Mendiger Stadtratssitzung: Erlass einer neuen Gebührensatzung für Schwimmbad einstimmig verabschiedet
Stadtrat lehnt Verzicht auf Aufwandsentschädigung ab
Abriss des Kindergartens sowie anstehende Sanierungsarbeiten und Preise des Vulkanbades waren Thema
Mendig. In seiner letzten Sitzung stimmte der Mendiger Stadtrat über einen Antrag von Bündnis90/Die Grünen vom 25. Januar ab. Darin heißt es unter anderem: „Der Stadtrat möge beschließen, dass er auf die Auszahlung sämtlicher im Haushaltsjahr 2015 anfallenden Aufwandsentschädigungen für die Stadträtinnen und Stadträte (Sitzungsgelder) zugunsten der Verbesserung der Haushaltslage der Stadt Mendig verzichtet.“ Gleichzeitig wurde beantragt, dem Gremium über die Höhe der voraussichtlich zu erwartenden Kostenreduzierung bei Annahme des Antrags zu berichten.
Im letzten Halbjahr 2014 wurden nach der derzeit geltenden Hauptsatzung Sitzungsgelder für Rats- und Ausschusssitzungen in Höhe von rund 7.300 Euro und für Fraktionssitzungen, die der Vorbereitung der Sitzungen des Stadtrates dienten, in Höhe von rund 5.700 Euro angewiesen. Der Stadtrat lehnte den Antrag von Bündnis90/Die Grünen mit Stimmenmehrheit bei drei Neinstimmen und zwei Enthaltungen ab.
Anschließend erteilte der Stadtrat seine Zustimmung, folgende Spenden anzunehmen, beziehungsweise zu vermitteln: einmal 1.000 Euro am 23. Dezember 2014 für die Ortschronik Obermendig und zweimal 1.000 Euro am 22. Dezember 2014 für die Ortschronik Mendig.
Auftrag für Abriss des Kindergartens wurde vergeben
Zum Abriss des Kindergartens St. Nikolaus wurden die Abbruch-, Garten- und Landschaftsbauarbeiten zur Herstellung der Parkflächen und Wege öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am 3. März 2015 statt.
Im Anschluss wurden die Angebote von der Verwaltung formal, rechnerisch und fachlich geprüft. Die Stadt Mendig hat sich vertraglich verpflichtet, den alten Kindergarten St. Nikolaus abzureißen und diese Fläche für die Nutzung des Außengeländes als Parkplatz wieder herzustellen. Die Katholische Kirchengemeinde hat sich hierbei verpflichtet, 35 Prozent der Kosten für die Abbruchmaßnahme zu tragen.
Somit beträgt der Eigenanteil der Stadt Mendig circa 122.000 Euro. Der Haushaltsplan 2015 enthält keinen Ansatz zur Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten.
Die Finanzierung wird wie folgt sichergestellt: 65.600 Euro (Zuweisung des Bistums zu den Auszahlungen) und 54.200 Euro (Übertragung von Planansätzen 2014 gem. § 17 GemHVO). Die restliche Finanzierung erfolgt durch die Deckungsfähigkeit der Auszahlungen im Teilhaushalt durch Einsparungen bei den geplanten Investitionsauszahlungen für Spielgeräte (Ansatz 60.000 Euro, Einsparung voraussichtlich 43.000 Euro).
Der Stadtrat beschloss mit Stimmenmehrheit, bei drei Gegenstimmen, den Auftrag an die Firma Kolle GmbH zu vergeben. Die Bruttoauftragssumme beträgt 187.590,18 Euro. Der außerplanmäßigen / überplanmäßigen Auszahlung wurde gemäß § 100 GemO (25.000 Euro) zugestimmt.
Zur Ausführung der Tiefbauarbeiten zum Ausbau der Straße „Im Hostert“ hat die Verwaltung eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Die Firma Rick aus Burgbrohl hat das gesamtwirtschaftlichste Angebot vorgelegt. Der Stadtrat beschloss mit Stimmenmehrheit bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung, den Auftrag an die Firma Rick, Burgbrohl zum Angebotspreis von 248.631,19 Euro zu vergeben. Im Haushalt 2015 sind 312.500 Euro inklusive Straßenbeleuchtung eingestellt.
Sanierung des Vulkanbaddaches
Die Flachdachabdichtung des Vulkanbades ist undicht. Es kommt an mehreren Stellen zum Wassereintritt unter die Abdichtung und dringt dann in das Gebäude ein. Eine Reparatur der Abdichtung ist aufgrund des Zustandes nicht möglich. Ausgeschrieben wurde die Sanierung von zwei der insgesamt drei Flachdachflächen mit insgesamt 350 qm neuen, zweilagigen verschweißten Bitumen-Bahnen. Die Oberlage ist schieferfarbig besandet, um die Wirkung der auf dem Dach verlegten Warmwasser-Solaranlage zu optimieren.
Der Stadtrat beschloss einstimmig, der Firma Schwindenhammer aus Mendig, die mit 15.037,79 Euro das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt hat, den Auftrag zu erteilen. Die Vorkalkulation für die auszuführenden Arbeiten lag bei 17.500 Euro. Im Haushalt wurden keine Mittel eingestellt. Die Deckung der Kosten ist durch die Verschiebung von zwei nicht dringlichen Maßnahmen im Unterhaltungsbereich (Haus am Lindenbaum - 8.000 Euro und Blumenstraße 12 - 15.000 Euro) ins Haushaltsjahr 2016 gewährleistet.
Aktualisierung von Nutzungsgebühren
Die Benutzungsgebühren für das Freibad Mendig wurden zuletzt im Jahre 2003, also vor 12 Jahren, der allgemeinen Preisentwicklung angepasst und letztlich in der Satzung vom 29. April 2003 festgesetzt. Zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung aus § 94 Gemeindeordnung, mit den darin enthaltenen Grundsätzen der Einnahmebeschaffung, gehört auch die regelmäßige Überprüfung der Nutzungsgebühren kommunaler Einrichtungen. Dies sollte zum Anlass genommen werden, die Benutzungsgebühren des städtischen Freibades zu überprüfen und eine angemessene Anpassung der Schwimmbad-Gebühren in Form einer überarbeiteten Gebührensatzung vorzunehmen. Ein Vorschlag für eine derartige Gebührenanpassung ist im nachstehenden Satzungsentwurf dargestellt.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 10. März 2015 gegenüber dem Stadtrat eine einstimmige Beschlussempfehlung ausgesprochen, die Benutzungsgebühren für das Schwimmbad Mendig entsprechend diesem Satzungsentwurf anzupassen. Weiterhin ist beabsichtigt, die Gebührenkalkulation für das Freibad in den kommenden Jahren einer regelmäßigen Prüfung zu unterziehen. Die hierfür notwendigen Maßnahmen sollen in Abstimmung mit der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig vorgenommen werden.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: 1.) Die Benutzungsgebühren für das Schwimmbad der Stadt Mendig ab der Badesaison 2015 anzupassen und hierfür eine neue Gebührensatzung zu erlassen, 2.) Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades der Stadt Mendig vom 29. April 2003 aufzuheben und 3., dass eine erneute Überprüfung der Schwimmbadgebühren vor der Schwimmbadsaison 2018 erfolgen soll.
Zum Abschluss der Sitzung folgte eine kontroverse Diskussion über einen Antrag der CDU-Fraktion vom 27. Februar 2015 für die Erweiterung der Bestattungszeiten. So sollte eine Bestattung in Zukunft auch an Freitagnachmittagen ermöglicht werden. Während der Antrag mit knapper Mehrheit (14 zu elf Stimmen) abgelehnt wurde, stimmte der Rat bei vier Neinstimmen und fünf Enthaltungen mit Stimmenmehrheit für den Gegenantrag des Fraktionsvorsitzenden der SPD, Helmut Selig, den Vorgang an den Friedhofsausschuss zu verweisen und dort zunächst einmal zu beraten.
