St. Seb. Schützenbruderschaft Obermendig
Vereine stellen sich vor
Sonntag, 13. Oktober, 9 Uhr
Mendig. Auch in diesem Jahr setzt der Vereinsring Mendig seine Veranstaltungsreihe „Vereine stellen sich vor“ fort. Nachdem sich im vergangenen Jahr bereits zwei Vereine an der Grillhütte in Niedermendig vorgestellt hatten, hat sich in diesem Jahr die St. Sebastianus Schützenbruderschaft Obermendig bereit erklärt, den Verein vorzustellen und allen Vereinsmitgliedern in Mendig die Möglichkeit zu geben auf dem Schützenplatz in Obermendig einmal hinter die Kulissen zu schauen und zwar am Sonntag, 13. Oktober, von 9 bis 11 Uhr.
Neben vielen Bildern und einigen Filmen vom Schützenwesen präsentiert die Bruderschaft ihre Schützenanlage und gibt Interessierten die Gelegenheit die Sportgeräte einmal selbst auszuprobieren. Die Sportstätten sind zugelassen für Luftpistole, Luftgewehr, KK-Pistole, KK-Gewehr, Großkaliberpistole, Revolver, Großkalibergewehr und Vorderlader.
Für die Jugend unter zwölf Jahren bietet der Verein die Möglichkeit mit dem Lichtgewehr zu schießen. Natürlich soll diese Gelegenheit auch dazu dienen, Erfahrungen aus der Vorstandsarbeit und unter Vereinsmitgliedern auszutauschen. Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt, so dass einem gemütlichen Vormittag und interessanten Gesprächen nichts im Wege steht.
Gleichzeitig bietet sich aber auch die Gelegenheit, sich mit dem Luftgewehr vertraut zu machen, um so am Nachmittag beim Verbandsgemeindepokalschießen routiniert an den Start gehen zu können. Die Verbandsgemeinde stellt wieder wertvolle Preise für die treffsichertsen Mannschaften der Verbandsgemeinde zur Verfügung.
Teilnehmen kann jeder Bürger, Verein oder Vereinigung der aus der Verbandsgemeinde Mendig. Eine Mannschaft besteht aus fünf Personen unabhängig von Geschlecht und Alter (jedoch über zwölf Jahre).
Um 13 Uhr beginnt das offizielle Schießen für die Schützenbruderschaften mit KK und die Bürger sowie Schützenjugend mit dem Luftgewehr. Leihwaffen werden durch die Bruderschaft gestellt.
Als Bürger ist nur startberechtigt, wer ansonsten seit fünf Jahren an keinem wettbewerbsmäßigen Schießen (außer Verbandsgemeinde- oder Bürgerschießen) teilgenommen hat.
