Technischer Totalschaden auf Rädern – allein Glück verhinderte einen schweren Verkehrsunfall
09.01.: Polizei stoppt Lkw mit bedrohlichen Mängeln im Kreis Euskirchen
Mechernich. In Mechernich wurde am Freitag, dem 9. Januar, gegen 9.25 Uhr ein Lastwagen auf der Friedrich-Wilhelm-Straße von Polizeibeamten einer routinemäßigen Verkehrskontrolle unterzogen. Diese Kontrolle brachte eine ganze Liste erheblicher technischer Mängel ans Licht. Bereits an der geöffneten Ladeklappe fehlten die vorgeschriebenen Positionsleuchten, während die erforderlichen Warnfahnen beschädigt waren, was insbesondere bei Dunkelheit eine erhebliche Gefahr für den Verkehr darstellen könnte.
Ein genauerer Blick auf die Reifen offenbarte einen weiteren gravierenden Mangel: Sie waren so stark abgefahren, dass die Karkasse bereits auf der Lauffläche sichtbar war. Zudem war ein deutlich hörbares Zischen zu vernehmen, das auf eine undichte Luftdruckbremsanlage hinwies. Die Bremsscheiben erinnerten in ihrem schlechten Zustand eher an CDs als an sicherheitsrelevante Fahrzeugteile, was eine unkalkulierbare Gefahr des Brechens mit sich brachte.
Besonders alarmierend war der Zustand der Vorderachse. Der Achsschenkel oder die Radaufhängung vorne links war dermaßen ausgeschlagen, dass ein Abreißen des Vorderrades nicht ausgeschlossen werden konnte. Zusätzlich war der Druckluftbehälter der Bremsanlage gerissen, weshalb das gesamte Bremssystem als völlig unsicher galt.
Im Innenraum setzte sich das Bild des desolaten Zustands fort. Der 62-jährige Fahrer aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis benutzte einen abgebrochenen Zündschlüssel, der während der Fahrt hätte herausfallen können, wodurch ein Einrasten des Lenkradschlosses drohte.
Darüber hinaus wurden gravierende Mängel am Unterfahrschutz, an der Federung und an der Abgasreinigung festgestellt. Insgesamt wurde der Lkw als verkehrsunsicher eingestuft. Dass der Fahrer trotz der Vielzahl an Mängeln ohne schweren Unfall bis zum Kontrollort gelangte, ist vermutlich eher dem Glück als der Technik zu verdanken.
Nach der Begutachtung und in Absprache mit der zuständigen Zulassungsstelle wurde das Fahrzeug vor Ort stillgelegt und entsiegelt. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Der Fahrer muss nun mit einem Bußgeldbescheid rechnen, der inklusive der entstandenen Kosten etwa 1.000 Euro beträgt. BA
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