Mendiger Stadtrat tagte
Neue Baugebiete auf den Weg gebracht
Mendig. Gleich zu Beginn der Sitzung des Mendiger Stadtrats erläuterte Leo Oster, Leiter der Bauabteilung der VG-Mendig den Bebauungsplanentwurf „Hospitalstraße“. Dabei handelt es sich um ein etwa 10.000 Quadratmeter umfassendes Areal am ehemaligen Bauernhof Bauer, der nun abgerissen wird.
Kein senioren- und behinderten gerechtes Bauen
Hier werden 15 Bauplätze entstehen, die mit zweigeschossigen Wohnhäusern bebaut werden dürfen. Die Erschließung des Baugebietes wäre bereits in der Mitte des Jahres möglich, jedoch entscheidet hierüber ein privater Investor, der auch die Kosten für die Erschließung übernimmt. Außerdem ist geplant, auf dem Gelände des Baugebietes einen Fußweg von der Hospitalstraße zum Kindergarten St. Nikolaus anzulegen. Während SPD und CDU das Projekt uneingeschränkt befürworteten, fragte Leo Heinen (Bündnis 90/Die Grünen), ob die Stadt den Investor davon überzeugen könne, senioren- und behindertengerechte Wohnungen zu bauen, was jedoch von Leo Oster verneint wurde. Auch die Frage von Stephan Retterath, ob man die Gestaltung der Hausfassaden dem historischen Ortskern anpassen könne, konnte von Leo Oster nicht positiv beantwortet werden. Der Stadtrat nahm den Bebauungsplan als Entwurf an und beschloss einstimmig das Auslegungsverfahren durchzuführen.
Bebauung erst nach Rekultivierung
Weiterhin lag dem Rat ein Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich südwestlich der Dammstraße mit Anbindung an den sich derzeit im Verfahren befindlichen Bebauungsplan „Dammstraße“ vor. Auch für diese Fläche gibt es einen Investor.
Die Erschließung soll über den Nachtigallenweg erfolgen. Da große Teile des Plangebietes sich nach einer erfolgten Bimsausbeute derzeit noch in der Rekultivierungsphase befinden, ist vorgesehen, zunächst nur den unmittelbar an den Nachtigallenweg angrenzenden Bereich als Bauland zur Verfügung zu stellen. Der restliche Bereich wird unter Inanspruchnahme des § 9 Abs. 2 BauGB festgesetzt, das heißt: dort ist eine Bebauung erst nach vollständig erfolgter Rekultivierung des Geländes möglich.
Die Einzelheiten werden in einem städtebaulichen Vertrag geregelt. Nach den entsprechenden Erläuterungen durch Leo Oster, der die Planung noch einmal vorstellte, beschloss der Rat einstimmig, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Dammstraße II “. Da die Voraussetzungen des § 13 a BauGB gegeben sind, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Im Jahre 2010 hatte der Stadtrat eine Richtlinie zur Förderung von Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Stadtentwicklungsgebietes „Innenstadt Mendig“ erlassen. Zur Sicherung von eventuell durchzuführenden städtebaulichen Maßnahmen beschloss der Rat am 21. Dezember 2010 den Erlass einer „Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für Grundstücke im Geltungsbereich des Stadtentwicklungsgebietes Innenstadt Mendig“. Zwischenzeitlich hat das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur die Stadt in das Förderprogramm „Ländliche Zentren – Kleinere Städte und Gemeinden“ aufgenommen. Im Rahmen dieser Änderung wurde auch der Geltungsbereich der Richtlinie geändert. Der Stadtrat hat am 25. November 2014 das integrierte Entwicklungskonzept mit der geänderten Gebietsabgrenzung beschlossen. Demgemäß muss nun auch das Gebiet neu abgegrenzt werden, in dem die Vorkaufsrechtssatzung gilt. Hierzu ist der Erlass einer 1. Änderungssatzung erforderlich.
Hiermit wird lediglich der Geltungsbereich der Satzung in einigen Bereichen geringfügig verkleinert und in den Bereichen „Thürer Straße“, „Kaplan-Schlicker-Straße“ und „Mühlenstraße / Hospitalplatz“ etwas ausgedehnt. Der Satzungsinhalt wird nicht geändert. Auch hier beschloss der Rat einstimmig, den Geltungsbereich der „Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für Grundstücke im Geltungsbereich des Stadtentwicklungsgebietes Innenstadt Mendig vom 22. Dezember 2010“ aufzuheben und neu festzulegen. Er beschloss weiterhin den Erlass der folgenden 1. Satzung über die Änderung der „Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für Grundstücke im Geltungsbereich des Stadtentwicklungsgebietes Innenstadt Mendig vom 22. Dezember 2010“
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