Fahrlässige Körperverletzung? Ermittlungen nach Unfall mit Seniorin eingeleitet
15.04.: Autofahrerin übersieht 92-jährige Fußgängerin
Sankt Augustin. Am Mittwochmittag, dem 15. April, kam es im Kreuzungsbereich von Burgstraße und Mittelstraße in Sankt Augustin-Menden zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine 92-jährige Fußgängerin verletzt wurde. Die Seniorin aus Sankt Augustin war gegen 13:30 Uhr mit ihrem Rollator auf dem Gehweg der Burgstraße unterwegs. Sie kam aus Richtung Siegstraße und beabsichtigte, die Mittelstraße über die Fußgängerfurt bei Grünlicht zu überqueren.
Zur gleichen Zeit fuhr eine 37-jährige Frau aus Sankt Augustin mit ihrem VW auf der Burgstraße in derselben Richtung. An der Kreuzung wollte sie bei Grünlicht nach links in die Mittelstraße abbiegen. Dabei kollidierte sie mit der 92-Jährigen, die vorrangberechtigt war. Die Fußgängerin stürzte und erlitt leichte Verletzungen. Die Autofahrerin erklärte, die ältere Dame nicht gesehen zu haben.
Nach einer medizinischen Erstversorgung vor Ort wurde die verletzte Fußgängerin mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Bei dem Unfall wurden sowohl der Rollator als auch der VW beschädigt. Der Sachschaden beläuft sich auf mehrere hundert Euro.
Gegen die 37-jährige Fahrerin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall eingeleitet.
BA
