Allgemeine Berichte | 29.05.2015

Neuwahlen der Pfarrgemeinderäte

Pfarrgemeinde St. Florinus Bell geht neue Wege

Wahlen am 7. oder 8. November

Bell. In diesem Jahr wählen die Katholiken im Bistum Trier ihre Pfarrgemeinderäte. Neuwahlen finden turnusmäßig alle vier Jahre statt. Der Termin zur Neuwahl ist von Bischof Stephan Ackermann auf den 7. bis 8. November festgesetzt worden. Vor Kurzem haben der Pfarrgemeinderat und der Verwaltungsrat St. Florinus Bell in einer gemeinsamen Sitzung über die Form der zukünftigen Gremienarbeit beraten und einzeln abgestimmt. Zukünftig wird es nur noch einen Rat, den Kirchengemeinderat in Bell geben. In diesem Gremium werden die Aufgaben des Pfarrgemeinderates und des Verwaltungsrates zusammengeführt. Der Kirchengemeinderat ist dann sowohl für die pastoralen wie auch für die Verwaltungs- und Finanzfragen zuständig. Der Vorteil dieses Gremiums liegt in der besseren Koordination von Verwaltung und Seelsorge, da beide Aufgaben im Kirchengemeinderat zusammen geführt werden. Erste Erfahrungen zeigen, dass gerade im ländlichen Raum die Kirchengemeinden von dieser Möglichkeit profitieren. Was sind die Unterschiede zum Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat? Der Kirchengemeinderat wird von den Kirchengemeindemitgliedern gewählt. Beim Zweikammersystem wird der Verwaltungsrat durch den Pfarrgemeinderat gewählt. Die gewählten und amtlichen Mitglieder des Kirchengemeinderates können weitere Mitglieder in die Kirchengemeinderäte im Bistum Trier hinzu wählen. Der Kirchengemeinderat vertritt die Kirchengemeinde und verwaltet deren Vermögen. Er tritt insoweit an die Stelle des Verwaltungsrates. Der Kirchengemeinderat dient im Rahmen einer lebendigen Gemeinde der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrages der Kirche. Insoweit wirkt der Kirchengemeinderat als Pfarrgemeinderat. Im Pfarrgemeinderat ist die oder der Vorsitzende in der Regel ein Laie. Im Kirchengemeinderat ist der Pfarrer oder der vom Bischof mit der Leitung der Kirchengemeinde Beauftragte Vorsitzender des Kirchengemeinderates, es sei denn, der Bischof bestimmt eine andere Person zur bzw. zum Vorsitzenden. Im Kirchengemeinderat sollte verstärkt in Ausschüssen und/oder Projektgruppen gearbeitet werden, in denen auch Nichtmitglieder mitwirken. In Bell werden in den neuen Kirchengemeinderat sechs Mitglieder gewählt. Nach der Wahl können noch bis zu drei weitere Mitglieder berufen werden. Die Wahl wird als Listenwahl durchgeführt. Der Pfarrgemeinderat bittet die Pfarrangehörigen Wahlvorschläge für die Kandidatenliste einzureichen. Vorschläge nimmt jedes Mitglied aus dem Pfarrgemeinde- und Verwaltungsrat entgegen.

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