Blaulicht | 05.05.2025, 12:56 Uhr

Der Junge wurde von der Polizei seiner Mutter übergeben

05.05.: Rhein-Sieg-Kreis: Minderjähriger fährt betrunken Auto

Symbolbild. Foto: Polizei NRW / Jochen Tack

Rhein-Sieg-Kreis. Am frühen Samstagmorgen, kurz nach 00:30 Uhr, meldeten Zeugen der Polizei ein verdächtiges Fahrzeug im Siegburger Ortsteil Kaldauen in der Straße „Zur alten Fähre“. Demnach sollten sich darin zwei offenbar alkoholisierte Personen befinden. Ermittlungen ergaben, dass die am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen als gestohlen gemeldet und einem anderen Fahrzeug zugeordnet waren. Vor Ort trafen die Polizeikräfte auf einen 16-jährigen Siegburger auf dem Fahrersitz und einen 20-Jährigen auf dem Beifahrersitz eines nicht zugelassenen VW. Beide Personen wirkten alkoholisiert und gaben an, nicht mit dem Fahrzeug gefahren zu sein. Sie erklärten, lediglich im Fahrzeug gesessen, Bier getrunken und den Motor zum Wärmeerhalt laufen gelassen zu haben.

Vier unabhängige Zeugen berichteten jedoch übereinstimmend, dass der 16-Jährige mehrfach mit dem Fahrzeug, unter anderem um einen nahegelegenen Kreisverkehr, gefahren sei. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem mutmaßlichen Fahrer einen Wert von etwa 1,5 Promille. Auch der 20-jährige Beifahrer wurde getestet, bei ihm wurde ein Wert von rund 0,8 Promille festgestellt. Der 16-Jährige, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wurde zur weiteren Behandlung und Blutprobenentnahme durch einen Arzt auf eine Polizeiwache gebracht.

Die gestohlenen Kennzeichen wurden sichergestellt, der stillgelegte VW vor Ort verschlossen abgestellt. Zudem wurde ein Bericht an das zuständige Straßenverkehrsamt übermittelt mit dem Hinweis auf eine mögliche Überprüfung der charakterlichen Eignung des Jugendlichen zur Erlangung einer Fahrerlaubnis.

Da das Fahrzeug Beschädigungen aufwies, wird außerdem geprüft, ob es zuvor in einen Unfall verwickelt war. Der 16-Jährige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Obhut seiner Mutter übergeben. Er muss sich nun wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung verantworten. BA

Symbolbild. Foto: Polizei NRW / Jochen Tack

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