Politik | 02.02.2015

Mendiger Stadtrat tagte

Neue Baugebiete auf den Weg gebracht

Bauamtsleiter Leo Oster erläuterte die im Rat diskutierten Bebauungsplanentwürfe. FRE

Mendig. Gleich zu Beginn der Sitzung des Mendiger Stadtrats erläuterte Leo Oster, Leiter der Bauabteilung der VG-Mendig den Bebauungsplanentwurf „Hospitalstraße“. Dabei handelt es sich um ein etwa 10.000 Quadratmeter umfassendes Areal am ehemaligen Bauernhof Bauer, der nun abgerissen wird.

Kein senioren- und behinderten gerechtes Bauen

Hier werden 15 Bauplätze entstehen, die mit zweigeschossigen Wohnhäusern bebaut werden dürfen. Die Erschließung des Baugebietes wäre bereits in der Mitte des Jahres möglich, jedoch entscheidet hierüber ein privater Investor, der auch die Kosten für die Erschließung übernimmt. Außerdem ist geplant, auf dem Gelände des Baugebietes einen Fußweg von der Hospitalstraße zum Kindergarten St. Nikolaus anzulegen. Während SPD und CDU das Projekt uneingeschränkt befürworteten, fragte Leo Heinen (Bündnis 90/Die Grünen), ob die Stadt den Investor davon überzeugen könne, senioren- und behindertengerechte Wohnungen zu bauen, was jedoch von Leo Oster verneint wurde. Auch die Frage von Stephan Retterath, ob man die Gestaltung der Hausfassaden dem historischen Ortskern anpassen könne, konnte von Leo Oster nicht positiv beantwortet werden. Der Stadtrat nahm den Bebauungsplan als Entwurf an und beschloss einstimmig das Auslegungsverfahren durchzuführen.

Bebauung erst nach Rekultivierung

Weiterhin lag dem Rat ein Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich südwestlich der Dammstraße mit Anbindung an den sich derzeit im Verfahren befindlichen Bebauungsplan „Dammstraße“ vor. Auch für diese Fläche gibt es einen Investor.

Die Erschließung soll über den Nachtigallenweg erfolgen. Da große Teile des Plangebietes sich nach einer erfolgten Bimsausbeute derzeit noch in der Rekultivierungsphase befinden, ist vorgesehen, zunächst nur den unmittelbar an den Nachtigallenweg angrenzenden Bereich als Bauland zur Verfügung zu stellen. Der restliche Bereich wird unter Inanspruchnahme des § 9 Abs. 2 BauGB festgesetzt, das heißt: dort ist eine Bebauung erst nach vollständig erfolgter Rekultivierung des Geländes möglich.

Die Einzelheiten werden in einem städtebaulichen Vertrag geregelt. Nach den entsprechenden Erläuterungen durch Leo Oster, der die Planung noch einmal vorstellte, beschloss der Rat einstimmig, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Dammstraße II “. Da die Voraussetzungen des § 13 a BauGB gegeben sind, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Im Jahre 2010 hatte der Stadtrat eine Richtlinie zur Förderung von Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Stadtentwicklungsgebietes „Innenstadt Mendig“ erlassen. Zur Sicherung von eventuell durchzuführenden städtebaulichen Maßnahmen beschloss der Rat am 21. Dezember 2010 den Erlass einer „Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für Grundstücke im Geltungsbereich des Stadtentwicklungsgebietes Innenstadt Mendig“. Zwischenzeitlich hat das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur die Stadt in das Förderprogramm „Ländliche Zentren – Kleinere Städte und Gemeinden“ aufgenommen. Im Rahmen dieser Änderung wurde auch der Geltungsbereich der Richtlinie geändert. Der Stadtrat hat am 25. November 2014 das integrierte Entwicklungskonzept mit der geänderten Gebietsabgrenzung beschlossen. Demgemäß muss nun auch das Gebiet neu abgegrenzt werden, in dem die Vorkaufsrechtssatzung gilt. Hierzu ist der Erlass einer 1. Änderungssatzung erforderlich.

Hiermit wird lediglich der Geltungsbereich der Satzung in einigen Bereichen geringfügig verkleinert und in den Bereichen „Thürer Straße“, „Kaplan-Schlicker-Straße“ und „Mühlenstraße / Hospitalplatz“ etwas ausgedehnt. Der Satzungsinhalt wird nicht geändert. Auch hier beschloss der Rat einstimmig, den Geltungsbereich der „Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für Grundstücke im Geltungsbereich des Stadtentwicklungsgebietes Innenstadt Mendig vom 22. Dezember 2010“ aufzuheben und neu festzulegen. Er beschloss weiterhin den Erlass der folgenden 1. Satzung über die Änderung der „Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für Grundstücke im Geltungsbereich des Stadtentwicklungsgebietes Innenstadt Mendig vom 22. Dezember 2010“

.

Bauamtsleiter Leo Oster erläuterte die im Rat diskutierten Bebauungsplanentwürfe. Foto: FRE

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Neueste Artikel-Kommentare
  • Julia Doll : Lieber Roman, ja absolut, sehe ich ganz genauso
  • Roman Bermel: Hallo Julia. Du hast vollkommen recht. Ich habe lange bei euch gearbeitet und bin auch heute noch in der Grundschule unterstützend tätig. Ich kann nicht feststellen, dass weniger Unterstützung notwendig ist, eher das Gegenteil ist der Fall.
  • Ignaz Wrobel: Bedauerlich und fragwürdig finde ich, dass offenbar nicht die konstruktive Mitarbeit (!!!) in kommunalen Gremien zur grundlegenden Mitwirkung bei solchen Entscheidungen gesucht wird. Ich würde mich...
  • W. Harkort: Danke für diesen Kommentar. Gab es auch Einwendungen wegen seltener Ameisen? Irgendwann in naher Zukunft werden diese Leute ihre Entscheidung bereuen. Dann ist es aber zu spät.
  • Walter Knieps: Warum erst jetzt ?!?!
Dauerauftrag 2025
Dauerauftrag Imageanzeige
Rund ums Haus
Werksverkauf Anhausen
Innovatives rund um Andernach
Arbeiten bei van roje
Innovatives rund um Andernach
Anzeige neuer Mitarbeiter Jürgen Paaß
Nachruf Karl-Heinz Knops
Empfohlene Artikel
Weitere Artikel
Von links: ehemalige Tolitäten Josephine Müller und Julia Richter, neue Tolitäten Ann-Kathrin Bretz, Carolin Stieffenhofer und Lilli Karbach, erster Vorsitzender der Heimatfreunde Güls Christoph Müller und Ortsvorsteher Hans-Peter Ackermann. Foto: SCH
14

Carolin Stieffenhofer und ihren Prinzessinnen Ann-Kathrin Bretz und Lilli Karbach übernahmen das Zepter

Feierliche Eröffnung des Blütenfestes Güls mit Proklamation der neuen Blüten- und Weinkönigin

Koblenz-Güls. Wenn die Weinberge an der Mosel nach und nach wieder grün werden und im ganzen Umland auf den Höhen die Kirschbäume die Landschaft in ein weiß blühendes Meer verwandeln, ist es wieder so weit: Im Koblenzer Stadtteil Güls, dem Tor zur Mosel, beginnt endlich wieder das Blütenfest, welches rund um den ersten Mai gefeiert wird!

Weiterlesen

Kreishandwerkerschaft
Kreishandwerkerschaft
Dauerauftrag 2026
Anzeige Uhren Vintage
Industriemechaniker
Shopping Genuss Abend Ahrweiler / o.B. Sponsoring
Innovatives rund um Andernach
Innovatives rund um Andernach
Innovatives rund um Andernach
10 Jahre NoWi Bau
Maikirmes Franken
Maikirmes Franken
Anzeige Show Alive
Aktionstage 5.-7. Mai
Azubispots Bad Neuenahr 2026
Zukunft trifft Tradition KW 18
Titel