstimmig bei zwei Enthaltungen) für die Saison 2016/2017 die Brennholzpreise wie folgt zu erhöhen: Buche- / Eiche-Brennholz, lang am Weg 50,-- Euro/fm und Nadel-Brennholz, lang am Weg 38,-- Euro/fm.
Sodann beschloss der Rat nach einer Erläuterung des Bebauungsplanentwurfs „Hintere Jahnstraße“ durch Bauamtsleiter Leo Oster, einstimmig die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3, Abs.1 BauGB durchzuführen.
Nachdem der vordere Bereich des Grundstückes inzwischen bebaut wurde, hatte der Antragsteller seinerzeit auch für den hinteren Grundstücksbereich bereits einen Antrag zur Errichtung eines zweiten Mehrfamilienhauses gestellt. Der Bauausschuss hatte dem Vorhaben zugestimmt. Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hatte jedoch entschieden, dass das zweite Gebäude im Außenbereich liegt und zunächst Planungsrecht geschaffen werden müsse. Die Fa. Nova Bau hat nunmehr einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes gestellt. Unter Betrachtung der Umgebungsbebauung würde es sich hierbei um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handeln. Der Gesetzgeber unterstützt die Entwicklung der Innenbereiche und die Nachverdichtung von Flächen vorrangig vor einer baulichen Außenentwicklung, sodass dieser Bebauungsplan nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann.
Der Freibereich zwischen den Straßen „Auf Stürmerisch und Heidenstockstraße“ ist im Flächennutzungsplan als Vorrangfläche für die Rohstoffgewinnung mit anschließender Rekultivierung ausgewiesen. Die Ausbeute ist inzwischen vollständig erfolgt. Eigentümer der Fläche ist der neue Eigentümer des Betriebsgrundstücks Brauerstr. 6 b. Die Fläche soll zum Betriebsgrundstück zugehörig als Lagerfläche genutzt werden. Der Bau- und Vergabeausschuss hatte den Antrag vorberaten und in Aussicht gestellt, das erforderliche Planungsrecht zu schaffen, wenn vom Antragsteller die Nachweise erbracht werden, dass die Standsicherheit gewährleistet ist und die Immissionen als verträglich mit der umliegenden Bebauung von einem anerkannten Lärmschutzgutachter bestätigt werden. Die entsprechenden Nachweise liegen inzwischen vor. Der Stadtrat beschloss -einstimmig- einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufzustellen und beauftragte die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB
durchzuführen.
In Sachen Bauleitplanung Dammstraße II nahm der Rat den von Annette Weber (Planungsbüro Dr. Sprengnetter & Partner) erläuterten Bebauungsplanentwurf an und beschloss einstimmig die Einleitung des Auslegungsverfahrens gem. § 3, Abs. 2 BauGB.
Zum Abschluss der Sitzung diskutierte der Stadtrat über einen Antrag der SPD-Fraktion bezüglich der Zulassung von sogenannten Baumbestattungen auf den Friedhöfen der Stadt Mendig. „Bestattungen im Friedwald“ werden bereits von verschiedenen Kommunen auf ihren Friedhöfen als Baumbestattungen angeboten. Die SPD-Fraktion hatte bereits im Vorfeld gemeinsam mit Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel geprüft, auf welchen Flächen diese Bestattungsform angeboten werden könnte. Um die Kosten für diese Erweiterungen zu minimieren, wurde in Betracht gezogen, den überwiegenden Teil der Arbeiten vom Städtischen Bauhof ausführen zu lassen.
Nach den Ausführungen der SPD-Fraktion bieten die Friedhöfe Niedermendig und Obermendig durch ihre großzügige, parkähnliche Gestaltung ideale Voraussetzungen für ein Konzept der Naturbestattungen. Auf beiden Friedhöfen könnten entsprechende Grünflächen umgestaltet werden. In Niedermendig biete sich hierfür eine Rasenfläche im hinteren Bereich im Anschluss an den neueren Teil des Friedhofes an. In Obermendig wären die Voraussetzungen auf einer angrenzenden Rasenfläche neben dem Parkplatz in Richtung Verbindungsspange gegeben. Ein aufwendiges Umwidmen von Flächen, wie an anderen Orten, würden hier entfallen und die erforderlichen Benutzungsregeln für Besucher oder verschiedene Arten der Bestattung könnten in die entsprechende Friedhofssatzung aufgenommen werden.
Der Stadtrat beschloss einstimmig, den Antrag der SPD-Fraktion zu unterstützen und beauftragte die Verwaltung sowie den Stadtbürgermeister mit der entsprechenden Umsetzung.
Revierförster Wolfgang Dazert -rechts- stellt den neuen Forstamtsleiter von Ahrweiler, Bolko Haase, vor. Foto: FRE
