Die Polizei Mayen blickt auf das Jahr 2022 zurück:
3063 Straftaten wurden zur Anzeige gebracht
Mayen. Die Beschäftigten der Polizeiinspektion Mayen betreuen das Flächengebiet der Stadt Mayen, sowie der Verbandsgemeinden Maifeld, Mendig und in Teilen der VG Vordereifel. Für diesen Bereich sind etwa 72.000 Einwohner gemeldet.
Das Jahr 2022 stand in Bezug zur polizeilichen Kriminalstatistik unter dem Eindruck der immer weniger werdenden Pandemie-Auflagen. Hieraus ergibt sich in vielen Deliktsbereichen eine Steigerung der Fallzahlen, welche jedoch weitestgehend unter den Fallzahlen der „Vor-Corona-Jahre“ blieben.
Nach der aktuellen polizeilichen Kriminalstatistik für das Kalenderjahr 2022 wurden im Bereich der Polizeiinspektion Mayen 3063 Straftaten zur Anzeige gebracht. Verkehrsdelikte gehören nicht dazu. Dennoch dies stellt gegenüber 2021 eine Zunahme von 191 (2021: 2872 Anzeigen) Anzeigen dar und Steigerung der Gesamtzahl der Straftaten um 6,7. Prozent. 2169 (2021: 1951Fälle) der erfassten Straftaten wurden abschließend von der Polizeiinspektion Mayen bearbeitet und zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft Koblenz vorgelegt. Dies bedeutet eine Zunahme um 218 Strafanzeigen. Das entspricht einer Steigerung von 11,2 Prozent.
Die weiteren Strafanzeigen wurden durch die Kriminalinspektion Mayen oder andere Fachbehörden bearbeitet, ausgehend von den Zuständigkeitsregelungen.
Die Aufklärungsquote lag im abgelaufenen Kalenderjahr mit 67,6 Prozent (2021: 68,3 Prozent) für alle Straftaten und mit 68,4 Prozent (2021 69,9 Prozent) für die abschließend durch die Polizeiinspektion Mayen bearbeiteten Delikte leicht unter den Vorjahreszahlen. In einem Vergleich der letzten fünf Jahre liegt die Aufklärungsquote jedoch noch über dem Schnitt.
Fallzahlen und Aufklärungsquoten
Für die jeweiligen Verwaltungsbezirke ergeben sich nachfolgende Fallzahlen und Aufklärungsquoten (In Klammern die Daten aus 2021):
Stadt Mayen: 1549 Fälle, Aufklärungsquote 68,4 Prozent (1378 Fälle, 71,3 Prozent)
VG Maifeld: 715 Fälle, Aufklärungsquote 68,8 Prozent (748 Fälle, 69,5 Prozent )
VG Mendig: 495 Fälle, Aufklärungsquote 68,5 Prozent (479 Fälle, 60,8 Prozent)
VG Vordereifel: 304 Fälle, Aufklärungsquote 61,2 Prozent (267 Fälle, 62,5 Prozent)
Übersicht für verschiedene Orte aus den jeweiligen Verbandsgemeinden:
Stadt Polch: 285 Fälle, Aufklärungsquote 61,1 Prozent (324 Fälle, 67,0 Prozent)
Stadt Münstermaifeld: 87 Fälle, Aufklärungsquote 72,4 Prozent (85 Fälle, 72,9 Prozent) Gemeinde Mertloch 24 Aufklärungsquote 62,5 Prozent (25 72,0 Prozent ) Gemeinde Ochtendung 182 Aufklärungsquote 76,4 Prozent (188 71,3 Prozent)
Gemeinde Ettringen: 73 Fälle, Aufklärungsquote 69,9 Prozent (55 Fälle, 76,4 Prozent) Gemeinde Kehrig: 54 Fälle, Aufklärungsquote 40,7 Prozent, (52 Fälle, 46,2 Prozent ) Gemeinde Kottenheim: 58 Fälle, Aufklärungsquote 55,2 Prozent (69 Fälle, 50,7 Prozent )
Stadt Mendig: 381 Fälle, Aufklärungsquote 66,1 Prozent (376 Fälle, 55,3 Prozent ) Gemeinde Bell: 26 Fälle, Aufklärungsquote 69,2 Prozent (26 69,2 Prozent)
Insgesamt konnten zu den bekanntgewordenen Fällen 1594 Tatverdächtige (TV) ermittelt werden (2021: 1435). Männer waren mit 1227 Fällen (77,0 Prozent) und Frauen mit 367 Fällen (23,0 Prozent ) vertreten. 295 Tatverdächtige hatten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, was einem Anteil an den ermittelten Tatverdächtigen von 13,9 Prozent entspricht. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr eine Abnahme um 1,2 Prozent. Bei den nichtdeutschen Tatverdächtigen stellten ebenfalls die Männer mit 85,3 Prozent die dominante Gruppe.
Bei einer Betrachtung des Alters von Tatverdächtigen muss festgestellt werden, dass 327 Tatverdächtige unter 21 Jahren alt waren, wobei 71 Personen der Altersgruppe 16 bis 18 Jahre angehörten. 65 ermittelte TV waren bis 14 Jahre alt, also strafunmündige Kinder.
Auswertung derverschiedenen Deliktsbereichen
Delikte mit Gewaltanwendung oder Drohung mit Gewaltanwendung 602-mal wurden Sachverhalte bekannt, die dem Deliktsbereich „Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit“ zuzuordnen sind. Gegenüber 2021 (512 Fälle) bedeutet dies eine Zunahme um 90 Fälle.
Körperverletzungen wurden in 2022 in 419 Fällen (2021: 341 Fälle) angezeigt. In diesem Deliktsbereich liegt die Aufklärungsquote bei 93,3 Prozent. Die deutliche Zunahme der Fälle resultiert aus den wieder stattfindenden Veranstaltungen oder den Besuchen von Gaststätten; immer noch sind zahlreiche Körperverletzungsdelikte das Ergebnis von zu hohem Alkoholkonsum bei solchen Gelegenheiten.
In ihrer Gesamtheit werden diesem Deliktsfeld auch die Fälle der sogenannten „Gewalt in engen Beziehungen“ zugeordnet. 143-mal (132 Fälle in 2021) mussten im vergangenen Jahr Polizeibeamtinnen und -beamte in den engsten Familien- und / oder Paarbereich einwirken, da Beziehungsstreitigkeiten in handgreiflichen Auseinandersetzungen endeten (94 Tatverdächtige männlich, 24 Tatverdächtige weiblich). Hier wurde neben den strafrechtlichen Ermittlungsarbeiten besonderer Wert auf Hilfestellung in der Problembewältigung gelegt. Beiden Partnern wurden Hilfs- und Beratungsangebote für sich selbst, aber auch für betroffene Kinder aufgezeigt.
Zwölf Ermittlungsvorgänge (2021: ebenfalls zwölf Fälle) wurden wegen Nachstellung, sogenanntem Stalking, bearbeitet.
Eigentumskriminalität
Auch in den Fallzahlen im Bereich des Diebstahls ohne erschwerende Umstände waren die bereits bezeichneten Zunahmen der Fallzahlen zu registrieren.
Gegenüber 2021 musste eine Zunahme auf 446 bekanntgewordene Delikte (2021:343) verzeichnet werden.
Als einen Erklärungsansatz hierzu kann man beispielsweise die Zunahme der Fallzahlen bei den Ladendiebstählen heranziehen. Wurden 2021 61 Ladendiebstähle angezeigt, erhöhte sich die Zahl 2022 auf 107. Dies bedeutet eine Zunahme von ca. 75 Prozent, liegt in den Fallzahlen aber noch deutlich unter den Fallzahlen der „Vor-Corona-Zeit“, denn 2019 wurden bei der Polizeiinspektion 148 Fälle von Ladendiebstahl bearbeitet. Eine ähnliche Entwicklung war auch bei Diebstählen aus Läden, Kiosk etc, zu verzeichnen; hier musste eine Steigerung von 67 Fällen 2021 auf 118 Fälle in 2022 registriert werden.
Sonstige Straftatbestände
„Widerstand und tätlicher Angriff gegen die Staatsgewalt“ wurde in Einsatzlagen handelnden Polizeikräften im Bereich der Polizei Mayen in 2022 insgesamt 28 mal entgegengebracht. Im Jahr 2020 waren es 20 Fälle. Glücklicherweise wurden bei den Fällen keine Polizistinnen oder Polizisten so verletzt, dass sie Ihren Dienst nicht hätten fortsetzen können.
56 (2021: 53 Fälle) Straftaten des Hausfriedensbruchs, 6 (2021: 13 Fälle) Brandstiftungen - auch fahrlässige -, 179 (2021: ebenfalls 179 Fälle ) Beleidigungen und 331
(317 - 2021) Sachbeschädigungen, davon 102 (2021: 140 Fälle) Sachbeschädigung an Autos, 96 ( 2021: 92) auf Straßen und Plätzen, meist öffentliche Einrichtungen mussten aufgenommen und bearbeitet werden.
Betäubungsmittelkriminalität
143 Verfahren (2021: 131 Verfahren) mussten allein durch die Schutzpolizei bearbeitet werden. Hierin sind insbesondere Verfahren aus bekanntgewordenem Besitz von Betäubungsmittel zur Anzeige gebracht. Cannabis und Amphetamin sind nach wie vor die am häufigsten festgestellten Betäubungsmittel.
Die Zahlen resultieren in diesem Deliktsbereich unter anderem aus einer verstärkten Kontrolltätigkeit im Zusammenhang mit dem Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss berauschender Mittel. In diesem Themenfeld wird die Polizeiinspektion Mayen auch im Kalenderjahr 2023 Sonderkontrollen durchführen.
Straßenkriminalität
Mit 379 Ermittlungen im Bereich der Straßenkriminalität gab es eine Reduzierung im Vergleich zum Vorjahr. (2021: 281 Ermittlungen). Diese Delikte, wie Sachbeschädigung auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, Körperverletzungen und weitere Taten im öffentlichen Raum, bilden mit 17,5 Prozent aller Straftaten immer noch einen Schwerpunkt der polizeilichen Ermittlungs- aber auch Präventionsarbeit
Zur Aufklärung der allgemeinen Straßenkriminalität wird dem Slogan „Bürger und Polizei - wir brauchen uns“ eine ganz besondere Bedeutung zugemessen. Nur im gegenseitigen vertrauensvollen Miteinander kann ein adäquates soziales Zusammenleben erreicht und gefestigt werden. Kein Bürger muss sich selber in Gefahr bringen, sollte sich aber nicht scheuen Beobachtungen, die im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten stehen könnten, der Polizei mitzuteilen. Jeder kann irgendwann im Leben Opfer einer Straftat werden.
Eine Vielfalt von Tipps, Beratungs- und Hilfsangeboten können durch Nachfrage bei der Polizeiinspektion Mayen zu unterschiedlichen Themen der Vermeidung und Bekämpfung von Straftaten erlangt werden. Ein umfassendes Angebot der polizeilichen Prävention bietet auch der Internetauftritt der polizeilichen Beratung, http://www.polizei-beratung.de/.
ROB
