Thürer Gemeinderat tagte
Haushalt 2013 wurde einstimmig verabschiedet
Thür. Der Thürer Gemeinderat votierte in seiner 15. Sitzung am vergangenen Dienstag in den Räumlichkeiten des neuen Thürer Restaurants „Romeo und Julia“ einstimmig für den Haushaltsplan 2013 und beschloss den Erlass der Haushaltssatzung 2013.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 der Ortsgemeinde Thür schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 1.821.380 Euro und bei den Aufwendungen mit 1.938.180 Euro ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 116.800 Euro, der teilweise auf die Belastungen der Abschreibungen zurückzuführen ist (Nettobelastung beträgt 13.490 Euro) sowie auf höhere Umlagezahlungen (u. a. bedingt durch eine hohe Steuerkraft im Zeitraum vom 01. Oktober 2011 bis 30. September 2012). Die Verbandsgemeindeumlage wurde unter Berücksichtigung der vom Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Variablen zur Umlagesenkung (1,54277 v. H. für das Jahr 2013) im Haushaltsplan veranschlagt. Dadurch ergibt sich ein Minderaufwand für die Ortsgemeinde Thür von rund 15.600 Euro. Die Kreisumlage wurde unter Berücksichtigung einer Erhöhung von zwei Prozent berechnet und veranschlagt. Dadurch ist ein höherer Aufwand von ca. 20.240 Euro für die Ortsgemeinde Thür zu verzeichnen. Bei den Steuern ergeben sich sowohl bei der Grundsteuer B, der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich geringfügige Mindererträge. Bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist mit einem höheren Ertrag zu rechnen. Auch bei der Schlüsselzuweisung A ergeben sich Mehrerträge gegenüber dem Vorjahr. Im Ergebnishaushalt sind Erträge aus der Veräußerung der Baustellen an der Bergstraße, für den Verkauf von Gewerbegrundstücken sowie für eine in 2012 eingezahlte Spende für die Anbringung eines Sonnenschutzes am Kindergarten im Jahr 2013 enthalten. Ein Verlust aus dem Abgang des Altbestandes Gehweg Kottenheimer Straße wurde ebenso berücksichtigt.
Keine positive Finanzspitze
Für größere Unterhaltungsmaßnahmen wurden beim Kindergarten zur Erneuerung der Türen, Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden, Abdichtung Sockel, regendichter Anschluss des Gebäudes an Außenanlagen, Bodenbelagsarbeiten, Sonnenschutzanlage sowie für die Sanierung Anbau Bühne in der Mehrzweckhalle entsprechende Beträge veranschlagt.
Im Finanzhaushalt ergeben sich im ordentlichen Bereich Einzahlungen von 1.546.180 Euro und Auszahlungen von 1.676.470 Euro.
Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und Zinsauszahlungen ergibt sich ein negativer Saldo von 130.290 Euro. Unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen von 36.450 Euro kann keine positive Finanzspitze ausgewiesen werden. Die Tilgungsleistungen beinhalten auch die Raten zur Rückzahlung des gewährten zinslosen Darlehens des Landes, das im Rahmen des Konjunkturpaketes für Sanierungen am Kindergarten bewilligt wurde. Investitionen sind in Höhe von 460.900 Euro eingestellt, insbesondere für die Anlegung eines Bolzplatzes (Grunderwerb und Baukosten), den Neubau Gehweg Kottenheimer Straße (inkl. Beleuchtung) und die Verlängerung der Erschließung des Gewerbegebietes (Baustraße). Den Investitionsauszahlungen stehen u.a. die Einzahlungen aus der Veräußerung der Baugrundstücke in der Bergstraße und im Gewerbegebiet, Zuweisungen und Beiträgen in Höhe von insgesamt 467.250 Euro gegenüber. Es verbleibt voraussichtlich ein Finanzüberschuss von 6.350 Euro, der zur Finanzierung eines Teilbetrags der Tilgungsleistungen herangezogen wird.
Kreditaufnahme nicht erforderlich
Die verbleibenden Tilgungsleistungen sowie das Defizit im Bereich der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen werden durch eine Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde ausgeglichen. Eine Kreditaufnahme für Investitionsmaßnahmen ist nicht erforderlich. Durch die Tilgung in Höhe von 36.450 Euro sinkt die Verschuldung der Ortsgemeinde auf 1.010.082 Euro.
Anhebung der Hundesteuer
Die Anhebung der Hundesteuersätze zum 1. Januar 2013 ist in dem beiliegenden Haushaltsplan berücksichtigt, in der Haushaltssatzung sind die folgenden Steuersätze enthalten: für den ersten Hund 36 Euro (bisher 24 Euro), für den zweiten Hund 72 Euro (bisher 36 Euro) und für jeden weiteren Hund 120 Euro (bisher 48 Euro).
