Allgemeine Berichte | 13.12.2013

Das Finanzamt Mayen informiert

Öffnungszeiten und Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren

Mayen. Das Finanzamt Mayen informiert:

1. eingeschränkte Erreichbarkeit am 23. und 30. Dezember, komplette Schließung am 27. Dezember.

Am Freitag, 27. Dezember, ist das Finanzamt Mayen wie alle rheinland-pfälzischen Finanzämter geschlossen. Die Schließung umfasst auch das Service-Center und die Info-Hotline.

Am Montag, 23. und 30. Dezember, ist das Service-Center des Finanzamts Mayen geöffnet, die übrigen Stellen sind nur eingeschränkt erreichbar.

2. SEPA-Lastschriftverfahren nun auch für Steuerzahlungen

Die Kfz-Steuer sowie aller anderen Steuerarten, für die eine Einzugsermächtigung besteht, wird spätestens zum 1. Februar 2014 erstmals mit Hilfe des neuen SEPA Lastschriftverfahrens eingezogen.

Bürger haben keinen Aufwand

Da die Umstellung auf das neue Verfahren durch die Finanzverwaltung erfolgt, müssen Bürger und Betriebe nichts unternehmen und haben keinen Aufwand, sofern sich die Bank- und Kontoverbindung nicht geändert hat.

Die Steuer wird wie gewohnt eingezogen. Bereits erteilte Einzugsermächtigungen werden künftig einfach als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt.

Das Lastschriftmandat der Kfz-Steuer enthält:

- Gläubiger-ID: (Diese dient der eindeutigen Identifizierung der Finanzverwaltung als Zahlungsempfänger)

- Mandatsreferenznummer: (bestehend aus: IBAN-Nr. der Kontoverbindung )

Mit maschinell erstellten Briefen werden Bürger derzeit über die Umstellung auf SEPA für die Kfz-Steuer und die hierfür gültige Gläubiger-ID und ihre Mandatsreferenznummer informiert. Die Anschreiben des Finanzamts richten sich an die Halter des Fahrzeugs, für das eine Einzugsermächtigung vorliegt. Sie enthalten allerdings nicht den Hinweis auf das Kfz-Kennzeichen. Gilt die Bankverbindung für mehrere Fahrzeuge mit gleichem Halter in Rheinland-Pfalz, erhält er nur ein Anschreiben.

Halter des Fahrzeugs und Kontoinhaber nicht identisch

In einigen Fällen sind Halter und Kontoinhaber des Fahrzeugs nicht identisch. Hier bittet das Finanzamt, das Schreiben an die Person weiterzuleiten, über deren Konto die Kfz-Steuer abgebucht wird.

Pressemitteilung

Finanzamt Mayen

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