Lokalsport | 02.12.2013

Zweifelhafte Spielabsetzung in der Rheinlandliga

Umstände müssen geklärt werden

Das Spiel FC Karbach gegen SG Eintracht Mendig/Bell wurde abgesagt

Umstände müssen geklärt werden

Mendig/Bell. Eigentlich hatte sich die erste Mannschaft im Training auf das wichtige Auswärtsspiel gegen den FC Karbach vorbereitet, die Mannschaftsaufstellung stand, alles war vorbereitet. Doch es kam anders, Trainer Wolfgang Müller wurde angerufen und es wurde ihm mitgeteilt, dass dieses Spiel abgesagt wurde, es gebe eine Platzsperre der Gemeinde Karbach für den Haupt- und Nebenplatz und das, obwohl der FC Karbach tags zuvor an gleicher Stelle noch trainierte. Abgesagt hat dieses Spiel letztlich der Spielleiter des Verbandes, aber ob das auch so korrekt war, wird sich zeigen.

Wichtig zu wissen wäre auch, was ist in der Nacht von Freitag auf Samstag in Karbach passiert ist, dass man Samstagsmorgen feststellt, beide Plätze zu sperren?

Die Gründe hierzu liegen bis heute noch nicht vor. In den DFB Richtlinien für die Beurteilung über die Bespielbarkeit von Sportplätzen ist dieser Sachverhalt klar geregelt.

Die nachstehenden Richtlinien ergeben sich aus Verabredungen des DFB mit dem Deutschen Städtetag. Die Entscheidung über die Bespielbarkeit der Sportplätze wird durch die Mitglieder der Sportplatzkommission getroffen. Die Kommission setzt sich zusammen aus: einem Beauftragten der Stadtverwaltung (bei städtischen Anlagen) bzw. bei vereinseigenen Anlagen einem Vertreter des Vereins, einem Vertreter der zuständigen spielleitenden Stelle (Benennung durch Landesverband), dem Schiedsrichter für das angesetzte Spiel. Wird in der Kommission keine Übereinstimmung erzielt, so entscheidet der Bevollmächtigte des Stadionbesitzers endgültig nach Anhörung der Kommission. Die Entscheidung über die Bespielbarkeit des Platzes soll vier Stunden vor dem angesetzten Spielbeginn durch die Sportplatzkommission getroffen werden.

Die Unbespielbarkeit des Platzes kann nach diesem Zeitpunkt bis spätestens zwei Stunden vor Spielbeginn durch die Kommission nur festgestellt werden, wenn zwischenzeitlich eingetretene Witterungseinflüsse die Bespielbarkeit des Spielfeldes entscheidend verschlechtert haben. Die Befugnis des Schiedsrichters, ein angesetztes Spiel unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Gesundheitsgefährdung der Spieler jederzeit abzusagen, bleibt unberührt. Aber hier hat nichts dergleichen stattgefunden. Einen weiteren faden Beigeschmack bekommt das Ganze dadurch, dass der Verband eine Platzsperre der Mendiger (defekte Flutlichtanlage wegen Kabelbrands) aufgehoben hatte, und den Platz für bespielbar erklärt hatte.

2. Mannschaft / Kreisliga A

SG Eich - SG Eintracht Mendig/Bell II 3:3 (2:1). Am letzten Spieltag in der Kreisliga A musste die zweite Mannschaft zum Titelanwärter, der SG Eich. Konnte die SG Eich noch die erste Halbzeit mit 2:1 für sich entscheiden so stand es am Ende verdient 3:3. Trainer Joachim Zellner war zufrieden mit seiner Mannschaft: „Mit dem Punkt können wir sehr gut leben.“ Mit einem hervorragenden achten Platz und 22 Punkten im ersten Jahr in der Kreisliga A geht man jetzt erst einmal in die Winterpause.

Vorschau

1. Mannschaft Rheinlandliga: SG Eintracht Mendig/Bell - TUS Koblenz II am Sonntag, 8. Dezember, Anstoß: 14.30 Uhr, Junkers-Proff-Stadion Mendig

Aktuelle Infos unter http://www.sgeintrachtmendigbell.de.

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