Blaulicht | 18.08.2026

Rad- und Fußwege sind wieder freigegeben

17.08.: Bombe in der Bonner Rheinaue erfolgreich gesprengt

Symbolbild.

Bonn. Am Montag, dem 17. August 2026, gelang dem Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf die erfolgreiche Sprengung einer 125-Kilogramm-Bombe, die im Rhein auf Höhe der Rheinaue gefunden worden war. Der Einsatz begann am Mittag und endete um 19 Uhr mit der kontrollierten Detonation der Bombe. Bereits um 19:25 Uhr konnten die zuvor gesperrten Rad- und Fußwege wieder freigegeben werden.

An dieser aufwendigen Aktion waren 23 Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes sowie 15 Kräfte der Feuerwehr beteiligt. Unterstützung erhielten sie von Einsatzkräften des Technischen Hilfswerks (THW), der Deutschen Lebens-Rettungsgesellschaft (DLRG), des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) und der Polizei.

Im Vorfeld der Sprengung hatten Kampfmittelbeseitigungsdienst und Kommunaler Ordnungsdienst seit Sonntag, dem 16. August, zahlreiche verdächtige Fundstellen untersucht. Drei Gegenstände am Hans-Steger-Ufer in Beuel erwiesen sich als harmlos, es handelte sich um Metallschrott und eine Autofelge. Eine bislang nicht gemeldete Brandbombe wurde ebenfalls sichergestellt. Am Johannes-Bücher-Ufer barg die Feuerwehr mit Unterstützung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zwei Gasflaschen aus dem Rhein. Auch eine linksrheinisch gefundene Brandbombe am Fritz-Schröder-Ufer konnte sichergestellt werden. Zwei weitere Verdachtsfunde, eine Kabelrolle und ein Rad, bestätigten sich nicht als gefährlich.

Ursprünglich hatte die Meldung gelautet, dass südlich der Konrad-Adenauer-Brücke eine 125 Kilogramm schwere englische Brandbombe geborgen wurde. Für die Sprengung mussten Fuß- und Radwege in einem Umkreis von 300 Metern gesperrt werden. Auch der Schiffsverkehr auf dem Rhein wurde vorübergehend eingestellt, während Evakuierungen jedoch nicht erforderlich waren.

Die Stadt Bonn warnte eindringlich davor, die unbefestigten Ränder des Rheins zu betreten und forderte dazu auf, keine Kampfmittel einzusammeln oder zu bewegen. Verdächtige Gegenstände sollten umgehend dem Kommunalen Ordnungsdienst, der Polizei oder der Feuerwehr gemeldet werden. Bürger*innen werden dringend gebeten, sich von Fundorten zu entfernen und andere Personen im Gefahrenbereich ebenfalls dazu aufzufordern.

Symbolbild. Foto: DABLJU - stock.adobe.com

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