Die Themen sind „Die Lage in Syrien“ sowie „Feuerwerk in der Rheinaue zu Rhein in Flammen/Bundesweites Böllerverbot“
21.03.: Demonstrationen in Bonn: Insgesamt bis zu 20.000 Menschen erwartet
Bonn. Das Polizeipräsidium Bonn hat für den kommenden Samstag, den 21. März 2026, zwei bedeutende Versammlungen in Bonn angekündigt. Eine dieser Veranstaltungen wird in der Rheinaue stattfinden und sich mit dem Thema „Die Lage in Syrien“ befassen. Der Veranstalter rechnet mit der Teilnahme von bis zu 15.000 Menschen. Diese Versammlung, die keinen Umzug beinhaltet, beginnt um 11:00 Uhr auf der Blumenwiese und endet dort gegen 20:00 Uhr. Parallel dazu startet um 12:00 Uhr auf dem Münsterplatz eine weitere Versammlung mit dem Thema „Feuerwerk in der Rheinaue zu Rhein in Flammen/Bundesweites Böllerverbot“. Hier erwartet man eine Teilnehmerzahl zwischen 500 und 2.000 Personen, die bis 16:00 Uhr eine festgelegte Route durch die Stadt zurücklegen: vom Münsterplatz über die Vivatsgasse, Sternstraße, Budapester Straße, Berliner Platz, Am Alten Friedhof, Rabinstraße, Thomas-Mann-Straße, Münsterstraße, In der Sürst zurück zum Münsterplatz.
In der Bonner Innenstadt, insbesondere entlang der Route des Umzugs und rund um den Versammlungsort in der Rheinaue, ist während des Umzugs sowie bei der An- und Abreise der Teilnehmer mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen, Störungen im Verkehr und einer starken Frequentierung der verfügbaren Parkplätze und Parkhäuser zu rechnen. Für die Versammlung zum Thema „Die Lage in Syrien“ wird mit der Anreise von bis zu 4.000 Autos, 50 Reisebussen und 2.500 Teilnehmern, die den öffentlichen Nahverkehr nutzen, gerechnet. Der Parkplatz Rheinaue dient als Aufstellfläche für Einsatz- und Rettungskräfte und bleibt daher gesperrt. Auch der Parkplatz an der Petra-Kelly-Allee ist für Reisebusse reserviert und bleibt gesperrt. Bei einem großen Andrang könnte es in der Umgebung der Rheinaue zu temporären Straßensperrungen kommen.
Da die Versammlung in einem Landschaftsschutzgebiet stattfindet, wurden spezielle Auflagen erlassen, um den Umwelt- und Tierschutz zu gewährleisten.BA
Symbolbild. Foto: VGV - stock.adobe.com
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