Thürer Gemeinderat tagte erstmals in neuer Besetzung
Rat debattierte über Erschließung eines Neubaugebietes
Thür. Nach seiner konstituierenden Sitzung tagte der Thürer Gemeinderat nun zum ersten Mal in neuer Besetzung. Die Wahl der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter für den Haupt- und Finanzausschuss, den Bauausschuss, den Kulturausschuss, den Rechnungsprüfungsausschuss sowie den Umlegungsausschuss erwies sich als sehr zeitaufwendig, da mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder auch Mitglieder des Gemeinderates sein müssen (gleiches gilt auch für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder) und sich dadurch insbesondere für die Wählergruppe Krings einige Probleme ergaben.
Ehrung und einstimmiger Beschluss
Anschließend beschloss der Rat -nach kurzer Debatte- einstimmig, dass die öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinde Thür in der Zeitung „Blick aktuell“ erfolgen sollen. Ebenfalls einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder, dem jüngst auf eigenen Wunsch ausgeschiedenen ehemaligen Ratsmitglied und Ersten Beigeordneten Friedrich Hermes aufgrund seiner langjährigen kommunalpolitischen Tätigkeit zum Wohle der Gemeinde Thür und seines ehrenamtlichen Engagements zugunsten der Bürgerinnen und Bürger seiner Heimatgemeinde Thür den Großen Wappenteller der Gemeinde Thür zu verleihen.
Enorme Kostenforderung
Der nächste Tagesordnungspunkt, Erschließung eines Neubaugebietes im Bereich des bisherigen Sportplatzes wurde ebenso wie der darauf folgende Punkt: Neubau eines Bolzplatzes, von Bauamtsleiter Leo Oster (VG-Verwaltung Mendig) und dem Verkehrsplaner den Planungsbüros Siekmann + Partner, Ulrich Hövermann, ausführlich erläutert. Bei der bisherigen Planung war die Erschließungsstraße von der Mendiger Straße K 55 vorgesehen. Hierzu hatte das LBM zunächst eine Linksabbiegespur in der K 55 gefordert.
Die Gemeinde Thür hatte sich bereit erklärt, hierfür zunächst die entsprechenden zusätzlichen Planungskosten und dann die entsprechenden Straßenbaukosten von rund 65.000 Euro zu übernehmen.
Mit Schreiben vom 18. Februar forderte der LBM jedoch eine Kostenübernahme der Gemeinde Thür für den gesamten Abschnitt der K 55, der von der Verbreiterung für die Linksabbiegespur betroffen ist. Hier werden die Kosten auf rund 100.000 Euro geschätzt. In der darauffolgenden Zeit hatte die Verwaltung der VG-Mendig mehrere Versuche unternommen, diese nicht nachvollziehbare Kostenforderung des LBM abzuwenden, jedoch blieben die Bemühungen ohne Erfolg.
Alternative Erschließung
Im Auftrag der Gemeinde Thür hat das Planungsbüro Siekmann + Partner eine alternative Erschließung des geplanten Neubaugebietes über die Straße Johannisberg ausgearbeitet.
Die voraussichtlichen Baukosten dieser Erschließungsvariante sind rund 135.000 Euro günstiger als die anfallenden Gesamtkosten bei einer Erschließung über die Mendiger Straße, K 55. Umgerechnet auf das voraussichtliche Bauland ergibt sich ein Kostenunterschied bei der günstigeren Erschließungsvariante von rund 15 Euro pro Quadratmeter. Nach den vorliegenden Kostenberechnungen des Planungsbüros wäre eine Erschließung über die Mendiger Straße, K 55 bei der Vermarktung des geplanten Neubaugebietes mit großer Wahrscheinlichkeit nicht kostendeckend. Der Gemeinderat beschloss nach Kenntnis des neuen Sachverhaltes einstimmig, bei einer Enthaltung, das geplante Neubaugebiet Sportplatz über die Straße Johannisberg zu erschließen. Das Planungsbüro Siekmann + Partner wurde beauftragt, die Planung des Bebauungsplanes und der Erschließung entsprechend weiterzuführen. Außerdem beschloss der Rat nach vorheriger Debatte einstimmig, die Geotechnik Mittelrhein GmbH (GTM) mit der zusätzlichen geotechnischen Bewertung der aufgeschütteten Hangfläche zum Angebotspreis von 11.370,45 Euro zu beauftragen.
Neuer Bolzplatz
Die Gemeinde Thür beabsichtigt auf einem zwischenzeitlich angekauften Grundstück, nördlich der Mehrzweckhalle einen neuen Bolzplatz mit einem Rasenspielfeld von 25 x 45 Meter sowie einer seitlichen Laufbahn von zwei x 50 Meter herzustellen. Weiterhin ist eine Sprunggrube vorgesehen. Derzeit ist davon auszugehen, dass die im vergangenen Jahr beantragte Landesförderung nicht zum Tragen kommt.
Daher muss die Finanzierung der Anlage mit Eigenmitteln geleistet werden. Aufgrund der bereits erfolgten Vorarbeiten gestalten sich die zu erwartenden Herstellungskosten um einiges günstiger. Die an dem Standort vorhandene Absenkung infolge der vorangegangenen Bimsausbeute wurde bereits zum größten Teil aufgefüllt, hierdurch kann ein Großteil der Kosten zur Ausführung der notwendigen Erdarbeiten eingespart werden. Derzeit besteht für die Gemeinde die Möglichkeit, kostengünstig große Basaltsteine zu erwerben, um hiermit die notwendige talseitige Böschung zur Herstellung der Bolzplatzanlage zu befestigen. Als nächster Schritt zur Umsetzung der Planung sind die Erstellung der Baugenehmigungsunterlagen und die entsprechende Antragstellung erforderlich.
Es ist vorgesehen, nach Abschluss der Auffüllungsarbeiten die weiteren Planungsarbeiten von der Verwaltung ausführen zu lassen. Nach Erlangung der bauaufsichtlichen Genehmigung soll die Herstellung der Bolzplatzanlage in 2015 ausgeführt werden. Nach Abschluss der Auffüllungsarbeiten wird die Verwaltung eine neue Kostenberechnung erstellen und die noch notwendigen Haushaltsmittel im Entwurf des Haushaltsplanes 2015 einstellen.
Beschlussvorschlag einstimmig angenommen
Im Haushaltsplan der Gemeinde Thür sind in 2014 für das Vorhaben 20.000 Euro eingeplant, von denen laut Ortsbürgermeister Rainer Hilger jedoch nur rund 10.000 Euro benötigt werden. Einstimmig folgte der Rat dem Beschlussvorschlag: „Der Gemeinderat beschließt die Planung zur Erstellung eines Bolzplatzes auf den von der Gemeinde erworbenen Grundstücken nördlich der Mehrzweckhalle umzusetzen. Hierzu sollen in 2014 die erforderlichen Vorarbeiten mit der Beantragung der bauaufsichtlichen Genehmigung durchgeführt werden. Die Verwaltung wird mit der Bearbeitung der weiteren Planungsarbeiten beauftragt. Der Ortsbürgermeister wird bevollmächtigt, Verhandlungen mit der Firma Bauer aus Thür zu führen, mit dem Ziel einer kostengünstigen Fertigstellung der Auffüllungsarbeiten einschließlich der Sicherung der talseitigen Böschung des Bolzplatzes. Der Kostenrahmen hierfür soll maximal 10.000 Euro betragen.“
