Gemeinderat Thür stimmt für Bebauungsplanentwurf
Neubaugebiet „Auf dem Sportplatz“ angenommen
Festlegung der Auswahlkriterien für den Neuabschluss von Gas- und Stromkonzessionsverträgen
Thür. Im Anschluss an die Nichtöffentliche Sitzung des Thürer Gemeinderates begann der öffentliche Teil mit der Vorstellung der Forstwirtschaftspläne 2015/2016 durch den Revierförster Wolfgang Dazert, die vom Gemeinderat einstimmig verabschiedet wurden. Nachdem im Jahr 2014 bei einem Ertrag von 6.630 Euro und einem Kostenaufwand von 11.820 Euro ein Fehlbetrag in Höhe von 5.190 Euro zu verzeichnen war, wurde im Forstwirtschaftsplan 2015 ein Fehlbetrag von 2.240 Euro und für 2016 ein Fehlbetrag von 2.600 Euro in Ansatz gebracht. Die Veranschlagung der Ansätze erfolgt im Rahmen des Haushaltsplanes 2015. Gemeinsam mit Revierförster Dazert lud Ortsbürgermeister Rainer Hilger die Ratsmitglieder zu einer Waldbegehung am 18. September ein. Der bestehende Gaskonzessionsvertrag zwischen der Ortsgemeine Thür und der Energieversorgung Mittelrhein GmbH endete am 21. Juni 2013. Innerhalb der bis zum 31. Mai 2011 gesetzten Interessenbekundungsfrist hat die Energieversorgung Mittelrhein GmbH mit Schreiben vom 28. Januar 2011 sowie die RWE Deutschland AG mit Schreiben vom 23. Mai 2011 ihr Interesse am Abschluss eines neuen Gaskonzessionsvertrages bekundet. Um das neue Verfahren durchführen zu können, war es erforderlich, den Beschluss des Gemeinderates zum Abschluss eines neuen Gaskonzessionsvertrages vom 14. Oktober 2013 aufzuheben. Infolgedessen beschloss der Thürer Rat einstimmig, seinen Beschluss vom 14. Oktober 2013 zum Abschluss eines neuen Gaskonzessionsvertrages mit der RWE Deutschland AG, aufzuheben. In einer Sitzung in der Laacher See-Halle, zu der VG-Bürgermeister Jörg Lempertz den Mendiger Stadtrat sowie die Gemeinderäte von Rieden, Volkesfeld, Bell und Thür eingeladen hatte, wurde das umfangreiche Prozedere, welches für den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages erforderlich ist, durch das beauftragte Anwaltsbüro Martini-Mogg-Vogt, vertreten durch die Rechtsanwälte Georg Moesta und Rudolf Krechel, vorgestellt und ausführlich erläutert. Die beiden Anwälte nahmen auch an der Thürer Gemeinderatssitzung teil, um dem Rat die Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung, die gleichermaßen auch für den Neuabschluss eines Gaskonzessionsvertrages gelten, noch einmal kurz ins Gedächtnis zu rufen. Der Thürer Gemeinderat stimmte sodann einstimmig den vorgeschlagenen Auswahlkriterien nebst deren Gewichtung für den Neuabschluss eines Gaskonzessionsvertrages sowie dem Mustervertragsentwurf und dem Verfahrensbrief unverändert zu und beauftragte die Verwaltung, den Bewerbern die beschlossenen Wertungskriterien sowie deren Gewichtung mit dem Verfahrensbrief unter Beifügung des Mustervertragsentwurfs bekannt zugeben und zur Hereingabe indikativer Angebote binnen einer Frist von drei Monaten aufzufordern. Anschließend stimmte der Thürer Rat einem gleichlautenden Beschluss zu, der jedoch dem Prozedere für den Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages galt und entsprechend formuliert war.
Bebauungsplankonzeption für das Neubaugebiet „Auf dem Sportplatz“
Zum Tagesordnungspunkt „Bauleitplanung der Gemeinde Thür“ stellte der Geschäftsführer des Thürer Planungsbüros Dr. Siekmann & Partner und 1. Beigeordnete Jürgen Jakob die Bebauungsplankonzeption für das Neubaugebiet „Auf dem Sportplatz“ vor. Das 1,6 Hektar umfassende Plangebiet umfasst neben dem Sportplatzgelände auch die Rückhaltefläche und den künftigen Bolzplatzstandort. Letzterer wurde auf Wunsch der Verbandsgemeinde mit in den Geltungsbereich einbezogen. Laut Ausweisung als allgemeines Wohngebiet beträgt das Nettobauland ca. 7.850 qm, verteilt auf 13 - 15 Bauplätze (555 - 855 qm). Die Erschließung erfolgt nach den Worten von Jürgen Jakob über eine Anbindung an die Gemeindestraße „Johannisberg“. Die Ableitung des Oberflächenwassers erfolgt über den Fußweg unter der Kreisstraße hindurch in ein gemeinsames Rückhaltebecken (LBM/VG Mendig). Bei dem Becken handelt es sich um eine reine Rückhalteeinrichtung ohne Versickerung. Um den Bauherren die Gelegenheit für die Anlegung eines Südgartens einzuräumen, wurden die Baufenster oberhalb der Erschließungsanlage tiefer gewählt (15 Meter statt 12 Meter). Die Neubauten dürfen bei zwei Vollgeschossen maximal neun Meter hoch sein. In Verbindung mit einer Dachneigung von 5 - 38 Grad sind alle gängigen Haustypen möglich (Stadtvilla, Bauhausstil oder konventionelle Bebauung). Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Bebauungsplanentwurf anzunehmen und bat die VG-Verwaltung, das Offenlegungsverfahren einzuleiten. Anschließend stimmte der Rat einer Auftragsvergabe für den Ausbau der Segbachstraße im oberen Bereich an die Firma Bressan-Bau , Moselkern zum Angebotspreis von 165.929,44 Euro zu. Der Verbandsgemeinderat Mendig hatte bereits in seiner Sitzung am 18.03. die Arbeiten für die Gewässerausbauarbeiten in der Segbachstraße ebenfalls an die Firma Bressan-Bau vergeben
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