Promillegrenze überschritten: Fahrradfahrer muss sich vor Gericht verantworten
03.10.: Straftat auf dem Sattel: Radfahrer in Westerburg mit 2,2 Promille
Westerburg. Am späten Abend gegen 22:12 Uhr wurde im Stadtgebiet von Westerburg ein Radfahrer beobachtet, der in auffälligen Schlangenlinien unterwegs war.
Ein aufmerksamer Zeuge meldete den Vorfall der Polizei, die den 33-jährigen Mann kurze Zeit später in der Nähe des gemeldeten Ortes ausfindig machen konnte.
Ein Atemalkoholtest an Ort und Stelle ergab, dass der Radfahrer einen Wert von über 2,2 Promille aufwies.
Aufgrund dieses hohen Alkoholgehalts wurde ihm eine Blutprobe entnommen, und die Polizei leitete ein Strafverfahren ein. Nach § 316 StGB gilt für Fahrradfahrer eine Promillegrenze von 1,6. Wer diesen Grenzwert überschreitet, macht sich strafbar und muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, die im schlimmsten Fall auch die Entziehung der Fahrerlaubnis umfassen können. BA
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Symbolbild. Foto: ROB