Politik | 10.08.2015

Volkesfelder Gemeinderat tagte

Wiederkehrende Beiträge sollen kommen

Vorberatungen über die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen für Ausbau von Verkehrsanlagen beschlossen

Für den Anbau am Feuerwehrhaus wurden von 28 fleißigen Helfern aus dem Ort bisher über 670 Arbeitsstunden ehrenamtlich geleistet. FRE

Volkesfeld. Die bereits in der Sitzung des Gemeinderates Volkesfeld im April dieses Jahres vorberatene Einführung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen stand auch in der jüngsten Ratssitzung wieder auf der Tagesordnung. Wie bereits ausführlich erläutert (Blick aktuell berichtete), ist es in der Gemeinde Volkesfeld in Zukunft unumgänglich, Straßen aufgrund ihres Zustandes neu auszubauen. Aus den Erfahrungen von anderen Straßenausbaumaßnahmen im Bereich der Verbandsgemeinde Mendig wurde festgestellt, dass es aufgrund der anfallenden einmaligen Ausbaubeiträge immer schwieriger wird, eine Akzeptanz der Anlieger für die Durchführung derartiger Baumaßnahmen zu finden.

Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) besteht neben der bisherigen Erhebung von einmaligen Ausbaubeiträgen auch die Möglichkeit der Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen. Hierzu gab die Verwaltung dem Gemeinderat noch einmal unter anderem nachfolgende Infos: „Nach dem KAG ist eine Gemeinde berechtigt bzw. durch die bestehenden Einnahme-Beschaffungsgrundsätze der Gemeindeordnung (GemO) sogar verpflichtet, zum Ausbau von Verkehrsanlagen Beiträge zu erheben. Unabhängig von den Regelungen des KAG werden Beiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (zum Beispiel Neubaugebiete) erhoben. Als Ausbaumaßnahmen gelten keine reinen Unterhaltungsmaßnahmen, wie Ausbesserung der Fahrbahn sowie Abfräsen und Erneuern einer Asphalt-Deckschicht. In der Gemeinde Volkesfeld werden derzeit einmalige Beiträge für Ausbaumaßnahmen erhoben. Im Rahmen des KAG besteht die Möglichkeit, hierfür anstelle der einmaligen Beiträge wiederkehrende Beiträge zu erheben. Diese Möglichkeit wurde in Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes im Jahre 2014 für zulässig und verfassungsgemäß erklärt. Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich eine Gemeinde nur für eine Art der Beitragserhebung entscheiden kann. Bei Einführung von wiederkehrenden Beiträgen ist es allerdings nur schwer möglich, zu den einmaligen Beiträgen zurückzukehren.“

Der Gemeinderat Volkesfeld beschloss einstimmig, die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen einzuleiten. Hierzu wurde die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Vorarbeiten für eine Einführung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen durchzuführen. Zunächst sollen die Grundstückseigentümer im Rahmen einer Einwohner-/Bürgerversammlung im Herbst 2015 eingeladen werden. Ebenfalls ist geplant, bis zum Herbst die benötigten vorsorglichen Widmungen vorzunehmen. Im Anschluss hieran erfolgt der Satzungsbeschluss. Die Erfassung der Grundstücke erfolgt voraussichtlich bis zum Ende der ersten Jahreshälfte 2016, sodass eine erstmalige Veranlagung in der zweiten Jahreshälfte 2016 möglich wäre.

Für die Erstellung eines Satzungsentwurfs werden folgende Eckdaten hinsichtlich der Übergangsregelung festgelegt: 15 Jahre für Neubaugebiete bzw. Vollausbau von Straßen einschließlich klassifizierter Straßen, sechs Jahre für Teilausbau der Straßenbeleuchtung, acht Jahre für Teilausbau der Gehwege, neun Jahre für Teilausbau der Fahrbahn und elf Jahre für Teilausbau von zwei der drei genannten Teilanlagen.

Auch Volkesfeld unterstützt Ehrenamt

Im Jahr 2014 hat das Land Rheinland-Pfalz die landesweite Ehrenamtskarte eingeführt. Die Ehrenamtskarte dient der Förderung und Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements der Bürgerinnen und Bürger. Die Karte wird für die Dauer von zwei Jahren befristet ausgestellt und kann anschließend erneut beantragt werden. Der Verbandsgemeinderat Mendig hat in seiner Sitzung am 1. Juli einstimmig beschlossen, die landesweite Ehrenamtskarte für die Verbandsgemeinde Mendig einzuführen und hierzu eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit dem Land Rheinland-Pfalz abzuschließen.

Im Nachgang sind nun alle der Verbandsgemeinde angehörigen Kommunen aufgefordert, ihre Vergünstigungen zu beschließen. Der Gemeinderat Volkesfeld beschloss einstimmig, die erste Änderung der Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus in Volkesfeld wie folgt zu ergänzen: Inhabern der Ehrenamtskarte des Landes Rheinland-Pfalz wird auf das privatrechtliche Entgelt ein Nachlass von 20 Prozent gewährt. „Wir freuen uns, damit das Ehrenamt ebenfalls unterstützen zu können“, so Ortsbürgermeister Rudolf Wingender. Neben dem Feuerwehrhaus in Volkesfeld entsteht derzeit ein Anbau, der geteilt durch eine Zwischenwand zum einen als Lager für den Bauhof und zum andern für die Belange der Feuerwehr geplant wurde. Für dieses Projekt wurden bisher von 28 ehrenamtlichen Helfern über 670 Arbeitsstunden erbracht.

Nunmehr votierte der Rat bei der Auftragsvergabe einstimmig wie folgt: Den Auftrag für die Dachdeckerarbeiten erhielt die Firma Hofmann aus St. Johann zum Angebotspreis von 11.257,58 Euro. Die Lieferung von zwei Garagentoren erfolgt durch die Firma Mekoba aus Zweibrücken zum Angebotspreis von 5.877,41 Euro und die Estricharbeiten werden von der Firma Dott aus Urmitz zum Angebotspreis von 1.499,40 Euro ausgeführt.

Die Kosten werden zwischen der Gemeinde (56 Prozent) und der Feuerwehr (44 Prozent) aufgeteilt. Die Kosten für die Tore werden allerdings komplett von der Verbandsgemeinde Mendig übernommen.

Für den Anbau am Feuerwehrhaus wurden von 28 fleißigen Helfern aus dem Ort bisher über 670 Arbeitsstunden ehrenamtlich geleistet. Foto: FRE

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